Es geht um eine Kontopfändung seitens des Finanzamtes. Die Pfändun ist bereits auf das Konto vermerkt aber das Geld noch nicht eingezogen. Soweit ich weiss hat man eine Woche Zeit für Widersprüche oder ähnliches. Solange Belibt dieser Betrag eingefroren. Gibts es eine Chance, dass der Eintrag der SCHUFA nicht gemeldet wird wenn man den Betrag bezahlt bzw. wie könnte man da jetzt noch vorgehen um eine Eintrag zu verhindern?
SCHUFA Eintrag bei Pfändung verhindern
17. März 2009
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Frage vom 17. März 2009 | 10:48
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
SCHUFA Eintrag bei Pfändung verhindern
Post vom Inkassobüro?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 17. März 2009 | 14:11
Von
Status: Lehrling (1270 Beiträge, 416x hilfreich)
quote:
Das Finanzamt ist kein Partner der Schufa. Insofern droht von dieser Seite kein Eintrag.
Das stimmt so nicht!
Das Finanzamt ist zwar kein Partner der Schufa, sehr wohl aber die meisten Banken.
Und die haben wiederum eine Übermittlungspflicht bei Bonitätsrelevaten Änderungen der Konten ihrer Kunden.
Und da der Betroffene in aller Regel bereits bei der Kontoeröffnung mit seiner Unterschrift unter der Schufaklausel das BDSG in die Tonne versenkt hat, gibt es auch kaum eine Möglichkeit des Widerspruchs dagegen - er hat schließlich selbst zugestimmt.
Einzig richtig ist:
Sie sollten so schnell als möglich mit dem Finanzamt ins Reine kommen und die Kontopfändung aufheben!
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