SAT-Anlage in meiner Eigentumswohnung erlaubt oder verboten??
Hallo,
ich habe mir eine ETW gekauft die im Januar 2008 bezugsfertig ist.
Die ETW befindet sich in einem 6 Parteien Haus das es schon seit 1975 gibt!
Die ETW entsteht im ehemaligen Dachboden, da der damalige Bauherr Konkurs anmelden musste wurde der Dachboden nicht als Wohnung ausgebaut und bis jetzt nur als Speicher genutzt!
Das Haus hat einen Kabelanschluss, den ich auch in meiner Wohnung bekomme aber nicht nutzen möchte.
Ich habe mir aber vor 10 Monaten einen neuen SAT-Festplatten-Reciver gekauft (habe in meiner jetzigen Wohnung SAT)der mich schon ein paar Euros gekostet hat.
Ich würde gerne eine SAT Schüssel aufs Dach setzten um in meiner ETW SAT Fernsehen zu empfangen.
Diese Arbeiten würde ich dann von einer Firma machen lassen.
Mit der SAT-Anlage bekomme ich mehr Programme die für mich wichtig sind und so brauche ich auch nur den Internet Zugang bezahlen. (Internet über Kabel ist dort noch nicht möglich laut Kabel Deutschland)
So müsste ich ja Kabel Fernsehen und Internet getrennt bezahlen, dass sind ca. 80-90 Euro im Monat da ich nicht Internet und Fernsehen von einem Anbieter nutzen kann.
Die SAT-Schüssel kann man eigentlich nicht sehen da sie auf die Eingangsseite kommen würde und dort Bäume sind und auch kein Haus mehr steht
Kann ich einfach eine Firma beauftragen oder muss ich mir erst eine Erlaubnis von den 6 anderen ETW Inhabern holen?
Können mir das wer verbieten?
Wenn ja was kann ich tun um eine SAT-Anlage zu benutzen??
Es gab schon mal ein OLG Urteil in diese Richtung!
http://www.jurpage.net/wng/wng259.htm
von *flo* am 11.09.2007 18:10
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>SAT-Anlage in meiner Eigentumswohnung erlaubt ode
Zum einen gehört der Thread ins WEG-Forum, zum anderen ist die Anbringung einer SAT-Schüssel als Festinstallation am Gebäude eine bauliche Veränderung, und die muß von der Eigentümergemeinschaft per Beschluss genehmigt werden, Mehrheitsbeschluss ist ausreichend !
Wird die Sat-Schüssel nicht fest am Gebäude angebracht, z.B. auf den Balkon oder die Terrasse gestellt, kann niemand was dagegen machen.
Zu Urteilen einfach bei gogel selbst schauen
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
von Thorsten D. am 20.12.2008 17:13
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