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Parkstraße 28, 9120 Chemnitz
Tel: (0)371 453-0, Fax: (0)371 453-8266
E-Mail: poststelle@lsg.justiz.sachsen.de, Internet: http://www.justiz.sachsen.de/lsg/
Sächsisches Landessozialgericht
Parkstraße 28, 9120 Chemnitz
Tel: (0)371 453-0, Fax: (0)371 453-8266
E-Mail: poststelle@lsg.justiz.sachsen.de, Internet: http://www.justiz.sachsen.de/lsg/
Übersicht
Landessozialgericht
Zweite Instanz der Sozialgerichtsbarkeit. Hier geht es um Streitigkeiten im Zusammenhang mit Sozialversicherungen, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe u.a. Erste Instanz ist das Sozialgericht, Berufungsinstanz ist das Landessozialgericht, Revision wird beim Bundessozialgericht in Kassel eingelegt. Berufung ist nur möglich ab einem Streitwert von 750 Euro oder bei wiederkehrenden Leistungen. In bestimmten Fällen kann die zweite Instanz ausgelassen und direkt Revision beim Bundessozialgericht eingelegt werden (Sprungrevision).
Dieses Gericht wird in folgenden Verweisen auf 123recht.net genannt:
Frag-einen-anwalt.de
Sozialrecht>Wieviel Kinderbetreuungskosten stehen mir zu??
10.12.2009
Sozialrecht
>Exmatrikuliert trotzdem Ablehnung ALG II aufgrund Diplomarbeit
10.04.2008
