Rücknahme v. Hund nach Verkauf

15. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
tamara_lieb
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Rücknahme v. Hund nach Verkauf

ich als Züchter verkaufte einen Chihuahuawelpen. Die Käufer fragten telefonisch nach Ratenzahlung, welche ich dann, nach persönlichem Kennenlernen akzeptierte. Beim persönlichen Besuch wurde der kleine Welpe von der Familie ausgesucht, es wurde ein Kaufvertrag geschrieben, unterzeichnet von beiden Parteien und eine Anzahlung geleistet. Der Restbetrag sollte in monatl. raten beglichen werden. Der Welpe wurde dann 1 Woche später abgeholt. Nach 2 Wochen fiel der Familie ein, daß sie mit dem Hund überfordert sind und er nicht so schnell stubenrein wird wie erwartet, trotz Hilfeangebot meinerseits waren sie nicht bereit, daß Tier zu behalten. Telefonisch erklärte ich mich dann bereit, das Tier zurückzunehmen unter der Bedingung, daß die Anzahlung nicht zurückgezahlt wird, womit sich die Fam. auch einverstanden erklärte, solange sie dann die weiteren Raten nicht bezahlen müssten. Es wurde ein Rückgabetermin vereinbart.
An diesem Tag stand dann die Familie bei mir vor der Wohnung, bat mir herunterzukommen, ließ den kleinen Welpen ganz alleine auf dem Gehsteig ohne Leine laufen, als ich aus meiner Wohnung kam, forderte ich sie auf, das Tier unverzüglich aufzunehmen, da es von einem vorbeifahrendem PKW getötet werden könnte. Die Besitzerin nahm das Tier und drückte es mir in die Hand und bat mich, zu unterschreiben, daß ich die Anzahlung an sie zurückzahlen, was jedoch so nicht vereinbart war und ich unterschrieb auch nicht, sondern forderte sie auf, ihren Hund zu nehmen. Jedoch weigerte sich die ganze Familie das Tier auch nur anzufassen, geschweige denn, mitzunehmen. Sie fuhren dann unter wüsten Drohungen weg. Tage später bekam ich die Aufforderung, die Anzahlung zurückzuerstatten ansonsten wolle man es über ein Gericht einklagen. Nun die Frage, es fand keine Rückabwicklung des KV statt, im Grunde genommen wurde das Tier bei mir ausgesetzt. Welche rechtliche Handhabe steht mir zur Verfügung? Das Tier wurde auch schon meinem Tierarzt vorgestellt und ist kerngesund, also keinerlei Rückgaberecht auf Grund irgendwelcher Erkrankungen. Was ist mit den anfallenden Kosten für das Tier? Denn vertraglich / gesetzlich bin ich nicht der Besitzer. Was kann / soll / muss ich tun?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Denn vertraglich / gesetzlich bin ich nicht der Besitzer.


Der Besitzer bist du selbstverständlich, denn du hast ja gerade die Gewalt über das Tier. Was du meinst, ist "Eigentümer".

Wir haben hier zwei Aspekte zu berücksichtigen:

1. Die Rechtslage. Die ist total einfach: Ihr habt eine Rücknahmevereinbarung geschlossen, die Gegenseite hat auf die Rückzahlung der Anzahlung verzichtet. Das Tier wurde zurückgegeben, die Gegenseite hat keinen Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung.

2. Die Beweislage. Da haben wir das Problem: Im Streitfall kannst du nicht beweisen, daß die Gegenseite auf die Rückzahlung verzichtet hat; die Gegenseite kann aber auch nicht beweisen, daß überhaupt eine Rücknahme vereinbart wurde.
D.h. wenn es hart auf hart kommt und du dich dumm stellst, könntest du die Gegenseite auf Rücknahme des Tieres und Ersatz der dir durch die "nicht abgesprochene Zwangsrückgabe" entstandenen Kosten in Anspruch nehmen.

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#2
 Von 
tamara_lieb
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

ich hatte ja telefonisch mich nur einverstanden erklärt, wenn auf die Anzahlung verzichtet wird, bei diesem Telefongespräch war auch ein Bekannter zugegen, welcher die Diskussion mitbekommen hat. Beim zurückbringen des Tieres war ebenfalls ein anderer Welpenkäufer da und hat mitbekommen, daß ich der Fam. mehrfach sagte, sie sollen den Welpen wieder mitnehmen und diese sich aber weigerten. Ebenfalls hat mein Zeuge mitbekommen, daß von der Gegenseite gesagt wurde, daß sie es sich nun mit der Anzahlung überlegt hätten und nicht bereit sind, darauf zu verzichten, was ja der Grund war, weshalb ich dann nicht mehr bereit war, die Kleine zurückzunehmen. Nur um den Hund zu schützen, musste ich ihn ja vom Gehweg hochnehmen, da ich an einer vielbefahrenen Strasse wohne. Den Leuten war es völlig egal ob das Tier auf die Fahrbahn läuft oder nicht. Ich habe sie nun schriftlich aufgefordert, ihr Tier unverzüglich bei mir abzuholen und ich ihnen ansonsten alle anfallenden Kosten in Rechnung stellen werde. Aber die Familie will mich nun angeblich auf die Anzahlungskosten verklagen, da diese ihnen lt. Gesetz (2 Jahre Gewährleistung) zustehen.
Da der Hund aber Eigentum dieser Familie ist, kann ich auch keinen neuen Platz für ihn suchen.
Alles sehr verwirrend und ist mir noch nie untergekommen.

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#3
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
bei diesem Telefongespräch war auch ein Bekannter zugegen, welcher die Diskussion mitbekommen hat


Ach ja, die lieben Telefonzeugen, das mag ich jetzt aber nicht noch mal alles erklären. In der Praxis sind sie unbrauchbar.

quote:
Beim zurückbringen des Tieres war ebenfalls ein anderer Welpenkäufer da und hat mitbekommen, daß ich der Fam. mehrfach sagte, sie sollen den Welpen wieder mitnehmen und diese sich aber weigerten.


Das beweist ja nicht, daß es keine Rücknahmevereinbarung gegeben hätte.

quote:
Da der Hund aber Eigentum dieser Familie ist, kann ich auch keinen neuen Platz für ihn suchen.


Frist setzen, Schadensersatz einklagen, fertig ist die Laube.

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