Rücklastschriftgebühr, wie hoch ist normal?

23. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
gaensgirgl
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 4x hilfreich)
Rücklastschriftgebühr, wie hoch ist normal?

Hallo,
habe mal eine Frage zum Thema Rücklastschriftgebühren zu folgenden Fall. Rechnungsbetrag war 9,21 Euro. Die Bank löste die Lastschrift nicht ein. Der Gläubiger forderte 8,00 Euro Bearbeitungsgebühren. Meiner Meinung nach unverschämt, denn so weit ich weiß, sind ca. 3,00 Euro der übliche Betrag.
Was meint Ihr dazu????

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Natürlich könntest Du die Gebühren negieren und statt 8 eben 3 oder 4 oben draufsetzen
aber 8 € ist eigentlich wenn Du andere Forenbeiträge diesbezüglich liest noch im unteren Level anzusiedeln

gruß
thehellion

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#2
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Gaensgirgl,


so, wie manche User hier erstmal auf die Zurückweisung einer Forderung und Anforderung der Vollmacht vom IB pochen, wenn eine entsprechende Frage auftaucht (gell, Thehellion? ;) ), so poche ich jetzt mal wieder auf mein Lieblingsthema:

Sie haben bei Vertragsabschluß die AGBs und Preislisten des jeweiligen Vertragspartners eingesehen (oder hätten es zumindest tun können/sollen) und mit Ihrer Unterschrift anerkannt.

Dort ist mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auch die Position RLS und die damit verbundenen Kosten aufgeführt.

Sie haben also Ihr Einverständnis zu diesen Kosten bei Vertragsabschluß ausdrücklich erklärt. Hinterher darüber ärgern oder diese Kosten in Frage stellen hilft dann leider eher weniger.


MfG,

der Ritter

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

guten morgen ritter

hier wurd doch anscheinend gar kein IB eingeschaltet ? Es geht nur um die rücklastschriftgebühren !
Also braucht man logischerweise keine Vollmacht anfordern.
gruß
thehellion

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#4
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Rücklastschriftgebühren sind in den Aushängen der Banken vermerkt.

Die Höhe ist unterschiedlich, somit kann man Ihnen keinen Richtwert nennen.

Wie schon richtig erwähnt, haben Sie die Höhe mit Ihrer Unterschrift akzeptieren müssen.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#5
 Von 
maître
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 35x hilfreich)

Dass Schadenersatzansprüche für evtl. Rücklastschriftgebühren pauschaliert werden ist m. E. eher selten. Geschieht dies durch AGB steht dem Betroffenen jedenfalls der Nachweis offen, dass die Gebühr (Schaden) in dieser Höhe nicht angefallen ist. Nur in seltenen Fällen dürfte daher etwas mit Unterschrift akzeptiert sein.

Im Regelfall wird der Vertragspartner lediglich Schadenersatz i. H. des Preises (+ evtl. geringe Bearbeitungsgebühr) verlangen, den er für die Rücklastschrift an seine Bank zahlen musste. 8,- EUR dürften hierfür durchaus im Rahmen liegen.

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#6
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo thehellion,


ich hatte auch nicht gesagt, daß hier schon ein IB an der Sache dran und er Hinweis auf die Vollmachtsanforderung daher notwendig ist.

Wir wissen ja beide, daß einer von uns (im Fall, daß ein IB involviert ist) sehr zügig mit dem Rat der Vollmachts-Anforderung da ist. Und der andere von uns kann es eben langsam nicht mehr hören, wenn über die RLS-Gebühren gejammert wird, und argumentiert dann mit den AGBs des heweiligen Vertragspartners.

Verständlich gewesen? ;)

In diesem Sinne: Schönes Wochenende!


MfG,

der Ritter

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ritter
Hör Dir mal die alten Modern Talking CDs an

Immer wieder dasselbe
Immer wieder nervend
und....
Immer wieder erfolgreich

Alles andere zählt nicht !

Wenn ein IB nach der 2 oder 3 VollmachtsZurückweisung ausbucht ist es egal wie man das geschafft hat.

gruß
thehellion

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#8
 Von 
Ex-Inkassomitarbeiter
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 26x hilfreich)

>Wir wissen ja beide, daß einer von uns (im Fall, daß ein IB involviert ist) sehr zügig mit dem Rat der Vollmachts-Anforderung da ist. Und der andere von uns kann es eben langsam nicht mehr hören, wenn über die RLS-Gebühren gejammert wird, und argumentiert dann mit den AGBs des heweiligen Vertragspartners.<

Was soll denn die wenig hilfreiche (siehe oben)Aussage von "der Ritter". Was Sie hören können oder nicht ist doch hier nicht massgebend und interessiert keinen. Statt sich hier herablassend über andere auszulassen sollten Sie versuchen auf die gestellte/n Frage/n sachbezogen eingehen.

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#9
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Werter Ex-Inkassomitarbeiter,


tun Sie mir den Gefallen und lesen Sie meine erste Antwort nochmal genau nach. Dort wurde (wie von Ihnen gewünscht) sachbezogen auf die Frage eingegangen.

Desweiteren handelt es sich um keinerlei herablassende Äußerung gegenüber thehellion. Ich bin mir ziemlich sicher, daß das, was ich aussagen wollte, beim eigentlichen Adressaten angekommen ist.

Fazit: Dieses Posting, mit dem Sie versuchen, hier 'Aushilfs-Polizist' zu spielen und andere User zur Ordnung zu rufen, ohne die eigentlichen Hintergründe zu kennen, entbehrt jeglicher Grundlage.

@thehellion: Der Vergleich mit Modern Talking ist zwar hart an der Grenze zur seelischen Grausamkeit, aber zutreffend. Muß ich mir merken. ;)


MfG,

der Ritter

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

So schnell bin ich nicht verärgert.
Sehe das auch nicht als Beleidigung - eher als das Aufeinandertreffen verschiedener Ansichten. Am Schluß sollte man Sich denoch in die Augen schauen können !

Ich gebe zu die leider raren Postings von EX Inkassomitarbeiter gefallen mir immer wieder !
Ist wie : TheHellion auf Speed ;)

gruß
thehellion



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