Rückforderung einer Schenkung ?? Wichtig

5. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)
Rückforderung einer Schenkung ?? Wichtig

Schwierig zu formilieren, aber ich versuche es mal.

1996 hat die Mutter meiner Partnerin Ihrem geschiedenen Mann
ca. 250.000 DM zum Erwerb einer Eigentumswohnung geschenkt.
Die Schenkung ist nicht notariell gemacht worden.
Der Mann hat für dieses Geld eine ETW gekauft und die Mutter hat einen Nißbrauch.
Die Mutter hat sich dadurch in Armut gebracht und von Sozialhilfe gelebt und wurde von Ihrer Tochter unterstützt. Dem zuständigen Sozialamt war dies bekannt, die Behörde hat allerdings nichts unternommen.
Der Mann hat sich unmittelbar nach dem Erwerb der Wohnung ins Ausland abgesetzt ( und klingt makaber, die Frau war zum Zeitpunkt der Geldübergabe 85 Jahre alt und auf den Tod der Frau gewartet )
Nun ist die Mutter meiner Partnerin in dieser Woche verstorben.

Frage : Hat mein Partnerin ( einzigstes Kind ) hier einen Erbanspruch ? Kann Sie eine Rückabwicklung juristisch betreiben ?
Welche Möglichkeiten bestehen ?

Im voraus vielen Dank.
Falls ich noch weiteres schreiben muss oder soll, bzw. weitere Infos bestehen bitte ich um Nachricht

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Da sehe ich keine Möglichkeiten für eine Rückabwicklung.

Es besteht jedoch ein Pflichtteilergänzungsanspruch, da seit der Schenkung noch keine 10 Jahre vergangen sind.

Dieser Anspruch beträgt immerhin 50% des Hauswertes in diesem Fall (keine weiteres Vermögen, Partnerin ist Alleinerbin). Dieser muss vom geschiedenen Mann ausgezahlt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo und erstmal Danke für die schnelle Antwort.
Hier noch ( ein vielleicht wichtiger ) Nachtrag nach Durchsicht der Aktenlage .

Im Februar 1999 wurde von einer RA-Kanzelei in Offenbach ein KLAGEENTWURF an das LG Darmstadt vorbereitet. Wurde nicht an das Gericht übermittelt, da sich der Eigentümer ins außereuropäische Ausland abgesetzt hat.

Es existiert weiterhin ein Schreiben, dass der Wohnungseigentümer ein Schreiben an die Rechtsanwaltskanzlei aufgesetzt hat, dass er mit der Rückabwicklung einverstanden ist.

Weiterhin sei erwähnt, dass der Eigentümer ( es liegt ein Haftbefehl gegen ihn vor - Erschleichung von Leistungen des Arbeitsamt Frankfurt wegen DM 15.000 ) sich nach wie vor in der Karibik aufhält.

Ferner noch weiterer Sachverhalt. Da die Wohnung lastenfrei erworben ist, hat sich die Bevollmächtigte ( vollmacht liegt nicht vor ) des Eigentümers eine Grundschuld in Höhe von 80.000 DM ins Grundbuch eintragen lassen und diesen Betrag an den Eigentümer ausbezahlt. Er brauchte ja ein Startkapital für die Karibik.

Tja, irgendwie alles ziemlich kompliziert und viele Anwälte haben hier schon mitgemischt.
Sollte man nunmehr einen neuen Anwalt zu Rate ziehen ?

Ach noch ne Frage.

Die Frau ist am 01.06.05 verstorben. Den Wohnungsschlüssel hat meine Partnerin. Der Eigentümer hält sich im Ausland auf. Die Bevollmächtigte ( Vollmacht liegt uns nicht vor ??? ) wurde unverzüglich per Einschreiben/Rückschein vom Tode der Person verständigt. Muss man Ihr den Schlüssel der Wohnung geben oder nur dem Eigentümer.
Wie kann nunmehr verhindert werden, dass die Wohnung ratz-fatz schnell verkauft und meine Partnerin jetzt völlig leer ausgeht. Schließlich hat Sie Ihre Mutter über 5 Jahre lang jeden Tag gepflegt.
Besten Dank im voraus für Ihre Antworten

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Eine Grundschuld kann eigentlich nur unter Mitwirkung eines Notars eingetragen werden und mit Zustimmung des Eigentümers.
Wenn die Mutter erst jetzt gestorben ist, kann es sein, dass sich das Sozialamt jetzt an die Erben hält, um das Geld zurück zu bekommen, dass sie gezahlt hat (also sollte deine Partnerin aufpassen, dass sie nicht durch die Annahme des Erbes womöglich Leistungspflichtig wird). Übrigens, ist dieser Mann (Eigentümer) der Vater deiner Partnerin?
Es wundert mich sehr, dass das Amt damals nicht aktiv wurde, denn keiner darf sich mit Absicht bedürftig machen und dann die Allgemeinheit für Kosten aufkommen lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Danke,

Nein das Sozialamt ist nicht tätig geworden, trotz zahlreicher Unterlagen und Vorsprachen.
Die haben nix gemacht.

Der Eigentümer der Wohnung ist der geschiedene Ehemann meiner Partnerin. Die Ehe wurde 1982 geschieden.
Mit der Grundschuldeintragung ist das schon richtig.
Er hat 80.000 DM eintragen und sich mit der Kohle in die Karibik abgesetzt. Er kann wegen eines Haftbefehles auch nicht so ohne weiter zurück nach Deutschland.

...Ist halt alles kompliziert, mehr als kompliziert.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen