Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328256
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 
Ryanair muss von Dritten verkaufte Flugtickets anerkennen - 1/1
AFP vom 25.08.2008   |   2899 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Ryanair muss von Dritten verkaufte Flugtickets anerkennen

Einstweilige Verfügung für Internetportal CheapTickets

Der Billigflieger Ryanair muss bis auf Weiteres wieder Flugtickets anerkennen, die über Internetportale oder andere Drittanbieter verkauft wurden. Eine entsprechende Anordnung hat das Landgericht Frankfurt am Main erlassen, bestätigte das Gericht. Unmittelbar gültig sei die Verfügung allerdings nur für den Antragsteller CheapTickets.de, sagte ein Sprecher. Zudem greife sie erst, wenn sie der Fluggesellschaft nach Irland zugestellt worden sei. Wegen der notwendigen Übersetzung könne dies einige Tage dauern. Rechtsmittel hätten danach aber zunächst keine aufschiebende Wirkung.

Mehr zum Thema:
Flugtickets   Verkauf   Dritte   Ryanair  

Am 11. August hatte Ryanair bekannt gegeben, Flugtickets könnten nur noch über die eigene Homepage gebucht werden. Mehrere tausend Tickets, die Kunden über Internetportale oder andere Anbieter verkauft hatten, wurden storniert und nicht mehr anerkannt. Mit Erfolg hat nun das zur holländischen Beins Travel Group gehörende Internetportal CheapTickets.de dagegen eine einstweilige Verfügung beantragt. Das Unternehmen bewertete den Frankfurter Beschluss als "durchschlagenden Erfolg für den Verbraucherschutz" und "richtungsweisend für die gesamte Branche".

Ryanair hatte seinen Schritt damit begründet, die Fluggesellschaft wolle sicherstellen, dass die Preise eins zu eins an die Kunden weitergegeben würden. Zudem könne nur über die eigene Internetseite garantiert werden, dass die Kunden über alle notwendigen Informationen verfügen, etwa über zusätzliche Kosten für Gepäck, und dass sie im Fall von Verschiebungen rechtzeitig informiert werden können. Demgegenüber betonte CheapTickets, das Portal vereinfache es für die Kunden, Preise verschiedener Anbieter zu vergleichen. In Wirklichkeit gehe es Ryanair darum, auch Nebendienstleistungen zu verkaufen, etwa Hotels oder Mietwagen.

25. August 2008 - 17.34 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008



123recht.net ist Rechtspartner von:

328256
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94186
beantwortete Fragen
25
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwältin
Jette Koopmann
Koopmann
Schwerpunkte: Eherecht, Zivilrecht, Mietrecht.
Jetzt von diesem Anwalt beraten lassen:
Quickie! Ihre Meinung zählt.
Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?

 Bleiben
 Zurücktreten
 Mir egal