
Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Wochen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Russland wegen des spurlosen Verschwindens tschetschenischer Zivilisten verurteilt. "Im Kontext des Tschetschenien-Konflikts" sei davon auszugehen, dass die fünf Männer, unter ihnen zwei 16 und 17 Jahre alte Jugendliche, von russischen Soldaten verschleppt und getötet wurden, heißt es in dem Urteil vom Donnerstag. Die Straßburger Richter wiesen zugleich die russische Regierung an, den Hinterbliebenen der Verschollenen zwischen 10.000 und 35.000 Euro Schadenersatz zu zahlen.
Die beiden Jugendlichen waren im Jahre 2000 auf dem Weg zu einem Freund verschleppt worden. Ein Jahr später wurde ein 38 Jahre alter Mann bei einer Militäroperation gegen ein tschetschenisches Dorf festgenommen und abgeführt. Im November 2002 schließlich nahmen bewaffnete Männer in Tarnuniformen einen 52 Jahre alten Tschetschenen und dessen Sohn vor einer Fabrik fest, in der sie arbeiteten. Die Familien versuchen seither vergebens, Auskunft über das Schicksal der Verschollenen zu erlangen. Als erschwerend werteten die Straßburger Richter, dass in keinen Fall effiziente Ermittlungen geführt wurden.
Der Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland bisher wegen Verbrechen an mehr als 50 tschetschenischen Zivilisten verurteilt. Einige der Opfer wurden von Todeskommandos erschossen, andere wurden verschleppt und sind seither spurlos verschwunden. Derzeit sind beim Gerichtshof noch über 200 Klagen von Tschetschenen gegen Russland anhängig.
2. Oktober 2008 - 17.34 Uhr
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