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Russland wegen Tod dreier Tschetschenen zu Entschädigung verurteilt

AFP VOM 29.10.2009 | Nachrichten - Europarecht | 955 Aufrufe
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Europäisches Gericht für Menschenrechte stärkt Hinterbliebene

Russland muss wegen des Todes dreier Tschetschenen 114.000 Euro Entschädigung zahlen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab am Donnerstag den Hinterbliebenen der drei jungen Männer Recht, die in den Händen der russischen Armee gestorben sind. In einem Fall hatten die Eltern, die Ehefrau und der Sohn des 1972 geborenen Mairudin Chantiew geklagt, den unbekannte Männer im Dezember 2000 aus seiner Wohnung in der abtrünnigen Kaukasusrepublik verschleppt hatten. Die bewaffneten Täter trugen Flecktarn und fuhren in einem Auto ohne Kennzeichen mit dem jungen Mann davon; seine Familie hörte nie wieder von ihm.

In den beiden weiteren Fällen klagten Angehörige von zwei jungen Männern, die im Februar beziehungsweise August 2000 festgenommen worden waren. Die Straßburger Richter entschieden, dass Russland den Familien eine Entschädigung von insgesamt 114.000 Euro zahlen muss. Im vergangenen Jahr wurden 317 Klagen gegen Russland bei dem Menschenrechtsgericht eingereicht.

29. Oktober 2009 - 16.36 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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