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Russe von Polizisten verprügelt und nackt eingegraben

AFP VOM 30.7.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 2322 Aufrufe
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Menschenrechte

Gericht verurteilt Moskau zu Schmerzensgeld

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland verurteilt, weil ein Festgenommener von Polizisten brutal geprügelt und zeitweise nackt in Schnee eingegraben wurde. Die Straßburger Richter rügten zugleich, dass die russische Justiz erst vier Jahre nach dem Vorfall Ermittlungen gegen die Polizisten einleitete, die bis heute zu keinem Ergebnis führten. Moskau wurde vom Gerichtshof angewiesen, dem Mann 10.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Der damals 27-Jährige war im März 2003 mit seiner Freundin auf der Straße festgenommen worden. Im Gewahrsam wurde er von fünf Beamten zwei Tage lang misshandelt. Nach eigenem Bekunden wurde er in einer Garage brutal geprügelt und vorübergehend nackt im Schnee eingegraben. Außerdem drohten die Polizisten, auch seine Freundin zu misshandeln. Der Russe kam erst frei, nachdem er unter Folter einen Raub gestanden hatte. Ein Arzt stellte zwei Tage später zahlreiche Verletzungen fest, die die Aussage des Mannes untermauerten. Dennoch weigerte sich die Staatsanwaltschaft fast vier Jahre lang, seiner Strafanzeige gegen die Polizisten nachzugehen. Der Fall ist noch immer anhängig.

Der Vertreter Russlands bestritt vor dem Gerichtshof für Menschenrechte die Vorwürfe. Die Straßburger Richter nannten diese unter Hinweis auf die ärztlichen Atteste jedoch plausibel. Zudem habe Russland keine glaubwürdige Erklärung für die Verletzungen des Mannes vorlegen können.

Russland wurde am gleichen Tag noch in vier weiteren Fällen wegen Verstoßes gegen das Verbot von Folter und Misshandlung (Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention) verurteilt. Zwei der Kläger waren im Mai und August 2001 ebenfalls während des Verhörs mit harten Gegenständen krankenhausreif geprügelt worden. Bei ihnen wurden Blutergüsse, Kopfverletzungen und Rippenbrüche festgestellt. Die beiden anderen Beschwerdeführer waren unter verheerenden Umständen inhaftiert - in überfüllten und verdreckten Zellen voller Ungeziefer. Einer von ihnen zog sich im Gefängnis Tuberkulose zu. Den vier Klägern muss Moskau insgesamt 53.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

30. Juli 2009 - 19.07 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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