Vorabinfos:
- bin Student seit Oktober 2012 ( auch seit dem Bafögempfänger)
- Wohne im Untergeschoss eines Einfamilienhauses
Hallo,
hab auch wieviele andere ein kleines Problem mit den Herren des Rundfunkbeitrags. Und zwar geht es darum, dass ich für den Zeitraum 01.01.2013 - 31.01.2013 die 17,98€ zahlen muss. ( Rechnung kam im Juni 2013)
Da ich dachte , dass ich als Bafögempfänger befreit bin, rufte ich mal beim Beitragsservice
an und wollte mich erkundigen warum ich denn überhaupt zahlen muss. Als Antwort bekam ich, dass man nur 3 Monate Zeit hat sich rückwirkend befreien zu lassen.
Da ich dies nicht hinnehmen wollte wartete ich mit der Zahlung.
Daraufhin folgte in den Semesterferien (18.07 - 14.10) die erste Mahnung, welche ich aber erst Mitte Oktober persönlich öffnete, da ich in den Semesterferien nicht in meiner Studentenwohnung wohnte.
In der Mahnung wurde ich aufgefordert einen Säumniszuschlag von 8€ zu zahlen.
Meine Fragen lauten:
1. Ist es rechtens einen Säumniszuschlag in Höhe von 8€ zu verlangen?
2. Wieso muss ich obwohl ich seit Oktober 2012 Student und Bafögempfänger bin, für den Monat Januar Rundfunkgebühren zahlen? ( Hatte mich auch so angemeldet)
3. Gibt es ein Schlupfloch um mich von den Gebühren zu befreien, da ich in einem Einfamilienhaus im Untergeschoss wohne?
Rundfunkbeitrag - Student (Bafögempfänger)
20. Oktober 2013
Thema abonnieren
Frage vom 20. Oktober 2013 | 12:12
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rundfunkbeitrag - Student (Bafögempfänger)
Gebühren zahlen?
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#1
Antwort vom 21. Oktober 2013 | 07:52
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
quote:
von assyriska am 20.10.2013 12:12
1. Ist es rechtens einen Säumniszuschlag in Höhe von 8€ zu verlangen?
Ja, §8 RÄStV
quote:
von assyriska am 20.10.2013 12:12
2. Wieso muss ich obwohl ich seit Oktober 2012 Student und Bafögempfänger bin, für den Monat Januar Rundfunkgebühren zahlen? ( Hatte mich auch so angemeldet)
Man wird nicht automatisch befreit, nur weil man Bafög bezieht. Man kann einen Antrag auf Befreiung stellen, wenn man Bafög bezieht. Dieses Recht muss man schon aber selbst wahrnehmen. Das erledigt kein anderer für dich. Dies würde ich also schnellstens nachholen, siehe §4 RÄStV
quote:
von assyriska am 20.10.2013 12:12
3. Gibt es ein Schlupfloch um mich von den Gebühren zu befreien, da ich in einem Einfamilienhaus im Untergeschoss wohne?
Es reicht schon, dass du Bafögempfänger bist um dich zu befreien; siehe oben.
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
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