Rundfunkbeitrag - Betriebsstätte

15. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)
Rundfunkbeitrag - Betriebsstätte

Hallo,


EDIT: Bitte Thema, wenn möglich, verschieben. Habe nicht gesehen, dass es eine passende Rubrik gibt,danke!

Ein Freiberufler hat eine Betriebsstätte angemietet, nutzt die Räumlichkeiten auch rein tatsächlich, indem er selbst mit seinen Angestellten dort anwesend ist und zahlt den Rundfunkbeitrag.

Mit einem weiteren Freiberufler wurde vereinbart, dass diese Adresse als Kontakadresse angegeben werden kann, um dort Post zu empfangen. Der Freiberufler arbeitet ausschließlich von zu Hause aus und bekommt seine seine Post aus diesem Büro nachgesendet. Der Grund ist, dass er nicht mit seiner Privatadresse werben möchten, in Branchenbüchern erscheinen möchte, etc. Er ist auch telefonisch über seinen eigenen Anschluss erreichbar, hat daheim nachweislich ein Arbeitszimmer eingerichtet.

Der Beitragsservice verlangt von diesem Freiberufler nun die Zahlung des Rundfunkbeitrags.

Noch weitere Personen nutzen diese Betriebstätte als reine Postadresse, da sie an anderer Stelle ihre eigene Betriebstätte haben, in dieser Stadt aber eine weitere Kontaktadresse unterhalten möchten. Womöglich wird auch von diesen der Rundfunkbeitrag verlangt, obwohl die Personen niemals vor Ort sind.

Zu Recht?

Gruß,

Morcheeba

-- Editier von Morcheeba am 15.10.2015 09:42

-- Editier von Morcheeba am 15.10.2015 09:45

-- Editiert von Moderator am 17.10.2015 18:43

-- Thema wurde verschoben am 17.10.2015 18:43

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Hat wirklich keiner eine Idee?
Es müsste doch häufiger vorkommen, dass eine Postadresse genutzt wird, ohne dass dort gearbeitet wird.

-- Editiert von Morcheeba am 21.10.2015 07:30

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hat wirklich keiner eine Idee? Doch, der Beitragsservice: http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/unternehmen_und_institutionen/betriebsstaette/ Für die genaue Beitragshöhe kommt es natürlich auf die Zahl der Gesamtbeschäftigten an, aber umgelegt auf die diversen Nutzers des Raumes kann ja da kein großer Betrag rauskommen.

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#3
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Danke!
Aber es gibt keine Beschäftigten. Es gibt einen Mieter, der die Räume tatsächlich nutzt. Weitere Personen nutzen die Adresse, um ihre Post zu erhalten, um nicht die Adresse der Privatwohnung öffentlich angeben zu müssen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Aber es gibt keine Beschäftigten. Na um so besser - wenn das alles Einzelunternehmen sind, fallen doch bloß 5,83 Euro im Monat an. Umgelegt auf die zahlreichen Nutzer also 1 Euro pro Unternehmen oder weniger - ist das jetzt wirklich ein Problem?

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

https://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/informationen/betriebsstaette/index_ger.html

Ich sehe da immer noch kein Problem. Wenn vor einer Beitragsrechnung die Verhältnisse dargelegt werden und ansonsten alle Beiträge gezahlt werden, wird es kaum Probleme geben.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Ja, ich habe nun auch einfach mitgeteilt wie es ist. Es gibt eine Betriebsstätte, der Mieter der Räume zahlt und wir haben intern eine Regelung getroffen.
Hierfür sieht leider der Antwortbogen des Beitragsservice keine Ankreuzmöglichkeit vor.
Da gibt es nur die Möglichkeit zu erklären, dass man gar keine Betriebsstätte hätte, oder eben, dass man eine hat UND diese anmeldet. Dass man eine hat, aber keine anmeldet, weil bereits ein Dritter für diese zahlt (Bürogemeinschaft), gibt es nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Hierfür sieht leider der Antwortbogen des Beitragsservice keine Ankreuzmöglichkeit vor.

Nun, es soll ja noch die Möglichkeit geben ein paar Zeilen selbst zu verfassen, so ganz abseits des Formulars.
Da kommt dann der bereits Zahlende rein, mit seiner Beitragskontonummer, und der Schilderung, das man eine Bürogemeinschaft betreibt und das somit für die Betriebsstätte schon gezahlt wird.
Das ganze per Einschreiben, damit das nicht verloren geht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Natürlich habe ich diese Zeilen dann verfasst. Finde es aber dennoch eigenartig, dass solche langen Formulare entwickelt werden, ohne eine gängige Variante wie die Bürogemeinschaft zu erfassen. Mir reicht vorab ein Faxprotokoll, bevor ich es mit der normalen Post schicke. Das Faxprotokoll dokumentiert den Ihnhalt (die erste Seite ist auf dem Sendeprotokoll), während ein Einschreiben nur beweist, dass man "irgend etwas" geschickt hat.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Finde es aber dennoch eigenartig, dass solche langen Formulare entwickelt werden, ohne eine gängige Variante wie die Bürogemeinschaft zu erfassen.

Tja, wie viele Bürger glauben, das es eine Möglichkeit gar nicht gibt, nur weil sie nicht auf dem Formular steht? :devil:


Oder man wollte das Ding nicht unnötig lang machen, in dem man seltene Fälle auch noch reinschreibt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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