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Rumsfeld-Anzeige in Karlruhe wegen Folter erneut gescheitert

AFP VOM 27.4.2007 | Nachrichten - Vor Gericht | 4455 Aufrufe
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Rumsfeld, Folter

Die Bundesanwaltschaft wird gegen den früheren US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld sowie weitere US-Politiker und Militärs keine Ermittlungsverfahren wegen Folter von Gefangenen im irakischen Gefängnis Abu Ghraib und dem Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba einleiten. Dies teilte die Behörde am Freitag in Karlsruhe mit. Damit scheiterte die Strafanzeige, die der Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck im Auftrag von insgesamt 44 Organisationen und Einzelpersonen erstattet hatte.

Die Bundesanwaltschaft verwies zur Begründung unter anderem darauf, dass Ermittlungsverfahren bei Straftaten im Ausland nicht eingeleitet werden müssten, wenn es keinen inländischen Bezug gebe und überdies nicht zu erwarten sei, dass Tatverdächtige sich in Deutschland aufhalten werden. Dies sei hier der Fall. Zudem sie nicht ersichtlich, dass die in der Anzeige benannten Gefangenen vom Irak oder von Afghanistan aus über die Bundesrepublik als Transitort nach Guantanamo gebracht wurden.

Die Anzeigenerstatter hatten ihren Schritt unter anderem mit der "andauernden Straflosigkeit für die Drahtzieher" in den USA begründet. Sie waren mit einer ähnlichen Anzeige bereits im Jahr 2005 gescheitert.

27. April 2007 - 13.05 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2007


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