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Rumänien muss Gefangenem wegen fehlenden Gebisses 10.000 Euro zahlen - 1/1
AFP vom 16.02.2010   |   1071 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Europarecht

Rumänien muss Gefangenem wegen fehlenden Gebisses 10.000 Euro zahlen

Europäischer Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Bukarest

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat Rumänien zu einer Zahlung von 10.000 Euro an einen Gefangenen verurteilt, der in der Haft keine Zahnprothese erhielt. Die Straßburger Richter sprachen dem 41-Jährigen am Dienstag auch Schadenersatz zu, weil der Prozess gegen ihn wegen Vergewaltigung seiner Großmutter nicht fair gewesen sei. Der Angeklagte war zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden.

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Der unter schweren Gesundheitsproblemen leidende Rumäne hatte in der Gefangenschaft seine letzten Zähne verloren. Ein Gefängnisarzt im südrumänischen Giurgiu bescheinigte ihm, dass er ein Gebiss brauche. Da der Mann dafür aber kein Geld hatte und seine Krankenkasse ihm die Prothese auch nicht zahlen wollte, musste er zahnlos weiter sein Dasein fristen. Diese Situation sei unmenschlich und entwürdigend, befand der Menschenrechtsgerichtshof.

Ferner bemängelten die Richter den Prozess, der zu der zehnjährigen Haftstrafe geführt hatte. Die Verurteilung habe im wesentlichen auf der Aussage des mutmaßlichen Opfers beruht, der senilen 83-jährigen Großmutter, die wenige Monate später starb. Trotz der Unschuldsbeteuerungen ihres Enkelsohnes sei nicht nach weiteren Beweisen gesucht worden, so seien etwa keine DNA-Proben genommen worden.

16. Februar 2010 - 16.49 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010



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