Ruhestörung im Hotel

29. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
go458619-38
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ruhestörung im Hotel

Guten Tag,

Das Thema ist etwas speziell, ich hoffe es passt hier rein.
Ich übernachte derzeit in einem Hotel, in Italien um genauer zu sein. Über uns ist seit zwei Tagen die ganze Nacht ziemlich Radau, man hört durchgehend jeweils mit kleineren Pausen Schritte und Getrampel. Wenn man im Flur steht hört man auch ziemlich lautes Reden, scheint eine Party zu sein. Es ist nicht wirklich möglich zu schlafen.
Das blöde ist, dass das Hotel ab 22 Uhr keine Rezeption mehr hat, die sich um so etwas kümmern könnte.
Was habe ich für Möglichkeiten? Ich musste das Hotel schon vorab per Kreditkarte bezahlen, würde aber gerne einen Chargeback machen, zumindest für einen Teil des Geldes. Habe ich hier das Recht auf meiner Seite?

Ich bedanke mich im Voraus für euer Feedback!

-- Editiert von Moderator am 29.01.2017 11:29

-- Thema wurde verschoben am 29.01.2017 11:29

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14013x hilfreich)

Abgesehen davon sind wir ja wohl in Italien.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Hier dürfte nicht nur italienisches Recht gelten, sondern auch die italienischen Normen bezüglich "Party" und "Lärm".



Oder ist das ganze im Rahmen einer Pauschalreise gebucht worden?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

bei Reklamationen und Beantstandungen bleibt folgender Weg:

Bei Pauschalreisen wendet man sich an seinen zustaendigen Reiseleiter und fordert Abhilfe ein. Dieser ist zum Nachweis verpflichtet ein Protokoll aufzunehmen und wenn moeglich auch Abhilfe zu schaffen, z.B. durch Zuteilung eines anderen Zimmers.

Hat man direkt gebucht muss man sich an das Hotel wenden.

Aber was ist das denn fuer eine Kaschemme, wenn da nicht 24 Std. die Rezeption besetzt ist - kleine Pension oder so etwas??? Mit Sicherheit kein Urlauberhotel.

Zitat:
.....würde aber gerne einen Chargeback machen, zumindest für einen Teil des Geldes......

Sie glauben doch wohl nicht allen Ernstes das sich die Kreditkartenfirma auf solche Spielchen einlaesst.

Bezahlvorgaenge und Reklas sind zwei vollstaendig unterschiedliche Tatbestaende und Laerm ist subjektives Empfinden. Denn bei hellhoerigen Haeusern koennen schon normale Schritte mit festem Schuhwerk fuer darunter wohnende Personen als 'laermend' empfunden werden.


Viele Gruesse
bernardoselva

-- Editiert von bernardoselva am 29.01.2017 12:27

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)



Zitat:
Über uns ist seit zwei Tagen die ganze Nacht ziemlich Radau, .....
Das blöde ist, dass das Hotel ab 22 Uhr keine Rezeption mehr hat, die sich um so etwas kümmern könnte.


Ich verstehe nicht, warum man nicht schon vor 2 Tagen VOR 22.00 Uhr an der besetzten Rezeption reklamiert hat.
Das ist doch wohl der erste Schritt!

Wie schon geschrieben: Wie sollen Hotel oder Veranstalter Abhilfe schaffen, wenn man sie nicht einmal informiert hat und sie keine Gelegenheit haben, ggfs. den "Lärm" einzustellen???

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