Ruhestellen der Pfändung bei nicht pändbaren Einkünften

29. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
carosschatz
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 11x hilfreich)
Ruhestellen der Pfändung bei nicht pändbaren Einkünften

Hallo ihr LIeben

Letztens bin ich im Internet über einen § gestoßen wo geregelt ist, dass man einen Antrag stellen kann, dass das Konto für 3, 6 oder 12 Monate nicht gepfändet werden kann, wenn man nachweisen kann dass in einem Zeitraum von mindestens 3 Monaten vor Antragsstellung keine Pfändbaren Einkünfte auf das Konto gekommen sind.

Da ich ihn leider nicht mehr finde, wollte ich hier fragen ob mir einer der Experten bitte nochmal den entsprechenden § nennen könnte?

Ich bedanke mich schon mal für eure mithilfe.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Mir ist ein solcher § nicht bekannt (was nichts heißen soll).

Konto in P-Konto umwandeln, dann ist da sowieso nichts mit pfänden, wenn das Einkommen niedrig ist.

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#2
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Das wäre §850l ZPO : Anordnung der Unpfändbarkeit von Kontoguthaben auf dem Pfändungsschutzkonto. Der gilt allerdings wegen § 36 InsO nicht im Insolvenzverfahren. Sinnvollerweise stellt man den Antrag also vor dem Insolvenzantrag.

Signatur:

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