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Ruhe Bitte!

AFP VOM 7.8.2000 | Ratgeber - Nachbarschaftsrecht | 97023 Aufrufe
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Nachbar, Nachbarschaftsrecht, Lautstärke

Ruhe Bitte!

Spielt Ihr Nachbar Trompete, feiert er laute Partys, bohrt und hämmert er zur Mittagszeit, duscht er zu mitternächtlicher Zeit oder stören Sie die lauten Laufgeräusche auf dem Parkett? Lärm ist eine der häufigsten Ursachen für Streit zwischen den Nachbarn.

Wenn Sie sich gegen den Lärm vom Nachbarn erfolgreich zur Wehr setzen möchten, müssen Sie in jedem Fall eine wesentliche, d.h. erhebliche Belästigung nachweisen können. Maßstab für die Wesentlichkeit der Störung ist das Empfinden eines verständigen Durchschnittsbenutzers und nicht das subjektive Empfinden des Gestörten.

Auch beim Lärm gilt der Grundsatz: Was "ortsüblich" ist, müssen Sie als Nachbar hinnehmen - und das auch, wenn die Wohnhäuser sehr hellhörig sind.

Beim Lärm werden regelmäßig hohe Anforderungen an die gegenseitige Toleranz gestellt.


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Seite 1: Ruhe Bitte!
Seite 2: Was Sie dürfen und was Sie vermeiden sollten
Seite 3: Wie Sie sich wehren

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