Rufschädigung? Verleumdung? Üble Nachrede??
Hallo
Ich bin voe ein paar Monaten umgezogen und habe die Wohnung so wie sie war, von der Vormieterin übernommen. Es folgte eine Wohnungsübergabe mit der Vormieterin, einer von der WG und mir.
Die Vormieterin hate vergessen einen Schrank auszuräumen. Ich ließ alles so. Später kam sie um den Schrank auszuräumen. Nun behauptet sie aber es war noch eine Tüte mit persönlichen Sachen im Schrank gewesen, was aber nicht stimmt.
Nun Stand sie öfter vor meiner Wohnungstür und beschimpfte meinen Freund und rief im Hausflur, aber damit noch nicht genug.
Ich bekam einen Brief von ihr in dem sie mir mit einer Anzeige droht.
Ich arbeite im Hotel an der Rezeption, dort war sie auch schon und diskutierte mit meinen Mitarbeitern und behauptete auch vor den Gästen das ich eine Diebin sei. Sie will so lange kommen bis das geklärt ist. Nun besteht auch noch die Gefahr, das ich dadurch meinen Job verliere. Was kann ich tun????
MfG Anja
von chr-schw am 18.09.2003 08:43
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>Rufschädigung? Verleumdung? Üble Nachrede??
Hallo!Ich wende mich hier an euch mit einem Problem welches mich seit heute morgen beschäftigt.Vorab gesagt ich bin weder rechtsradikel oder einer anderen Gesinniung hörig oder anhänglich.Ich bin 29 Jahre alt und wohne in Dresden.Heute morgen telefonierte ich mit einer Auszubildenten von mir,welche mir offenbarte das mein Auftreten in ihrer Berufsschule für Aufsehen im Lehrerkollegium gesorgt hätte.
Hier zu den Fakten.Am Dienstag besuchte ich die jährlichen Projekttage im Berufsschulzentrum fürs Gastgewerbe in Dresden.Zu diesem Anlass,bei welchem ein Festessen von den Schülern präsentiert und serviert wird trug ich einen Anzug auf desen Ärmel ein Schriftzug des Modelabels Thor Steinar gestickt ist.Keinerlei verbotene Symbole oder verfassungswidrigen Aussagen,einfach nur der Name des Labels Thor Steinar.Ich trage diese Sachen schon seit Jahren weil sie eine echt hammergute Qualität ist in Farbe,Form und Schnitt haben.Ob andere damit ein Problem haben hat mich bis jetzt nicht gestört, weil ich damit nur ein wenig provozieren möchte aber wie schon erwähnt damit keinerlei politische Richtung präsentieren will.Leider "provozierte " ich bei einigen Lehrern wohl mit meinem Auftreten etwas zu sehr und diese haben sich nun entschlossen ein Fax an meinen Arbeitgeber zu schicken,in welchem sie auch ihn auf meine Kleiderordnung hinweisen möchten.Mein Arbeitgeber kennt mich zum Glück persönlich nur mit Thor Steinar Sachen.Ist sowas aber rechtens?Ich meine , ich bin kein Teenei mehr und verdiene seit 12 Jahren meine Brötchen als Ausbilder im Gastgewerbe.Wie mein Arbeitgeber letztendlich darauf reagiert weiß ich noch nicht , werde es aber Dienstag erfahren.Bitte sagt mir wie ich mich in diesem Fall verhalten soll.Vielen Dank und Grüße aus Dresden
von blunt am 18.04.2008 10:58
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>Rufschädigung? Verleumdung? Üble Nachrede??
dir kann keiner verbieten in irgendwelchen klamotten rumzulaufen, fertich.
zudem es lediglich das hersteller label ist und keine politische einstellung dahintersteht ist der fall eigentlich abgeschlossen.
der einzigen der ich aber hörig bin, ist meine frau
<img src="http://img374.imageshack.us/img374/9582/dominakv9.gif" border="0" alt="Image Hosted by ImageShack.us"/><br/>...lööl
von Hyperion am 18.04.2008 13:31
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>Rufschädigung? Verleumdung? Üble Nachrede??
@hehe Es steht hier nicht zur Frage wenn oder was man mit dem Kauf dieser Klamotten unterstützt.Möcht ich auch nicht drüber diskutieren, weil ich seit paar Jahren nicht mehr über "Klamottenpolitik" nachdenke und aus dem Alter raus bin mich für das was ich trage zu entschuldigen...früher war es Lonsdale oder Perry für die man sich rechtfertigen musste und jetzt findest du genau diese Sachen im Real-Markt für 9,99 Euro...
Es geht mir ums Prinzip,dass gerade Leute die anderen etwas vermitteln sich nicht mit solch hirnlosen Sachen beschäftigen sollten und mit Ihrem Tunneldenken anderer Leute Existens gefährden sollen....Nervt mich einfach....Meine Frage war eigentlich ob es sich hier um eine Rufschädigung handelt?
von blunt am 18.04.2008 14:03
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