Rufbereitschaftsentgeld wird mit Begründung der Betriebsvereinbarung zurückverlangt

11. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Normalbürger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rufbereitschaftsentgeld wird mit Begründung der Betriebsvereinbarung zurückverlangt

In einem Unternehmen gibt es eine Betriebsvereinbarung, das eine Rufbereitschaft nur in einem bestimmten Zeitraum Wochentags geleistet werden kann (18 - 8 Uhr). Der andere Zeitraum (8 - 18 Uhr) ist variable Arbeitszeit. Trotzdem wurde längere Zeit Rufbereitschaftseinsätze aberechnet, die über diesen Zeitraum hinaus gingen. Z.B. von 6 - 8:30 Uhr. Diese Abrechnungen wurden immer vom Vorgesetzten freigegeben. Also hatte der Arbeitgeber (in Person des Vorgesetzten) Kenntnis davon.
Jetzt wurden die nach der BV 'zuviel gezahlten' Beträge, im Beispiel also von 8 Uhr bis 8:30 Uhr, vom aktuellen Gehalt einbehalten.
Ist das Verhalten des AG korrekt?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Eine Betriebsvereinbarung setzt voraus, dass es einen Betriebsrat gibt. Wenn dem so ist, weiß der auch die genaue Antwort.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Ich halte die Rückforderung für kleinlich, aber korrekt - welche Summen stehen denn da im Feuer? Der Punkt, der noch von Interesse sein könnte, ist eine mögliche Ausschlussfrist, die in vielen Verträgen / TV zu finden ist. Dann kann die Forderung nur für diesen Zeitraum geltend gemacht werden. Auch das sollte dein BR dir sagen können.

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