In einem Unternehmen gibt es eine Betriebsvereinbarung, das eine Rufbereitschaft nur in einem bestimmten Zeitraum Wochentags geleistet werden kann (18 - 8 Uhr). Der andere Zeitraum (8 - 18 Uhr) ist variable Arbeitszeit. Trotzdem wurde längere Zeit Rufbereitschaftseinsätze aberechnet, die über diesen Zeitraum hinaus gingen. Z.B. von 6 - 8:30 Uhr. Diese Abrechnungen wurden immer vom Vorgesetzten freigegeben. Also hatte der Arbeitgeber (in Person des Vorgesetzten) Kenntnis davon.
Jetzt wurden die nach der BV 'zuviel gezahlten' Beträge, im Beispiel also von 8 Uhr bis 8:30 Uhr, vom aktuellen Gehalt einbehalten.
Ist das Verhalten des AG korrekt?
Rufbereitschaftsentgeld wird mit Begründung der Betriebsvereinbarung zurückverlangt
11. Juli 2015
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Frage vom 11. Juli 2015 | 08:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rufbereitschaftsentgeld wird mit Begründung der Betriebsvereinbarung zurückverlangt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 11. Juli 2015 | 14:19
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
Eine Betriebsvereinbarung setzt voraus, dass es einen Betriebsrat gibt. Wenn dem so ist, weiß der auch die genaue Antwort.
#2
Antwort vom 12. Juli 2015 | 17:38
Von
Status: Weiser (17467 Beiträge, 6499x hilfreich)
Ich halte die Rückforderung für kleinlich, aber korrekt - welche Summen stehen denn da im Feuer? Der Punkt, der noch von Interesse sein könnte, ist eine mögliche Ausschlussfrist, die in vielen Verträgen / TV zu finden ist. Dann kann die Forderung nur für diesen Zeitraum geltend gemacht werden. Auch das sollte dein BR dir sagen können.
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