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Rufbereitschaft als Aushilfe

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Rufbereitschaft als Aushilfe

Ich arbeite auf 400€ Basis als Aushilfe als Pizzafahrer bei einem Pizzalieferanten.
Mein "Stundenplan" beinhaltet meistens 2-3 Bereitschaftsschichten, dass heißt ich muss während dieser Zeit erreichbar sein und in der Lage sein, innerhalb einer halben Stunde bei der Arbeit zu sein. Dieser Bereitschaftsdienst wird nicht bezahlt. Habe ich da ein Recht auf Bezahlung?


von ausgebeuteter123 am 03.02.2012 14:54
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Rufbereitschaft als Aushilfe
Kurz und knapp:
Es wird unterschieden zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst.
Bei der Rufbereitschaft bestimmt der Arbeitnehmer selbst, wo er die "Wartezeit" verbringt, beim Bereitschaftsdienst der Arbeitgeber. Rufbereitschaft zählt daher auch nicht zur Arbeitszeit.

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von Rechtsanwalt Richard Spatschek am 03.02.2012 15:17
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Rufbereitschaft als Aushilfe
Für die RB muss aber gleichwohl ein gewisser Ausgleich für die Unannehmlichkeit gezahlt werden; wenn es zum Einsatz kommt, gilt diese Zeit dann als "echte AZ".
Wenn du allerdings an der Grenze des 400-Euro-Jobs arbeitest, sprich: die 400 ausschöpfst, bleibt kein Raum mehr für Zusatzleistungen.

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von blaubär+ am 03.02.2012 15:53
Status: Unsterblich (1924 Beiträge)
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>Rufbereitschaft als Aushilfe
Noch mal auf Anfang:
Was genau steht im Arbeitsvertrag zur Rufbereitschaft oder den "Bereitschaftsschichten"?
Wenn da nichts zu drin steht, müssen Sie auch keine machen.


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von hamburgerin01 am 03.02.2012 16:15
Status: Tao (10053 Beiträge)
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