Rueckzahlungsverpflichtungen in Fortbildungsvereinbarungen // Geldwerter Vorteil und Rückzahlungssum

2. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kosta-HH
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Rueckzahlungsverpflichtungen in Fortbildungsvereinbarungen // Geldwerter Vorteil und Rückzahlungssum

Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage bezüglich der Rückzahlung von Fortbildungsgebühren an den Arbeitgeber.
Nach meiner kaufmännischen Ausbildung und einjähriger Berufstätigkeit hatte ich mich 2014 entschlossen ein berufsbegleitendes Studium an der FOM aufzunehmen.
Mein Arbeitgeber hatte sich bereit erklärt 50 % der Studiengebühren zu übernehmen. (7 Semester // AG-Anteil 6195,00 €)
Hierzu haben wir einen Vertrag geschlossen, indem ich mich verpflicht habe, die Studiengebühren zurück zu zahlen, wenn vor Ablauf von 2 Jahren nach Beendigung der Studiums das Unternehmen verlasse oder das Studium abbreche.
Dies ist nun fast 3 Jahre her.( bin am Ende des 6 Semesters)
Nun hat sich für mich eine Chance geboten eine interessante Tätigkeit in meinem "Traumunternehmen" aufzunehmen.
Daher habe ich mein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt.
Die restlichen Studiengebühren (1 Semester) werde ich selbst weiter zahlen.

Nun kommt das Problem.
Mein Arbeitgeber fordert die von Ihm gezahlten Studiengebühren in Höhe von über 5310 € sofort zurück.
Eine Ratenzahlung will mein Chef nicht akzeptieren.
Er sagte, dass das Unternehmen auf sofortige Rückzahlung bestehe, weil es sonst Probleme mit dem Finanzamt geben könnte.
Dies sei ein "geldwerter Vorteil" etc.
Aus seiner Begründung werde ich nicht ganz schlau.
Wenn mir das jemand genau erklären könnte, wäre ich dankbar.

Wie auch immer, das Geld habe ich nicht.
Darf der Arbeitgeber eine sofortige Rückzahlung der Gesamtsumme fordern ?
Dies ist doch unzumutbar ! (insbesondere, wenn man mein unterdurchschnittliches Gehalt dem Arbeitgeber betrachtet)
Außerdem war im Vertrag nichts festgehalten.
Halt nur, dass ich die Studiengebühren zurückzahlen soll, aber nicht wie.

Gerne würde ich eure Einschätzung dazu hören... (Insbesondere die Meinung der Anwälte)







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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hunnie
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

Wenn nichts gesondert vereinbart ist, sind ausstehende Rückzahlungsverpflichtungen bei Ausscheiden des Mitarbeiters fällig - immer vorausgesetzt, die Rückzahlungsvereinbarung ist rechtlich sauber abgefasst. Die Forderung Deines AG ist daher berechtigt, dass Du das Geld nicht hast, in nicht sein Problem.

Bei Umwandlung in ein Darlehen (nichts anderes wäre eine Ratenzahlungsvereinbarung), kann in der Tat ein geldwerter Vorteil entstehen, außerdem bedeutet dies mehr Verwaltungsaufwand für den AG. Angesichts Deiner Vertragstreue kann ich den AG verstehen, wenn er wenig Bereitschaft zeigt, Dir entgegenzukommen.

Vielleicht ist ja Dein neuer AG bereit, Dich zu unterstützen.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Zitat:
Hierzu haben wir einen Vertrag geschlossen, indem ich mich verpflicht habe, die Studiengebühren zurück zu zahlen, wenn vor Ablauf von 2 Jahren nach Beendigung der Studiums das Unternehmen verlasse oder das Studium abbreche.

Wenn Sie hier mal die genaue Formulierung zur Rückzahlung einstellen würden wäre durchaus eine Einschätzung dazu möglich, ob die Forderung berechtigt ist.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(766 Beiträge, 336x hilfreich)

Darüber, ob man sich die Rückzahlung leisten kann hätte man besser vor der Kündigung nachgedacht. Verträge müssen schließlich eingehalten werden. Wenn die Forderung rechtens ist, solltest du schauen woher du das Geld schnell bekommen kannst.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Kosta-HH):


Gerne würde ich eure Einschätzung dazu hören... (Insbesondere die Meinung der Anwälte)


Dann gehe auch zum Anwalt. Das ist ein Laienforum.

Und ansonsten: man sollte vielleicht vorher die rechtlichen Rahmenbedingungen prüfen, statt hinterher.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Wenn die Rückzahlungsvereinbarung rechtswidrig ist hat sich das Problem von selber erledigt. Deshalb ja mein Vorschlag, die einfach mal hier einzustellen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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