Hallo zusammen,
vor etwa einem Jahr wurde mir durch Computerbetrug ein Schaden von etwa 900€ zugeführt. Im November letzten Jahres war nun das Strafverfahren, indem ich, und noch andere als Zeugen aussagen mussten.
Der Richter sicherte mir die volle Überweisung meines Schadens durch die Angeklagte zu. Ich habe seitdem nichts mehr von Staatsanwaltschaft oder Gericht gehört, weder habe ich die Aussage schriftlich.
Nun habe ich vor einigen Tagen eine Überweisung von der Anwältin der damlas Angeklagten, ohne jegliche Erklärungen, über 350€ bekommen. Im Verwendungszweck steht "Schadenswiedergutmachung -Name der Angeklagten-".
Ich habe daraufhin versucht, die Anwältin der Angeklagten zu fragen, was das soll. Diese verweigert jedoch mit mir zu sprechen.
Wie ist das nun zu verstehen? Es fehlen immerhin satte 550€.
Ist das normal? Wird hier mit irgendeiner Vorgehensweise versucht, die Summe der Rückzahlung zu minimieren?
Oder muss man das nur als erste Rate ansehen?
Hatte vielleicht schon jemand eine ähnliche Situation und kennt sich aus, kann mir vielleicht einen Rat geben was jetzt zu tun ist?
Ich kenn mich mit solchen Dingen nicht gut aus, bin zudem Student und kann mir eine teure anwaltliche Vetretung nicht leisten.
Mittlerweile habe ich versucht mit einer Anfrage an die Staatsanwaltschaft, mir die Aussage über meinen Anspruch schriftlich geben zu lassen. Der müsste doch normal in dem zugrunde liegenden Urteil vorhanden sein, oder sehe ich das falsch? Ich habe bisher noch keine Antwort bekommen, das dauert ja auch immer ein bisschen.
Es wäre echt super wenn mir jemand weiterhelfen könnte, ich danke euch schon mal im Voraus.
Rückzahlung von Schaden nach Computerbetrug
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Schreib der gegnerischen Anwältin, dass Du mit einer Frist von zwei Wochen (nach Datum) eine Überweisung des Restbetrages (genau benennen) erwartest und alternativ ein notarielles Schuldanerkenntnis über die Summe erwartest, in dem auch vermerkt ist, dass es sich um eine Schuld aus unerlaubter Handlung handelt (dann nutzt auch eine Privatinsolvenz nichts(. Nach Fristablauf siehst Du Dich gezwungen, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen (die 32€ hast Du wohl). Das ganze per Einwurfeinschreiben an die Anwältin und zusätzlich auch an die Adresse des Verursachers.
Kommt dann nichts, den Mahnbescheid beantragen. Ich bezweifle, dass da ein Widerspruch kommt, wäre nach einer Verurteilung schon recht dämlich.
Das hört sich nach einem vernünftigen Vorgehen an. Vielen Dank für deinen Rat.
ZitatNach Fristablauf siehst Du Dich gezwungen, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen (die 32€ hast Du wohl). :
Wo muss denn, wenn es soweit kommen sollte, der Mahnbescheid beantragt werden?
Genauer gesagt, bei welchem Mahngericht? Bei dem örtlich nächsten der damaligen Verhandlung oder kann ich das frei wählen?
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Genauer gesagt, bei welchem Mahngericht? Beim für Ihr Bundesland zuständigen Mahngericht - außer in NRW, wo es zwei Mahngerichte gibt. Manche BL haben gar kein eigenes Mahngericht, z. B. Sachsen und Thüringen, wo das Mahngericht Aschersleben (Sachsen-Anhalt) zuständig wäre.
Der Richter sicherte mir die volle Überweisung meines Schadens durch die Angeklagte zu. Da hat er den Mund aber reichlich voll genommen - selbst wenn das, im Wege der Adhäsion, quasi per Strafurteil festgestellt wurde, heißt das ja noch lange nicht, daß gezahlt wird, sondern nur, daß ein Anspruch festgesetzt wurde.
-- Editiert von muemmel am 30.01.2016 16:44
-- Editiert von muemmel am 30.01.2016 16:49
ZitatAm Wohnsitz des Täters - dessen Adresse haben Sie? :
Nein, leider nicht. Mir liegt nur vollständiger Name und Geburtsdatum vor. Mir fällt da auch nur eine Abfrage über das Einwohnermeldeamt ein, um den Wohnort ausfindig zu machen. Oder gibt es in solchen Fällen Alternativen?
ZitatDa hat er den Mund aber reichlich voll genommen - selbst wenn das, im Wege der Adhäsion, quasi per Strafurteil festgestellt wurde, heißt das ja noch lange nicht, daß gezahlt wird, sondern nur, daß ein Anspruch festgesetzt wurde. :
So waren jedenfalls seine Worte. Ich sollte Ihm auch noch direkt meine Bank-Daten für die Überweisung aufschreiben. War damals auch erleichtert, dachte nicht mich jetzt nochmal rumärgern zu müssen.
Sorry - das mit dem Wohnsitz des Täters war ein Irrtum. Siehe oben - ich habe den Beitrag inzwischen geändert. Sie brauchen aber eine Adresse - wohin soll das Mahngericht den Mahnbescheid denn sonst schicken? Eine Auskunfterteilung wäre über die Staatsanwaltschaft möglich, da ein berechtigtes Interesse vorhanden ist. Siehe diesen Link (der Absatz unten, über Auskünfte ohne Anwalt): http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Akteneinsicht03.php
ZitatBeim für Ihr Bundesland zuständigen Mahngericht :
Okay, ich komme aus BaWü, also wäre das Stuttgart. Ich frage deshalb, weil die Verhandlung damals in Hamburg war.
ZitatEine Auskunfterteilung wäre über die Staatsanwaltschaft möglich, da ein berechtigtes Interesse vorhanden ist. Siehe diesen Link (der Absatz unten, über Auskünfte ohne Anwalt): http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Akteneinsicht03.php :
Es steht auch dabei, dass das in den Räumen der Anklagenden Behörden / des Gerichts erfolgt. Für die Auskunft müsste ich also von BaWü nach HH fahren um diese zu bekommen oder sehe ich das falsch? Bzw gibt es Erfahrungen dazu, ob man das auch auf anderem Wege mitgeteilt bekommen kann?
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