Rückzahlung einer Leihgabe an die Eltern

19. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Wuki123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung einer Leihgabe an die Eltern

Hallo,
erst einmal zu meiner Person: Ich bin 19 und Auszubildender.
Ich habe von meinen Eltern Geld geliehen, um mir ein Auto kaufen zu können (ca. 7.000€) Ich hatte Zeit bis weit nach Ende meiner Ausbildung das Geld zurückzuzahlen
Abgemacht war eine monatliche Rückzahlung i.H.v. 100€. Das ging etwa 7 Monate so. Da ich allerdings die meiste Zeit bei meiner Freundin wohnte (höchstens mal 1 Woche im Monat bei meinen Eltern war) habe ich vorgeschlagen, das Kindergeld, welches meine Eltern bekommen zu nutzen, um das "Darlehen" abzuzahlen. Damit waren die auch sofort einverstanden, sagten sogar "wir haben bereits darauf gewartet, dass du damit ankommst". Weitere 1 1/2 Jahre habe ich dann keine 100€ mehr bezahlt, sondern das komplette Kindergeld dafür genutzt.
Nun hat sich meine Lage etwas verändert. Ich bin weiterhin Azubi, habe allerdings ein Kind bekommen. Finanziell wurde es alles eng, ich konnte das Auto allerdings weiterfahren.
Nun nach einem Streit, wollten meine Eltern von jetzt auf gleich das ganze Geld wieder haben. (Durch Freunde und Bekannte konnte ich den Rest auftreiben) Ich habe bei der Berechnung des Restbetrags das Kindergeld, in den ersten 7 Monaten dazugerechnet. Im Prinzip habe ich vom Kindergeld nie etwas gesehen. Musste mir selber Kleidung kaufen, Mittagessen, Abendessen etc.
Meine Eltern sehen das nicht so, wollen 1330€ von mir mehr haben. Drohen mir, zu einem Anwalt zu gehen, terrorisieren mich am Telefon etc.

Meine Frage: Ist es rechtens das Kindergeld dabei mit anzurechnen, ich also 290€ in den ersten 7 Monaten "bezahlt" habe, anstatt nur 100€?
Sollte er wirklich zum Anwalt gehen, was sollte ich dann tun?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wir haben es nicht mit einer Leihgabe zu tun, sondern mit einem Darlehen. Ob das Kindergeld in den Schuldenabtrag einzubeziehen ist, das kommt auf die Vereinbarung an, die Du mit Deinen Eltern getroffen hast, das können wir hier nicht abschätzen.

Fakt ist jedoch, dass das Kindergeld nicht den Kindern zusteht, sondern den Eltern. Ausnahme: wenn bei der Kindergeldkasse ein Abzweigungsantrag gestellt worden ist. Und die Eltern haben ja Zimmer u.s.w. bereit gehalten.

Ich schätze Deine Position eher als schwach ein. Denn Du musst beweisen, und das wird bei so einem Kuddelmuddel schwierig.

wirdwerden

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