Rückzahlung der Lohnnebenkosten an den Arbeitgeber

10. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ruby12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung der Lohnnebenkosten an den Arbeitgeber

Ich habe 2011 vom 400,- Job (10,-/Std) in die Gleitzone (455,- brutto) gewechselt. Ich habe auch in der Gleitzone 45 Std. gearbeitet, statt vorher 40. Dadurch entstanden meinem Chef ca, 20,- mtl. Mehrkosten. Diese bezahle ich ihm seitdem zurück. Da aber seit 1.1.2013 der 400,- Euro Job auf 450,- aufgestockt wurde müsste er doch seit 2013 den Vergleich von 455,- Gleitzone mit dem 450,- Euro Job machen. Bei letzterem würde er keine Mehrkosten haben, sondern sogar einen Vorteil. Ich zahle aber seit 2011 regelmäßig 20,- monatlich zurück an meinen Arbeitgeber. Liege ich da falsch?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Ruby12):
Diese bezahle ich ihm seitdem zurück.


Warum?


Zitat (von Ruby12):
Liege ich da falsch?


Keine Ahnung, welche Abmachung man gemacht hat. Wahrscheinlich wollte man krankenversichert sein?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ruby12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja genau, darum ging es um die Krankenversicherung. Dass ich ihm 20,- monatlich zurückzahle ist für mich ok gewesen, weil er ja tatsächlich dadurch diese Mehrkosten hatte. Dies ist aber nur der Fall wenn man 400,- Job mit Gleitzone 455,- vergleicht.
Seit 2013 gibt aber den 450,- € Job, also müsste er ja ab da mit diesem vergleichen und schon sind keine Mehrkosten mehr da. Weil die Gleitzone günstiger ist für den Arbeitgeber als der 450,- Job. Aber ich bezahl schön brav die 20.- € zurück.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Mir scheint, dass die Rechtfertigung für diese Zahlung spätestens in dem Moment entfallen ist, da der AG eben diese Mehrkosten nicht mehr hat.
Hast du denn schon mit dem AG darüber gesprochen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ruby12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, bis jetzt noch nicht. Wollte mich vorab erkundigen, dass ich was in Der Hand habe sozusagen.


0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.049 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen