Rückzahlung Urlaubsgeld

7. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
mahoney_
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 25x hilfreich)
Rückzahlung Urlaubsgeld

Hallo,

ich wurde befristet für ein 1 Jahr bis 31.10.2016 angestellt. Im Juni 2016 erhielt ich das volle Urlaubsgeld für 2016, einschließlich auch November und Dezember.
Ich bin zum 31.10.2016 ausgeschieden, mir wird das Urlaubsgeld wieder um 2 Monate gekürzt.

Ich hätte hierauf keinen Anspruch, auch wenn es vorab für das ganze Jahr gezahlt wurde.
Ist dem wirklich so?
Es kann doch nicht sein, dass mir was vorsätzlich mehr ausgezahlt wird und bei Austritt dann wieder gekürzt wird. Wenn es hier einen Paragraphen gibt, der das deutlich beschreibt, bitte gerne mitteilen.

Wir hatten ebenso zum 01.07.2016 eine Tariferhöhung.

Besten Dank für eure Hilfe.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ob ein Anspruch besteht dürfte im Tarifvertrag stehen, da finden Sie den §.

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#2
 Von 
mahoney_
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 25x hilfreich)

Wo bekomme ich den TV?

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Der Arbeitgeber muss den Tarifvertrag auf Nachfrage zur Verfügung stellen. Fragen Sie einfach nach den konkreten §§.

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#4
 Von 
mahoney_
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 25x hilfreich)

Super, die Antwort per E-Mail lautete kurz und knapp. Hier giltet der § 812 BgB.

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