Rückzahlung Kontoführungsgebühren

11. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Robert3110
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung Kontoführungsgebühren

Hallo Zusammen,

ich bin neu hier und benötige einmal euren Rat.

Ich habe nun schon in mehreren Beiträgen gelesen, dass Kontoführungsgebühren nicht durchsetzungsfähig sind.

Nun habe ich leider den Fehler gemacht und diese bereits gezahlt.

Kann ich dies zurückverlangen?

Hat von euch schon jemand damit Erfahrung gemacht?

Vielen Dank vorab
MFG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Wenn du diese Kosten anerkannt hast, dann hast du "gespendet" und die Spende bekommst du nicht zurück.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Aber auch wenn nicht explizit anerkannt, wird sich das Inkasso erst mal weigern. Wenn die Kontoführungsgebühren bereits in einem Titel stehen, bekommt man die so gut wie gar nicht zurück. Wenn du noch nicht komplett gezahlt hat, kann man sie evtl. "zurückbekommen", indem man einfach nur den Rest zahlt und die Zahlung der Kontoführungskosten verweigert. Theoretisch könnte man klagen wegen arglistiger Täuschung oder so etwas. Aber die Nummer ist nicht leicht und ohne Anwalt würde ich das auch nicht machen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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