Hallo zusammen,
meine Frage ist, ob kurz vor Ende der dreijährigen Verjährungsfrist eine Rückzahlung der Mietkaution erst schriftlich angemahnt werden mus - und wenn ja, reicht eine Zahlungsaufforderung?
Muss bis zum Ende der dreijährigen Verjährungsfrist auf Rückzahlung gewartet werden?
Beispiel: das Mietverhältnis endete am 30.11.2014. Damit würde die dreijährigen Verjährungsfrist zum 30.11.2017 zu Ende gehen. Reicht es die Rückzahlug der Gewerbemietkaution zum 30.11.2017 zu fordern? Können dann ab dem 1.12.2017 rechtiche Schritte eingeleitet werden oder muss das vor Ende der dreijährigen Verjährungsfrist geschehen?
Kann statt Mahnung/Zahlungsaufforderung auch ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden?
Vielen Dank und Gruß
Gerd73
Rückzahlung Gewerbemietkaution, wie oft mahnen oder gleich gerichtliches Mahnverfahren?
6. September 2017
Thema abonnieren
Frage vom 6. September 2017 | 19:03
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung Gewerbemietkaution, wie oft mahnen oder gleich gerichtliches Mahnverfahren?
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#1
Antwort vom 6. September 2017 | 20:03
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Haben SIe den Vermieter denn schon mal SCHRIFTLICH ( mit Zugangsnachweis) aufgefordert die Kaution abzurechnen und auszuzahlen?
#2
Antwort vom 6. September 2017 | 20:42
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Er wurde mehrfach per email aufgefordert, es bestand ein eher ungezwungenes Verhältnis zum Vermieter.
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#3
Antwort vom 6. September 2017 | 22:54
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Na dann ist jetzt wohl mal Schluss mit Lustig.
Einwurf-Einschreiben, auffordern die Kaution abzurechnen und auszuzahlen bis zum ... (hier dürften sieben Tage ausreichend sein). Wenn dann nichts erfolgt würde ich MB starten.
#4
Antwort vom 6. September 2017 | 22:57
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gut, danke Dir. Das entspricht auch meiner Vorstellung. Der MB muss aber noch innerhalb der Verjährungsfrist erfolgen, oder? Danach würds ja eigentlich keinen Sinn machen...
#5
Antwort vom 6. September 2017 | 22:59
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
ZitatGut, danke Dir. Das entspricht auch meiner Vorstellung. Der MB muss aber noch innerhalb der Verjährungsfrist erfolgen, oder? Danach würds ja eigentlich keinen Sinn machen... :
Wir haben September ... Sie sollten mal langsam in die Puschen kommen
#6
Antwort vom 6. September 2017 | 23:01
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gut. Vielen Dank nochmals!
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