Rückzahlung Fortbildungskosten bei Insolvenzantrag der Firma

19. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Matthias85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung Fortbildungskosten bei Insolvenzantrag der Firma

Hallo Zusammen,

ich habe mit meiner Firma einen Fortbildungsvertrag (Master) abgeschlossen.
Im November 2016 habe ich die letzte Prüfung abgeschlossen und mein Zeugnis erhalten.

Vertragsgrundlage ist eine Laufzeit von 24 Monate über die Hälfte der Studiengebühren (ca. 6500€). Monatliche Tilgung 1/24 und bei Eigenkündigung ist nur noch der verbleibende Betrag zu zahlen. (Die Tilgung läuft nun seit 01.12.2016)

Die aktuelle Situation ist nun folgende:
Meine Firma hat am 29.12.2016 einen Insolvenzantrag gestellt. Dieser wird aktuell bearbeitet und voraussichtlich werden wir am 01.03.2017 Insolvenz anmelden.

Wie ist dies jedoch nun
- wenn wir ab 1 März Insolvenz anmelden und unter dem Insolvenzverwalter weiterarbeiten?
- wenn ein Investor diesen Betrieb übernimmt?
- wenn wir zum 1 März die Firma schließen?

Bleibt mein Vertrag mit der Firma / Insolvenzverwalter / Investor bestehen oder ist der durch die neue Situation hinfällig?
Theoretisch kann mir ja keiner garantieren das ich bis 01.12.2018 weiterhin beschäftigt werden kann. Somit kann ich ja durch die Bindung mit hoher Wahrscheinlichkeit arbeitslos werden.


Danke für eure Hilfe!
Matthias

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Matthias85):
Bleibt mein Vertrag mit der Firma / Insolvenzverwalter / Investor bestehen oder ist der durch die neue Situation hinfällig?
Nein natürlich bleibt der Vertrag mit der Firma bestehen, wie alle anderen Verträge der Firma auch.


Zitat (von Matthias85):
Monatliche Tilgung 1/24 und bei Eigenkündigung ist nur noch der verbleibende Betrag zu zahlen.
Dann sollte die Insolvenz kein Problem darstellen, da im Falle der Betriebsschließung oder einer betriebsbedingten Kündigung keine Eigenkündigung vorliegt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#2
 Von 
Matthias85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie ist dies jedoch wenn ich nach Eröffnung der Insolvenz aus gründen der Unsicherheit einen neuen Arbeitsplatz suche und Kündige.
Kann dann eine Rückzahlung verlangt werden? Denn mein Vertragspartner (Insolvenzverwalter / Investor) kann mir keine Sicherheit bis zum Ende des Vertrages garantieren.
Bzw. was ist wenn ich in einen anderen Bereich eingesetzt werde oder Lohnkürzungen etc. vorgenommen werden. Dies würde die Grundlage auf der der Vertrag mit meiner Firma geschlossen wurde grundlegend ändern.

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

"Wie ist dies jedoch wenn ich nach Eröffnung der Insolvenz aus gründen der Unsicherheit einen neuen Arbeitsplatz suche und Kündige.
Kann dann eine Rückzahlung verlangt werden? Denn mein Vertragspartner (Insolvenzverwalter / Investor) kann mir keine Sicherheit bis zum Ende des Vertrages garantieren."
Dazu gibt es keine allgemein gültige Antwort. Die Frage würde dann ein Gericht entscheiden, ich tendiere dazu, dass der AN sich natürlich bei einem Insolvenzantrag weg orientieren muss und deshalb nichts zurückzuzahlen hat.

"Bzw. was ist wenn ich in einen anderen Bereich eingesetzt werde oder Lohnkürzungen etc. vorgenommen werden. Dies würde die Grundlage auf der der Vertrag mit meiner Firma geschlossen wurde grundlegend ändern."

Der Vertrag gilt. Lohnkürzungen sind nur über einen Aufhebungsvertrag möglich.

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