Rückzahlung ALG II

11. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
stedelijk
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 14x hilfreich)
Rückzahlung ALG II

Hallo!

Das Jobcenter hat entschieden, dass ich 3.200 Euro zurückzahlen muss. Das wird jetzt auf die Regelleistung angerechnet. Es geht darum, dass ich für 7 Monate ALG II bekommen habe und in derselben Zeit war ich als Student (Zweitstudium) eingeschrieben. (Ja, jetzt weiss ich alles, Studenten bekommen kein ALG II, es ist teilweise meine Schuld...)

Nun... Ich habe leider keine Ahnung, woher das Arbeitsamt die Summe 3.200 hat... Monatlich habe ich ZUSAMMEN 1517 Euro Regelleistungen bekommen, dazu einmal Geld für die Erstausstattung der Wohnung - 1346 Euro(ich bin in eine neue Wohnung aus dem Studentenheim eingezogen. Die Wohnung war komplett leer. Ich habe keine Familie in Deutschland, die mich unterstuetzen koennte...)

Tja... 1517 + 1346 sind keine 3.200...

Meine Fragen also:
1. Kann das möglich sein, dass das Arbeitsamt Krankenversicherung und Rentenversicherung zurück verlangtund deshalb 3200?

2. Wie ist es mit der Erstausstattung der Wohnung??? Haben Studenten die Möglichkeit, dieses Geld zu bekommen? Ich habe damals Möbel und Kühlschrank gekauft (alle Rechnungen habe ich noch). Wenn ich das Geld erstatten muss, dann bedeutet es, dass ich die Möbel verkaufen muss, dass ich praktisch keine Hilfe bekommen habe, obwohl meine Wohnung leer war... Soll ich wieder die Erstausstattung beantragen (???) Ich verstehe nichts...

HILFE!!!
:(

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
stedelijk
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 14x hilfreich)

Hilfe!!!!


Weiss niemand?

Haben Studenten Anspruch auf das Geld fur die Erstausstattung der Wohnung?

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

1. Die Beiträge zur Krankenversicherung müssen Sie zurückzahlen, wenn Sie nicht doppelt(z.B. über eine Familienversicherung) versichert waren.

2. Mir ist kein Gesetz bekannt, nach dem ein Student einmalige Beihilfen beantragen kann.

Wie hoch sollen denn die monatlichen Raten sein, die Sie zurückzahlen müssen? Sie erhalten doch weiterhin AlgII, da muß man Ihnen doch was zum leben übrig lassen.

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#3
 Von 
stedelijk
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 14x hilfreich)

Wie hoch die monatlichen Raten sein sollen, hat das Arbeitsamt noch nicht entschieden. Von dem letzten Brief weiss ich nur, dass es nicht mehr als 30 Raten sein dürfen. Praktisch muss ich wahrscheinlich monatlich über 100 Euro zurückzahlen...

Und noch die Krankenversicherung... Wunderbar! :(
Meldet sich die Krankenkasse oder bekomme ich noch einen Brief vom Arbeitsamt?

Nun... Wenn ein Student keine Eltern in der BRD hat und monatlich nicht mehr als 300 Euro verdient und seine Wohnung leer ist, darf er den Antrag auf Erstausstattung nicht stellen? In meinem Jobcenter gibt es keine Erstausstattung-fertige Formulare. Es ist doch möglich, dass eine Person, die ALG II nicht bezieht, das Jobcenter besucht und einen von ihr geschriebenen Antrag stellt! Und niemand fragt sie dann, ob sie studiert...

Und... Tja... Praktisch könnte ich jetzt die gekauften Möbel wieder verkaufen und wieder einen neuen Antrag stellen! Das macht doch keinen Sinn... Hat hier jemand eine Idee?

Danke...



-- Editiert von grzegorz am 12.02.2006 10:55:09

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#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@grzegorz

wieso besteht kein anspruch augf bafög?

warst du nicht der, der n honorarjob hat? und über 600€ verdient??

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 12.02.2006 11:53:19

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#5
 Von 
stedelijk
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 14x hilfreich)

Ja, das war ich... Nun...

Ich habe schon ein Studium im Ausland abgeschlossen. Damals war ich noch kein deutscher Staatsbürger.
Ich habe in Deutschland zwei Jahre als Ausländer-Student-Stipendiat gelebt. Danach wurde ich hier eingebürgert... Und ich habe mich einfach beim Jobcenter angemeldet. Niemand hat mich damals gefragt, ob ich studiere. Ich habe einfach nicht gewusst, dass Studenten kein Anspruch auf ALG II haben :( Und im Antrag habe ich bei der Frage, ob ich Azubi bin, nichts geschrieben, weil ich dachte, dass ein Student kein Azubi ist!

Das deutsche Recht war einfach neu für mich... Jetzt verstehe ich sowieso nicht alles...

Ich hatte kein Anspruch auf Bafög, weil ich schon 1 Studium abgeschlossen habe...
Praktisch kann so ein Mensch verhungern... Kein Bafög, kein ALG II... Nichts...

Und ja... Ich habe gejobbt... Nun... In den Monaten als ich noch als Student eingeschrieben war, hatte ich zuerst eine andere Arbeit. Damals habe ich nur 200 - 400 Euro verdient.

Sunbee! Erst spaeter kam die Arbeit für über 600 Euro...

Nun, jetzt bin ich in einer HARTZ-Schulden-Falle :(
...

Ja, es ist kompliziert :(

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@grzegorz

dann geh am besten zu einer sozialberatungsstelle. die sind kostenlos. eventuell auch zu einer schuldnerberatung

sunbee

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#7
 Von 
stedelijk
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 14x hilfreich)

Hmmm....

Ja.... Das ist eine gute Idee... Schaue gleich im Internet nach, wo solche Stellen sind...

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#8
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

du hast sogar noch nebenbei gejobbt lese ich grad?

hast du schon Post ( Anhörung ) vom Staatsanwalt erhalten?

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#9
 Von 
stedelijk
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 14x hilfreich)

Es handelt sich hier um 7 Monate. Für diese Zeit muss ich das Geld zurückgeben...
Ja... In dieser Zeit habe ich gejobbt - 4 Monate als studentische Hilfskraft, 3 Monate hatte ich eine Teilzeit Stelle (versicherungspflichtig). Hat das irgendwelche Bedeutung?

Und die Anhörung ist schon da... Ist das vom Staatsanwalt? Wie soll ich das verstehen?

-- Editiert von grzegorz am 14.02.2006 12:37:11

-- Editiert von grzegorz am 14.02.2006 12:44:25

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
stedelijk
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 14x hilfreich)

Natürlich wurde mein Lohn monatlich angerechnet... Ich habe meine Lohnbescheinigung immer eingereicht.

Was noch interessant ist... Auf 2 Lohnbescheinigungen stand es, dass ich als STUDENTISCHE Aushilfe angestellt war! Schade, dass das Arbeitsamt das ganze früher nicht gesehen hat :(

-- Editiert von grzegorz am 14.02.2006 13:09:29

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16807x hilfreich)

Und die Anhörung ist schon da... Ist das vom Staatsanwalt? Wie soll ich das verstehen?
Das könnte von der Staatsanwaltschaft sein.

Wenn Du Deine Nebenjobs beim ALG II nicht angegeben hast, dann ist das Betrug (§ 263 StGB ), also eine Straftat.

Du kannst also davon ausgehen, dass das Ganze neben der Rückzahlung der 3.200€ auch noch strafrechtliche Konsequenzen hat. Wahrscheinlich blüht Dir noch eine empfindliche Geldstrafe.

Je nachdem, ob das per Strafbefehl oder in einem Gerichtsverfahren abgehandelt wird, können auch noch Gerichts- und Anwaltskosten hinzukommen.

Die Höchststrafe für so etwas liegt übrigens bei 5 Jahren Freiheitsentzug.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
stedelijk
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 14x hilfreich)

Nun... Ich habe doch monatlich immer meine Lohnbescheinigung eingereicht!!! Das habe ich auch schon geschrieben... Hier kann man mir nichts vorwerfen...

"Nur" das Studium ist das Problem...

Es gibt nirgendwo eine Information, dass es vom Staatsanwalt kommt... Das kommt von einer Arbeitsamt-Mitarbeiterin...



-- Editiert von grzegorz am 14.02.2006 16:58:20

-- Editiert von grzegorz am 14.02.2006 16:59:13

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#13
 Von 
matsid
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo

ein Freund von mir musste 6000 € zurückbezahlen. er wurde auch verhört. aber nicht vom Staatsanwalt sondern von einer Mitarbeiterin der Arbeitsagentur. Strafanzeige gegen ihn wurde nicht erstellt. er mußte lediglich die Summe in kleinen Raten zurückbezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)

Hallo,

sei mir bitte nicht böse, aber jammern brauchst du bestimmt nicht. Du bist selbst Schuld.

Ich habe mir mal gerade den Antrag aus dem Internet gesagt. Das steht bei der Fragen nach der Ausbildung darunter auch groß und deutlich >>auch in Schulausbildung<<. Auch wenn du vielleicht keine As in deutschem Recht sein magst, habe ich nicht den Eindruck, dass du nicht nicht der deutschen Sprache mächtig bist. Und wenn du den Antrag nicht genau liest und bei Zweifel Rücksprache hälst, ist das dein Problem.

Das ALG2 eine Sozialhilfe ist und dass diese nur bei finanzieller Bedürftigkeit gezahlt wird, hast du sicherlich auch gewusst. Zumindest mute ich dir das als Student zu. Und außerdem wird nach Vermögensverhältnissen in dem Antrag gefragt. Im Zusatzblatt 2.1. wirst du gefragt, ob du Arbeitsentgelt hast!

Ich habe das nicht gewusst, nützt nichts. Wenn du dir beim Ausfüllen des Antrags nicht sicher bist, hättest du die Beratungsstelle aufsuchen können und die Beraten lassen. Du hast einen Anspruch auf kostenlose Beratung. Die Initiative muss von dir aus gehen.

Zum Thema Strafe:

Wie es auch in der Belehrung im Antrag steht - kurz über der Unterschrift - klipp und klar, dass falsche oder unrichtige Angaben mit Ordnungswidrigkeit oder Strafanzeigen enden kann. Wie gesagt kann, d.h. es liegt im Ermessen der Behörde. Daher ist es sicherlich nicht richtig, dagegen Sturm zu laufen. Man sollte nichts provozieren.

Alles persönliche Meinung eines Laien oder Anspruch auf Vollständigkeit bzw. Richtigkeit der Auskünfte in diesem Forum.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)

Nachtrag zu meiner Antwort:
------------------------------

Du hast ja einen Honararjob gehabt und dabei monatlich über ca. 600 Euro verdienst?!

Na dann wünsche ich dir mal viel Glück. Ich hoffe, du hast dich diesbezüglich mit deinem Rentenversicherungsträger kurz geschlossen, sprich dich beraten lassen. Denn es gibt bestimmte Personenkreise von Selbständigen (ob man ein Gewerbe haben muss ist völlig egal) wo man Beiträge in die Rentenversicherung zahlen muss, wenn der monatliche steuerliche Gewinn über € 400 war. Ob das bei dir auch so ist, kann man nicht im Forum klären. Aber es heißt nicht, dass jeden Selbständige oder freiberufliche Tätigkeit von der Rentenversicherung frei ist. Sofern du das deinem Rentenversicherungsträger nicht gemeldet hast, dann würde ich mal die nächste Beratungsstelle vom Rentenversicherungsträge besuchen. Denn wenn sich im nachhinein rausstellst, dass du von deiner Honorartätigkeit hättest Beiträge zahlen müssen, kann dies durch Säumniszuschläge und Quasi Zinseszinseffekt ziemlich teuer enden. Die Pflicht dich zu melden liegt bei dir - ist gesetzlich so festgeschrieben.

Ebenso hättest du auch deine Krankenkasse informieren müssen.

Gerne kannst du mal deine Fragen wegen Hartz4 hier stellen: www.tacheles-sozialhilfe.de

Wegen Rentenversicherung:

www.ihre-vorsorge.de

Alle Äußerungen sind Meinungen eines Laien ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Andreas2004
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich würde mich an Deiner Stelle nicht auf die Antworten hier verlassen.
Aus den meisten hier spricht nur der blanke Neid, die gönnen sich selbst jeden cent, aber nicht den anderen.

Wenn Du angegeben hast das Du Dich als Student eingeschrieben hast, dann kann es sein das Du gar nichts zurückzahlen musst, weil es deren Fehler war. Jedenfalls kenne ich das schon so von einem Freund, der sollte auch ein paar Tausender zurückzahlen und musste nicht.

Lasse Dich lieber mal von einem Anwalt beraten.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Denke mal, grzegorz hat sein Problem inzwischen in den Griff bekommen, die Frage hatte er hier vor mehr als 6 Monaten gestellt.

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Und jetzt?

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