Rückwärts aus einer Einfahrt gefahren

22. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Teeologe
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 6x hilfreich)
Rückwärts aus einer Einfahrt gefahren

Sehr geehrte Forengemeinde/Wissende,
ich hätte eine Frage zum folgenden (vor 4 Tagen passierten) Sachverhalt:
Ich war dabei Zeuge (ca. 50m entfernt, direkter Blick auf das Geschehene und habe Bilder gemacht)!
Ein Kollege fuhr mit seinem Fahrzeug (PKW A) eine gerade Straße entlang (Wohngebiet, kleine normale innerörtliche Straße, 5 - 6 m breite), wegen diverser rechts (regulär) parkenden Fahrzeugen, musste er alle ca. 10 -15 m, in die linke Fahrbahnseite fahren (kein Gegenverkehr).
Seine Geschwindigkeit (20-30km/h) wahr ehr langsam (wegen der parkenden Fahrzeuge) als ein Fahrzeug (PKW B) links von ihn, rückwärts aus einer Einfahrt (dabei war keine Sicht nach links wegen eine Hecke möglich) fuhr (Ich hörte ihn noch hupen, es knallte, beide Fahrzeuge standen sofort)!
Dabei wurde PKW A, von PKW B (durch dessen Heckstoßstange) seitlich/vorne links angefahren und seine Stoßstange Kotflügel leicht eingedrückt.
Im PKW B waren zwei Personen, mein Kumpel war alleine!
Da der Fahrer des PKW B recht uneinsichtig war, den raus kommenden Nachbar erklärte das er angefahren wurde und ständig behauptet PKW A sein schuld, sowie die Gemeinde (weil sie seit Jahrzehnten nicht gegen die Parkenden Autos unternimmt, vor seinem Grundstück), wurde die Polizei gerufen.
Als ich ihn sagte das er wohl ehr Schuld sein und er mich fragte was ich damit zu tun habe, wurde er leiser, als ich ihn Zeuge sagte.
Die Polizei nahm den Vorfall auf und zu den Akten. Auf ihre Fragen der Polizei an Fahrer PKW B, warum er nach Jahrzehnten noch keinen Spiegel an der Einfahrt angebracht hat, oder warum die Beifahrerin nicht ausgestiegen ist, hat er nur sich wieder auf die Gemeinde und die alte Situation der Straße berufen.

Frage wie schaut (bei den genannten Angaben) die rechtliche und Versicherungstechnische Lage aus?

- Es war kein Alkohol im Spiel,
- Wetter war gut, Straße trocken.
- Auto (Kleinwagen) relativ neu und OK.
- Letzter Unfall (Fahrer PKW A, 30%) war vor ca. 12 Jahren.

MfG und vielen Dank,
Jürgen

Edit: Versucht Verständlichkeit zu verbessern!
-- Editier von Teeologe am 22.06.2016 09:17

-- Editier von Teeologe am 22.06.2016 09:20

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Die StVO verlangt vom Rückwärtsfahrenden, sich soweit zu vergewissern, daß eine Behinderung (und insbesondere ein Unfall) *ausgeschlossen* ist. Das ist eine sehr starke Schuldverteilung.
Die müßte der Rückwärtsfahrende entkräften (etwa durch "der kam mit 100 um die Ecke" oder "das ist eine Einbahnstraße"). Das sehe ich hier nicht als möglich an; zum einen gibt es schon abstrakt genügend Gründe, wieso jemand auf der "falschen" Fahrspur fahren muß, zum anderen gibt es hier ja sogar einen *konkreten* Grund (nämlich parkende Kfz auf der "richtigen" Fahrspur).
Daher sehe ich hier auch keine ausnahmsweise Mitschuld, der Rückwärtsfahrende dürfte zu 100% haften.

-- Editiert von TheSilence am 22.06.2016 10:32

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9280x hilfreich)


Schließe mich an.
Bei einem Unfall zwischen einem vorwärts fahrenden Auto und einem rückwärts fahrenden Auto liegt die Alleinschuld im Regelfall beim Rückwärtsfahrer.
Bei einem Unfall zwischen einem aus einer privaten Einfahrt kommenden Auto und einem Auto, das sich bereits im fließenden Straßenverkehr befindet, liegt die Alleinschuld im Regelfall beim Auto aus der privaten Ausfahrt.
Irgendwelche Besonderheiten, die dazu führen vom Regelfall abzuweichen, sind nicht erkennbar.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16915 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von TheSilence):
Daher sehe ich hier auch keine ausnahmsweise Mitschuld, der Rückwärtsfahrende dürfte zu 100% haften.

Dem schliesse ich mich an.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Teeologe):
Edit: Versucht Verständlichkeit zu verbessern!

Hat nicht wirklich funktioniert :) (Sorry, aber das musste sein. Der Text ist dermaßen voller "Rächtshraibfäler", dass es ein Graus ist, diesen zu lesen...)

Zitat (von Teeologe):
und habe Bilder gemacht)!

Sind die Fotos denn gut geworden?

Nichtsdestotrotz wird die alleinige Schuld beim Fahrer mit dem Fahrzeug B liegen.
Rückwärtsfahrer...
Kommt aus einer privaten Einfahrt (wahrscheinlich mit abgesenkten Bordstein) und muss sich in den Verkehr einfinden / einfädeln...

Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Teeologe
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 6x hilfreich)

Angenehme Antworten, ich werde sie weiterleiten.

"Wer Fehler findet, darf sie behalten" und ja, die Fotos sind in Ordnung! :grins:

Vielen Dank an alle antwortenden,
Teeologe

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Spätestens das hier

Zitat:
sowie die Gemeinde (weil sie seit Jahrzehnten nicht gegen die Parkenden Autos unternimmt, vor seinem Grundstück),

zeigt ja das ihm die Problematik und Gefahr bekannt waren.

Wenn er dann dennoch herausfährt, wäre das ein weterer Grund für 100% Schuld.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Andersen123
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von drkabo):

Bei einem Unfall zwischen einem aus einer privaten Einfahrt kommenden Auto und einem Auto, das sich bereits im fließenden Straßenverkehr befindet, liegt die Alleinschuld im Regelfall beim Auto aus der privaten Ausfahrt.
Irgendwelche Besonderheiten, die dazu führen vom Regelfall abzuweichen, sind nicht erkennbar.

Der fließende Verkehr hat in jeden Fall Vorrang, unabhängig davon auf welcher Straßenseite dieser erfolgt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Andersen123):
Der fließende Verkehr hat in jeden Fall Vorrang, unabhängig davon auf welcher Straßenseite dieser erfolgt.

Danke für diesen überaus hilfreichen Beitrag...
Da wären wir vorher im Leben nicht drauf gekommen.

Zitat (von drkabo):
Bei einem Unfall zwischen einem aus einer privaten Einfahrt kommenden Auto und einem Auto, das sich bereits im fließenden Straßenverkehr befindet, liegt die Alleinschuld im Regelfall beim Auto aus der privaten Ausfahrt


Zitat (von Seb_Weniger):
Kommt aus einer privaten Einfahrt (wahrscheinlich mit abgesenkten Bordstein) und muss sich in den Verkehr einfinden / einfädeln...


Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

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