Rücktritt vom Mietvertrag vor Wohnungseinzug

21. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
ihef
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 55x hilfreich)
Rücktritt vom Mietvertrag vor Wohnungseinzug

Hallo,

Als Mieter fragt sich Person L wie die rechtliche Situation in folgendem Fall ist:

L schließt am 08.04. einen Mietvertrag, Mietverhältnis beginnt laut Vertrag am 01.06. .Nun ändern sich im Mai die Lebensumstände und ein Einzug in die Wohnung zum 01.05. ist aus Mietersicht nicht mehr notwendig. Daraus ergeben sich folgende Fragen:

1. Hat L eine Art Rücktrittsrecht (beispielweise 14 Tage) nach Vertragsschluß am 24.06.?

2. Wenn nein, welche Möglichkeiten hat L um schnellstmöglich aus dem Vertrag zu kommen?

3. Wenn nein, ist es möglich ein Sonderkündigungsrecht bzw. eine Rücktrittsrecht mit dem Vermieter gesondert schriftlich bei Vertragsschluss am 08.04. zu vereinbaren?

Danke für Antworten (am besten mit §-Angaben)!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Wenn man mal davon absieht das die Schilderung recht konfus ist:


Zitat:
1. Hat L eine Art Rücktrittsrecht (beispielweise 14 Tage) nach Vertragsschluß am 24.06.?

Nein. Ausnahme: man hat es vertraglich vereinbart



Zitat:
2. Wenn nein, welche Möglichkeiten hat L um schnellstmöglich aus dem Vertrag zu kommen?

A) Kündigen
B) Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter abschließen



Zitat:
3. Wenn nein, ist es möglich ein Sonderkündigungsrecht bzw. eine Rücktrittsrecht mit dem Vermieter gesondert schriftlich bei Vertragsschluss am 08.04. zu vereinbaren?

Nein, denn wir haben bereits den 21.08. Wenn Du also nicht zufällig Dr. Emmett L. Brown kennst, dürfte das problematisch werden.
Aber es wäre vor bzw. am 08.04 möglich gewesen ein Rücktrittsrecht mit dem Vermieter zu vereinbaren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

http://www.mietrecht.org/mietvertrag/mietvertrag-14-tage-ruecktrittsrecht-ist-ein-mythos/

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zu 1.: Nein, außer es ist vertraglich vereinbart.

Das man von allen Verträgen binnen 14 Tagen zurücktreten kann ist ein weit verbreiteter Irrglaube.

Davon abgesehen wären die 14 Tage am 22.4. um gewesen.

Zu 2.: Schnellstmöglich nur mit Entgegenkommen des Vermieters. Sonst, wie jeder andere Mieter auch, mittels fristgerechter Kündigung zum nächstmöglichen Termin.

Zu 3.: Ist möglich. Kann mir aber nicht vorstellen das es einen so dummen Vermieter gibt.



Zitat (von Harry van Sell):
Nein, denn wir haben bereits den 21.08.


Vielleicht ist ja von einem zukünftigen Mietvertrag die Rede :wipp:
Es stehen ja keine Jahreszahlen hinter den Datumsangaben.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ihef
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

Es ist ein fiktiver Fall um die rechtliche Situation zu erörtern.Daher gebt dem Datum nicht unnötig Gewicht...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Dann streche den Satz

Zitat:
Nein, denn wir haben bereits den 21.08. Wenn Du also nicht zufällig Dr. Emmett L. Brown kennst, dürfte das problematisch werden.

aus meinen Antworten.
Alle anderen haben Bestand, egal welche Daten man einsetzt.



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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