Hallo,
Als Mieter fragt sich Person L wie die rechtliche Situation in folgendem Fall ist:
L schließt am 08.04. einen Mietvertrag, Mietverhältnis beginnt laut Vertrag am 01.06. .Nun ändern sich im Mai die Lebensumstände und ein Einzug in die Wohnung zum 01.05. ist aus Mietersicht nicht mehr notwendig. Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Hat L eine Art Rücktrittsrecht (beispielweise 14 Tage) nach Vertragsschluß am 24.06.?
2. Wenn nein, welche Möglichkeiten hat L um schnellstmöglich aus dem Vertrag zu kommen?
3. Wenn nein, ist es möglich ein Sonderkündigungsrecht bzw. eine Rücktrittsrecht mit dem Vermieter gesondert schriftlich bei Vertragsschluss am 08.04. zu vereinbaren?
Danke für Antworten (am besten mit §-Angaben)!
Rücktritt vom Mietvertrag vor Wohnungseinzug
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wenn man mal davon absieht das die Schilderung recht konfus ist:
Zitat:1. Hat L eine Art Rücktrittsrecht (beispielweise 14 Tage) nach Vertragsschluß am 24.06.?
Nein. Ausnahme: man hat es vertraglich vereinbart
Zitat:2. Wenn nein, welche Möglichkeiten hat L um schnellstmöglich aus dem Vertrag zu kommen?
A) Kündigen
B) Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter abschließen
Zitat:3. Wenn nein, ist es möglich ein Sonderkündigungsrecht bzw. eine Rücktrittsrecht mit dem Vermieter gesondert schriftlich bei Vertragsschluss am 08.04. zu vereinbaren?
Nein, denn wir haben bereits den 21.08. Wenn Du also nicht zufällig Dr. Emmett L. Brown kennst, dürfte das problematisch werden.
Aber es wäre vor bzw. am 08.04 möglich gewesen ein Rücktrittsrecht mit dem Vermieter zu vereinbaren.
http://www.mietrecht.org/mietvertrag/mietvertrag-14-tage-ruecktrittsrecht-ist-ein-mythos/
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Zu 1.: Nein, außer es ist vertraglich vereinbart.
Das man von allen Verträgen binnen 14 Tagen zurücktreten kann ist ein weit verbreiteter Irrglaube.
Davon abgesehen wären die 14 Tage am 22.4. um gewesen.
Zu 2.: Schnellstmöglich nur mit Entgegenkommen des Vermieters. Sonst, wie jeder andere Mieter auch, mittels fristgerechter Kündigung zum nächstmöglichen Termin.
Zu 3.: Ist möglich. Kann mir aber nicht vorstellen das es einen so dummen Vermieter gibt.
ZitatNein, denn wir haben bereits den 21.08. :
Vielleicht ist ja von einem zukünftigen Mietvertrag die Rede
Es stehen ja keine Jahreszahlen hinter den Datumsangaben.
Hallo,
Es ist ein fiktiver Fall um die rechtliche Situation zu erörtern.Daher gebt dem Datum nicht unnötig Gewicht...
Dann streche den Satz
Zitat:Nein, denn wir haben bereits den 21.08. Wenn Du also nicht zufällig Dr. Emmett L. Brown kennst, dürfte das problematisch werden.
aus meinen Antworten.
Alle anderen haben Bestand, egal welche Daten man einsetzt.
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