Rücktritt vom Kaufvertrag nach Umtausch

11. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Den123nis
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag nach Umtausch

Hallo liebe Community!

Gekauft wurde hypothetisch ein Notebook der höheren Preiskategorie. Dieses wies erhebliche Mängel bei der Verarbeitung auf und wurde deswegen zum Online-Händler zurückgeschickt. Der Fehler wurde vom Händler festgestellt und das Gerät somit gegen ein anderes getauscht!

Wie ich einem vorigen Forumsbeitrag entnehmen konnte (http://www.123recht.net/Widerrufsrecht-bei-Umtausch-__f340239.html), ist es wohl durch diesen Tausch die Möglichkeit zum Widerruf erloschen.

Nun angenommen das Austauschgerät zeigt erneut erheblich Mängel an der Verarbeitung auf - zählt dieser Tausch bereits als 1. Versuch der Nachbesserung.

Der Käufer würde nämlich gerne auf ein hochwertigeres Produkt umsteigen und somit vom Kaufvertrag zurücktreten.

Viel Dank schonmal im Vorraus!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

wurde 3 mal wegen dem gleichn Fehler nachgebessert?

Eines musst du auch bedenken, den vollen Preis wirst du auch nicht mehr zurückbekommen, sondern nur einen anteiligen...

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

wurde 3 mal wegen dem gleichn Fehler nachgebessert?

Im Falle eines Austausches kann bereits ein einmaliger fehlgeschlagener Versuch zum Rücktritt berechtigen... sofern es sich um den gleichen Mangel handelt.

Wie ich einem vorigen Forumsbeitrag entnehmen konnte (http://www.123recht.net/Widerrufsrecht-bei-Umtausch-__f340239.html), ist es wohl durch diesen Tausch die Möglichkeit zum Widerruf erloschen.

Da lag der Fall aber etwas anders. Dennoch... die Widerrufsfrist begann mit der 1. Lieferung. Ist sie zwischenzeitlich überschritten, dann hat der Käufer keine Möglichkeit mehr, einen Widerruf auszuüben.

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"Die Kompetenz der Justiz hat ihre Grenzen stets mit denen, die unter ihrem Namen walten."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

wenn das angeblich "neue" und zum Austausch zugesandte Gerät wiederum einen Mangel aufweist, hat der Kunde das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, da die Nacherfüllung gescheitert ist.

Zu beachten ist, dass ein "Umtausch" bzw. eine Ersatzlieferung keine Nachbesserung ist, sondern unter die Nacherfüllung fällt. Bei der Nacherfüllung ist zwischen der Nachbesserung und der Ersatzlieferung zu wählen. Eine Ersatzlieferung muss nicht zweimal erfolgen und gilt als gescheitert, wenn die Ersatzware ebenfalls defekt ist. Dem Kunden ist lediglich ein Versuch zumutbar, bei der Nachbesserung (welche hier nicht gewählt wurde) sind es hingegen zwei Versuche.

Grüße
pro_forma

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Zitat:
>Rücktritt vom Kaufvertrag nach Umtausch
Alle Fragen beantwortet - vielen Dank, ihr seid spitze!

von Den123nis am 11.02.2013 16:56
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung: 0,0 von 5 (von 0 User(n) bewertet)

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Diesem User eine PM schreiben
› Diesen User ignorieren
› Beitrag melden


Wie kann der vorherige Beitrag um 16:56 am heutigen Tage erstellt worden sein?


Ok, so wie ich das sehe, wird mein Beitrag sogar noch vor dem "nächsten"/vorherigen angezeigt...


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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

-- Editiert 3,141592653 am 11.02.2013 16:39

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Den123nis
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Alle Fragen beantwortet - vielen Dank, ihr seid spitze!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Wie kann der vorherige Beitrag um 16:56 am heutigen Tage erstellt worden sein?

Vielleicht hat der Server eine Zeitreise hinter sich. Zu Hülf. Einstein wurde widerlegt ;-)
Sinnvollerweise wird beim Erstellen einer Antwort die Uhrzeit des Beitrages mit in die Datenbank geschrieben. Wenn dann in dem Moment der Server eine falsche Uhrzeit hat... Der Admin merkt es und korrigiert es... Schon ist dein Beitrag früher als der andere obwohl später erstellt :)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

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