Rücktritt vom Kaufvertrag nach 6 Monaten Artikel nicht abgeholt

11. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
bigshaman
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 16x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag nach 6 Monaten Artikel nicht abgeholt

Liebe Gemeinde,
es wurde ein schwerer Artikel zur Selbstabholung gekauft über ein Auktionshaus und umgehend bezahlt. Der Käufer hat sich um den Versand gekümmert, das Speditionsunternehmen hat den Artikel allerdings nicht mitgenommen, weil er nicht ordnungsgemäß verpackt und abholbereit an der "Bordsteinkante" stand.
Der Käufer möchte vom Kaufvertrag zurücktreten und fordert das Geld zurück. Der Verkäufer besteht auf den Kaufvertrag weil er den Gegenstand los werden will.
Wie gut stehen die Chancen des Käufers? Welche Möglichkeiten hat der Käufer den Vertrag so spät zu stornieren.
Der Verkäufer hat den Käufer noch nicht in Verzug gesetzt.

Vielen Dank.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat:
Wie gut stehen die Chancen des Käufers? Welche Möglichkeiten hat der Käufer den Vertrag so spät zu stornieren.


Mit welcher Begründung denn?

Es wurde Selbstabholung vereinbart, also ist es Sache des Käufers, die Abholung zu organisieren. Er hat keinen Anspruch darauf, dass der Verkäufer die Sache versandfertig verpackt.
Also Spedition suchen, welche den Vorgang vollständig abwickelt.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Es wäre dann noch die Frage was da genau zwischen K und VK abgesprochen wurde, aber prinzipiell würde och mich hier auch anschließen und dem K wenig Chancen für den Rücktritt einräumen.
Eine weitere Frage wären wohl Lagerkosten und evtl auch die Entsorgung auf kosten des K, es handelt sich ja offenbar um eine recht große/schwere Sache.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

dass ist doch recht einfach, wenn es ein Privater VK ist, dann kan der K nicht vom Kauf zurücktreten, sollte es sich aber um einen gewerblichen VK handeln, dann ist der Rücktritt problemlos möglich.

Egal ob privat oder gewerblich, der VK muss hier rein gar nichts verpacken oder an die Bordsteiklante stellen, dass ist alles alleine Sache des K...

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bigshaman
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 16x hilfreich)

OK danke für die schnelle unkomplizierte Hilfe. Ich sehe das genauso wie die Gemeinde. Weiter SO!

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat:
Egal ob privat oder gewerblich, der VK muss hier rein gar nichts verpacken oder an die Bordsteiklante stellen, dass ist alles alleine Sache des K...

Da käme es schon darauf an, was zwischen K und V alles so besprochen wurde.
So Wortwechsel wie der hier
K: "Bereiten sie den Artikel für den Versand vor, ich beauftrage dann die Spedition"
V: "Ja, ok, das mache ich"

könnte für V durchaus überraschende Folgen haben was das Thema Verpackung und Bordsteinkante betrifft.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

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