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Rücktritt vom Kaufvertrag ausgeschlossen?

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Rücktritt vom Kaufvertrag ausgeschlossen?

Hallo,
ich habe ein Handy per Ratenkauf bei o2 gekauft. Das aus vier gewählte Handy war nun mangelhaft, wobei die Mitarbeiter extra sagten, dass am Montag neue Geräte geliefert werden, sodass das erstandene Gerät, falls es mangelhaft sei, ausgetauscht werden kann. Dieses war nun mangelhaft und es sollte gegen ein neues Gerät getauscht werden. Dafür durfte ich alle sieben vorrätigen Geräte begutachten und diese waren ebenfalls alle nicht in Ordnung. Auf Empfehlung des Verkäufers begab ich mich in drei andere o2 shops. Ein shop hatte keine Geräte, der zweite hatte zwar welche, wollte mir aber keines geben und der dritte hatte nur zwei mangelhafte. Daher will ich nun, eine Woche nach dem Kauf, vom Kaufvertrag zurücktreten.
Nun sagte der Verkäufer man könne nur zurücktreten, wenn das zweite Geräte zweimal eingeschickt wird und es nach beiden Malen wieder mangelhaft sei. Er weigert sich jedenfalls vehement das Gerät zurück zu nehmen. Von der 02 Kundenbetreuung hört man nur, dass, was im Shop passiert im Shop bleibt. Ein Haftungsausschluss nach § 444 BGB liegt nicht vor.

Was kann ich jetzt tun um möglichst schnell zurücktreten zu können?

Bei dem Handy handelt es sich um ein (bei o2) 600€ teures Modell, bei dem gerade der Bildschirm und und die Verarbeitung beworben werden und die Mängel treten auch gerade da auf (Staub unter der dem Display, gelbe Flecken auf dem Bildschirm, schiefe Spaltmaße rund um den Display etc.).


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-- Editiert Tilley am 29.06.2012 12:34

-- Editiert Tilley am 29.06.2012 13:29

-- Editiert Tilley am 29.06.2012 13:31

-- Editiert Tilley am 29.06.2012 14:13


von Tilley am 29.06.2012 10:09
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1894 weitere Beiträge zum Thema "Kaufvertrag".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Rücktritt vom Kaufvertrag ausgeschlossen?
1) Ihr Ansprechpartner sollte nur der VK sein, also der Shop. Lassen Sie sich nicht auf andere Shops etc. verweisen.

2) I.d.R. sind 2 Nachbesserungsversuche zuzulassen.

3) Fordern Sie den Shop schriftlich + nachweisbar zur Nacherfüllung (Nachbesserung od. Nachlieferung) auf, und zwar innerhalb von 10 Tagen.

4) Ein Rücktritt (Sekundärrecht) käme erst dann infrage, wenn die 2-malige Nachbesserung fehlschlägt od. verweigert werden sollte.

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von hamburger-1910 am 29.06.2012 17:17
Status: Unsterblich (1057 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 39 User(n) bewertet)

>Rücktritt vom Kaufvertrag ausgeschlossen?
Hallo,
erstmal danke für die Antwort, ich hätte nur noch ein paar fragen...
Sind die verschiedenen getesteten Geräte nicht vielleicht schon als Fehlschläge zu sehen? Und gilt denn jedenfalls der erste Umtausch schon als Fehlschlag? Oder wäre es mir vielleicht sogar unzumutbar angesichts der Mangelhaftigkeit der vielen Geräte mich auf einen weiteren Nacherfüllungsversuch einzulassen?

Freundliche Grüße

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-- Editiert Tilley am 29.06.2012 17:34


von Tilley am 29.06.2012 17:33
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Rücktritt vom Kaufvertrag ausgeschlossen?
Eine fehlgeschlagene Nacherfüllung liegt auch dann vor, wenn eine "Ersatzlieferung" sich wiederum als mangelhaft erweist.

Sie müssten jedoch diese "Ersatzlieferungen" beweisen. Können Sie das?

Mir fällt aber außerdem noch ein, dass Sie ja einen Ratenkaufvertrag abgeschlossen haben. Ihnen könnte deshalb ein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 495 BGB) zustehen, und zwar 14 Tage nach Aushändigung der Ware.



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von hamburger-1910 am 29.06.2012 17:55
Status: Unsterblich (1057 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 39 User(n) bewertet)

>Rücktritt vom Kaufvertrag ausgeschlossen?
Hallo,
Wegen der ersten vier "Fehlschläge" hätte ich einen Zeugen, würde das als Beweis reichen? Bisher haben die Verkäufer dazu gestanden diese vielen Geräte gezeigt und als mangelhaft anerkannt zu haben, auf Grund dessen wollen sie mir die Ersatzlieferung (das auf jeden Fall ernstlich, obwohl ich den Vertrag unter dem Augenmerk geschlossen habe, im Falle eines Mangels das Gerät nicht erst ewig einschicken zu müssen) verweigern...Die Verkäufer gehen davon aus den Umtausch nur innerhalb der ersten fünf Tage und auf Kulanzbasis akzeptieren zu müssen und lassen nicht mit sich reden (vermutlich auf Grund meines Alters...)
soweit ich weiß wäre 495 doch nur anwendbar, wenn der Ratenkauf verzinst wäre, das Handy kostet bar aber genauso viel, wie finanziert...oder hab ich trotzdem das Widerrufsrecht?

Freundliche Grüße

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von Tilley am 29.06.2012 18:31
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Rücktritt vom Kaufvertrag ausgeschlossen?
Ach so, war die Fristsetzung bei der ersten Ersatzlieferung entbehrlich, weil sie das Gerät vorrätig hatten und dies auch vorher extra angesagt hatten oder ist dies dann im Grunde genommen kein rechtswirksamer Nacherfüllungsversuch, auch wenn ich eine Umtauschrechnung mit Fehlerbeschreibung habe, weil ich nicht explizit eine Frist gesetzt habe?

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von Tilley am 29.06.2012 18:37
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Rücktritt vom Kaufvertrag ausgeschlossen?
quote:
Wegen der ersten vier "Fehlschläge" hätte ich einen Zeugen, würde das als Beweis reichen?

Ja!


quote:
soweit ich weiß wäre 495 doch nur anwendbar, wenn der Ratenkauf verzinst wäre, das Handy kostet bar aber genauso viel, wie finanziert...oder hab ich trotzdem das Widerrufsrecht?

Sollte es sich tatsächlich um eine sog. "0%-Finanzierung" bei Ihnen gehandelt haben, dann besteht leider kein Widerrufsrecht.

Vielfach werden aber seitens d. VKs auch in einer 0%-Finanzierung "Gebühren" versteckt. Dann wäre ein solcher "Kredit" aber nicht gratis und könnte widerrufen werden.


quote:
Ach so, war die Fristsetzung bei der ersten Ersatzlieferung entbehrlich, weil sie das Gerät vorrätig hatten und dies auch vorher extra angesagt hatten oder ist dies dann im Grunde genommen kein rechtswirksamer Nacherfüllungsversuch, auch wenn ich eine Umtauschrechnung mit Fehlerbeschreibung habe, weil ich nicht explizit eine Frist gesetzt habe?

Ja!

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von hamburger-1910 am 29.06.2012 19:00
Status: Unsterblich (1057 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 39 User(n) bewertet)

>Rücktritt vom Kaufvertrag ausgeschlossen?
Vielen, vielen Dank für die schnelle Antwort, sie haben mir sehr geholfen. Ich wünsche Ihnen ein wunderschönes Wochenende. :-D

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von Tilley am 29.06.2012 19:06
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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