Rücktritt vom Kaufvertrag als Verkäufer???

1. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
kaffeetante
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 15x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag als Verkäufer???

Werte Leserschaft,

ich habe als gewerblicher Verkäufer bei Ebay 2 Artikel für je einen Euro versteigert, die zuerst nicht bezahlt wurden. Ich habe sodann eine Unstimmigkeit diesbezüglich eröffnet wegen der Gebührengutschrift. Das betreffende Mitglied reagierte prompt mit der Eröffnung zweier Streitfälle wegen eines nicht erhaltenen Artikels. Die Überweisung ging daraufhin auch ein, einen Tag vor Heiligabend war die Zahlung dann vorgemerkt, und ich habe am daurauffolgenden Werktag an die bei Ebay hinterlegte und mir per Systemmail mitgeteilte "angemeldete Adresse des Verkäufers" versand, aufgrund der eröffneten Unstimmigkeit wegen Nichterhalt auf meine Kosten als versichertes Hermes Paket, da ein nachgewiesener Versand gegen Empfangsbestätigung an eine Packstation (welche vom Käufer offenbar als Versandadresse hinterlegt wurde und die ich mir erst mühsam aus den Tiefen des Systems raussuchen mußte) nicht möglich ist.

Das Paket wurde 2 Tage später an der mir bekannten Adresse gegen eine Unterschrift mit einem der beiden Namen (Frau mit Doppelname), unter denen die Überweisung getätigt wurde, auch nachweislich zugestellt.

Neben den Beledigungen und Drohungen, die ich mir nun im Rahem der beiden Unstimmigkeiten gefallen lassen muß (eine Meldung an die Ebay Sicherheit brachte lediglich die Antwort, dass diese Beschimpfungen nicht gegen die Ebay AGB verstoßen), behauptet die Käuferin steif und fest, Sie habe die Sendung nicht erhalten, und besteht weiterhin auf die Zustellung der Ware als unversichertes Päckchen an die Packstation (bezahlt war ein Großbrief).

Sieht man sich die Bewertungen an, die dieses Mitglied so abgibt, so fällt auf, dass Ware "öfter mal nicht ankommt", nicht mal Paketsendungen an die Packstation.

Sie räumte im Rahmen der Unstimmigkeiten ein, dass sie gar nicht unter der angegebenen Adresse wohnhaft ist, weigert sich aber beständig, eine alternative Zustelladresse zu benennen, an die ich die Ware hätte schicken können.

Ein Ebay Kollege, der ebenfalls mit dieser Person Probleme hatte, bestätigte mir dieses Vorgehen und berichtete von weiteren 8 Fällen, in denen besagtes Mitglied ähnlich vorgegangen sei.

Und nun der Hit: da ich die Ware nicht an die bei Ebay hinterlegte Lieferadresse geschickt hätte, sondern an die normale Postanschrift, dürfe der Empfänger das Paket behalten, ohne zu bezahlen, da er die Ware ja nicht bestellt habe.

Selbstverständlich natürlich die Drohungen mit Polizei und Strafanzeige wegen Nichtlieferung blabla - der übliche Sermon halt... aber ich habe ja nachweislich an ihre Adresse verschickt und eine Person mit ihrem Nachnamen hat es unter der Adresse auch entgegengenommen, eine Nachbarschaftsabgabe ist nicht vermerkt.

Wie sieht das denn nun rechtlich aus? Wie komme ich aus der Nummer denn raus? Geld zurücküberweisen und den Fall wegen Nichtzahlung schließen, dann Strafantrag wegen Verdachts auf Warenkreditbetrug? Irgendwas ist da oberfaul.

Gruß von der Kaffeetante

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
guest-12309.01.2009 11:49:42
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 9x hilfreich)

deine tolle käuferin soll doch strafanzeige gegen unbekannt stellen, von wegen ihr wurde das paket geklaut

oder du stellst eine. meistens tauchen die pakete doch wieder auf

das problem bei dir is nur, dass du gewerblich bist. sprich: du musst eigentlich so lange und oft liefern, bis das ding die frau endlich erreicht.

und das mit der adresse kapier ich auch nicht. wenn ich was ersteiger, dann hinterlege ich doch ne adresse an der ich erreichbar bin und nicht so ein hokuspokus-zuhause....

strafanzeige gegen unbekannt, das der frau mitteilen (evtl ne kopie des formulars als email senden) und abwarten. das vorgehen der frau deutet jedenfalls enorm daraufhin, dass sie betrügt und somit nicht nur eine lieferung sondern mehrere einheimst

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

Was Du jetzt machen kannst, die Zustellungsnachweis bei Hermes online ausdrücken (schnell, da bald weg ist). Und natürlich die Zahlungsquittung sollest Du gut bewahren.

An Deine Stelle, ich würde alles (in Kopie) an ebay Sicherheitsteam per Post schicken und die Sachverhalt komplett schildern.

Sollte der K bei der Polizei eine Anzeige erstatten, genau wie vor vorgehen.

1x Hilfreiche Antwort

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