Hallo,
ich habe auf einer Internetplattform Ein Ferngesteuertes
Auto angeboten. Nach kurzer Zeit hat sich ein Interessent gemeldet. Nach einigen Mail haben wir und auf 350€ für das Auto und eine Menge Zubehör geeinigt.
Ca. 1Stunde später schrieb er mir das er den Artikel nicht mehr haben wolle und ich mir einen anderen Käufer suchen müsste.
Ist das rechtens? Nach dem was ich im BGB gelesen habe ist ein Kaufvertag zustande gekommen und er kann mit seiner Begründung „er habe Mist gebaut" nicht den Vertrag anfechten.
Habe weil der unbedingt das Auto haben wollte anderen potenziellen Käufern abgesagt.
Jan
-----------------
""
Rücktritt vom Kaufvertrag - Internetplattform
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Hallo,
ihr habt einen gültigen KV, dass ist unstrittig!
Nur solltest du dir überlegen, ob es nicht in deinem Sinne wäre den KV im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen.
Du kannst auf Erfüllung klagen, keine Frage. Auch würdest du eine solche Verhandlung gewinnen, musst aber vorher Anwälte und Gerichte bezahlen. Das geld kannst du dir dann vom K zurückholen, vorrausgesetzt er ist zahlungsfähig, ist er das nicht, hast du erstmal Pech.
Du musst dir halt überlegen, ist es dir zum einen den ganzen Aufwand wert, zum anderen musst du das Kostenrisiko mit einbeziehen...
-----------------
""
Danke dir für die schnelle Antwort.
Klagen lohnt sich ja dann nicht wirklich.
Finde bestimmt jemanden der das Auto noch kauft.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
3 Antworten