Rücktritt vom Kaufvertrag - Internetplattform

2. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Jan123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag - Internetplattform

Hallo,
ich habe auf einer Internetplattform Ein Ferngesteuertes
Auto angeboten. Nach kurzer Zeit hat sich ein Interessent gemeldet. Nach einigen Mail haben wir und auf 350€ für das Auto und eine Menge Zubehör geeinigt.
Ca. 1Stunde später schrieb er mir das er den Artikel nicht mehr haben wolle und ich mir einen anderen Käufer suchen müsste.

Ist das rechtens? Nach dem was ich im BGB gelesen habe ist ein Kaufvertag zustande gekommen und er kann mit seiner Begründung „er habe Mist gebaut" nicht den Vertrag anfechten.

Habe weil der unbedingt das Auto haben wollte anderen potenziellen Käufern abgesagt.

Jan


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

ihr habt einen gültigen KV, dass ist unstrittig!

Nur solltest du dir überlegen, ob es nicht in deinem Sinne wäre den KV im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen.

Du kannst auf Erfüllung klagen, keine Frage. Auch würdest du eine solche Verhandlung gewinnen, musst aber vorher Anwälte und Gerichte bezahlen. Das geld kannst du dir dann vom K zurückholen, vorrausgesetzt er ist zahlungsfähig, ist er das nicht, hast du erstmal Pech.

Du musst dir halt überlegen, ist es dir zum einen den ganzen Aufwand wert, zum anderen musst du das Kostenrisiko mit einbeziehen...

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jan123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke dir für die schnelle Antwort.

Klagen lohnt sich ja dann nicht wirklich.

Finde bestimmt jemanden der das Auto noch kauft.



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