Hallo zusammen!
Ich habe kürzlich privat mein Auto verkauft. Nachdem sich der Ineressent das Auto angesehen hat, haben wir am telefon alles besprochen und einen Preis ausgehandelt. Kurz nachdem das Geld überwiesen wurde hatte er es sich anders überlegt und wollte das ich das geld wieder zurückzahle und aus dem Vertrag aussteigen. Klar! Das darf er nicht. Jetzt aber zu meinem Problem: Während unserer Diskussion habe ich erwähnt, dass ich einen Zeugen für den mündlichen Vertrag habe, nämlich meinen Mann(freisprecheinrichtung), daraufhin hat der Käufer erwiedert, dass das eine verletzung der Vertraulichkeit wäre. das ist doch auch so oder?
Jetzt aber zu meiner eigentlichen Frage: Macht diese lapalie den Vertrag tatsächlich ungültig oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun?
Ich bedanke mich schonmal im voraus!
Cindy
Rücktritt vom Kaufvertrag - Macht diese Lappalie den Vertrag tatsächlich ungültig?
9. Januar 2004
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Frage vom 9. Januar 2004 | 13:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag - Macht diese Lappalie den Vertrag tatsächlich ungültig?
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 9. Januar 2004 | 15:15
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Dein Mann scheidet als Zeuge für den mündlichen Vertrag aus, den Vertrag macht das aber nicht ungültig.
Aber wenn der Käufer das Geld überwiesen hat, dann ist doch ohnehin klar, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Warum sollte er sonst das Geld überweisen?
#2
Antwort vom 9. Januar 2004 | 18:12
Von
Status: Lehrling (1709 Beiträge, 408x hilfreich)
@ hh
warum sollte der Ehemann als Zeuge ausscheiden?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. Januar 2004 | 15:34
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Der Zeuge hat am Telefon mitgehört und die Gegenseite hat dem widersprochen.
Ergo ist die Zeugenaussage lt. BVerfG nicht verwertbar.
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