Im Namen einer Firma wurde eine Ware gekauft, die sich nach 8 Monaten als fehlerhaft herausstellt. Da es innerhalb der einjährigen Herstellergarantie liegt, wird es kostenlos repariert.
Nach kurzer Zeit tritt der Schaden erneut auf, ebenfalls auf Garantie
repariert. Hier setzt eine Schleife ein ...
§440 BGB
sagt "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt." Nun will ich mich gar nicht an der Anzahl festhalten, da hier die Auslegung unterschiedlich ist.
Mir geht es darum, ob und wann ein gewerblicher Käufer von einem Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn die Ware (teils repariert, teils Austauschgeräte) immer wieder den selben Defekt aufweist? Gibt es dafür Paragraphen?
-- Editier von go462353-13 am 06.07.2017 17:16
Rücktritt vom Kauf auch für gewerbliche Käufer
6. Juli 2017
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Frage vom 6. Juli 2017 | 17:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kauf auch für gewerbliche Käufer
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 6. Juli 2017 | 20:17
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 755x hilfreich)
Die Frage erübrigt sich, da die Garantie des Herstellers in Anspruch genommen wurde. Dabei sind dann auch die Regelungen des BGB außen vor. Also entweder ist in den Garantiebedingungen etwas dazu geregelt, dann könntest du dich darauf berufen, ansonsten kann der Hersteller vermutlich endlos nachbessern.
#2
Antwort vom 6. Juli 2017 | 21:28
Von
Status: Unbeschreiblich (120363 Beiträge, 39881x hilfreich)
Zitat:§440 BGB
Kommt hier nicht zur Anwendung.
Man müsste mal schauen, was genau dazu in den Garantiebedingungen steht.
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