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Rücktritt vom Hauskauf

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Rücktritt vom Hauskauf

Hallo,

ich weiß nicht ob ich wirklich im richtigen Forum bin und falls ich es nicht bin bitte ich um Verzeihung, ebenso wenn ich mich ggf. ein wenig schlecht ausdrücke usw. aber meine Nerven liege zur Zeit blank.
Also, wir ( mein Mann und ich) haben im Januar einen Kaufvertrag für ein Haus beim Notar unterschrieben und soweit war alles in trockenen Tüchern.
Nun klagte mein Mann einige Tage später unter starken Magenschmerzen und Anfang Februar kam dann die schlimmste aller möglichen Diagnosen, Krebs (inoperabel).

Nun hatte ich ein paar Tage nach diesem Schock mit dem Verkäufer geredet und darum gebeten ob ein Rücktritt ggf. möglich sei und bekam mündlich das ok und sollte den Rücktritt verständlicherweise noch einmal schriftlich abgeben.
Gesagt getan, und nun kam gestern ein Schreiben vom Anwalt des Verkäufers, er verlangt für den Rücktritt 10% des Kaufpreises nun als Schadensersatz.
Da ich ( mein Mann liegt im Krankenhaus und ich muss mich um alles allein kümmern) aber schon den Makler bezahlt habe und viele Kosten wegen der Krankheit meines Mannes hatte und habe, fehlt mir dieses Geld nun (die Kaufsumme sollte zum überwiegenden Teil finanziert werden).
Von der Bank bekomme ich wegen der Krankheit leider auch keinen Kredit mehr, da mein Einkommen nicht einmal ansatzweise reichen würde die Zinsen und Tilgung für den Hauskauf zu zahlen und mein mann von der Bank nicht mehr als Kreditnehmer akzeptiert wird.

Also, lange Rede kurzer Sinn, gibt es in einem solchen Fall ( und ich spaße wirklich nicht sondern brauche wirklich einen Rat) irgendeine Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu treten ohne diese 10% zahlen zu müssen?



von cirendo am 04.03.2012 00:37
Status: Frischling (3 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1355 weitere Beiträge zum Thema "Rücktritt".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Rücktritt vom Hauskauf

Der Beitrag dürfte im Forum -Kaufrecht- besser aufgehoben sein.

Ein Pauschalbetrag (Abstandszahlung) bei Rücktritt scheint ja nicht vereinbart worden zu sein.

Wenn der Anwalt 10% der Kaufsumme als Schadensersatz fordert dann muss er den eingetretenen Schaden (z.B. Differenz Kaufpreis / tatsächlich erzielter Preis, Aufwendungen des Verkäufers) konkret darlegen.



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von Speedy Gonzales am 04.03.2012 07:55
Status: Philosoph (524 Beiträge)
Userwertung:  3,9  von 5 (von 13 User(n) bewertet)

>Rücktritt vom Hauskauf
Ihre Situation ist z.Z. natürlich sehr bedauerlich, aber:

Grundsätzlich gibt es einmal KEIN Rücktrittsrecht. Der VK kann also auf Einhaltung des Vertrags pochen.

Ihr Mann müsste ja eigentlich Krankengeld erhalten (oder ist der selbstständig?). Und die meisten Medikamente werden ja auch von den KK bezahlt. Außer er ist nicht versichert.

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von guest-12311.06.2012 09:58:36 am 04.03.2012 09:20
Status: Philosoph (585 Beiträge)
Userwertung:  2,7  von 5 (von 10 User(n) bewertet)

>Rücktritt vom Hauskauf
Ich entschudlige mich dafür das ich meine Frage im falschen Forum eingestellt habe!


von cirendo am 04.03.2012 13:59
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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