Ich hatte ein Auto zum Verkauf im Internet, hatte von einem Interessenten ein Angebot, das er es heute besichtigen möchte. Nun hat aber ein zweiter Interessent mehr geboten und ich habe mit ihm mündlich alles zur Kaufvertragsunterschrift und Abholung abgesprochen und dem ersten Interessent abgesagt. Darauf hin beschimpft und bedroht mich der erste Interessent per SMS, obwohl keine Zusage zum Kauf existierte nur zum besichtigen. Meiner Meinung nach habe ich alles richtig gemacht aber werde ein komisches Gefühl nicht los
Rücktritt vom Besichtigungstermin
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Solange wirklich nur ein Besichtigungstermin vereinbart wurde, kann dir nichts passieren.
Ja wir hatten uns nur darauf geeinigt, da er besichtigen kann mehr noch nicht, alles andere hätten wir dann erst vor Ort abgesprochen wenn es denn zu Stande gekommen wäre. Ich habe auch keine Reservierung oder ähnliches ihm gegenüber geäußert. Mich hatten nur die zwei Beleidungs- oder BedrohungsSMS geschockt.Gott sei Dank kann man Handynummern sperren.
Vielen Dank
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Hallo,
du kannst dem ersten Interessenten ja sagen, er kann gerne vorbeikommen, sich das Auto von aussen ansehen und dann wieder gehen wenn er will :D
ZitatHallo, :
du kannst dem ersten Interessenten ja sagen, er kann gerne vorbeikommen, sich das Auto von aussen ansehen und dann wieder gehen wenn er will :D
Man kann ja auch noch ein Angebot unterbreiten, was der andere nur abschlagen kann.
Wenn er es doch annimmt macht man damit dicken Profit.
Ihr habt einen mündlichen Vertrag über eine Besichtigung geschlossen und du hast mit deiner Absage diesen Vertrag einseitig gebrochen.
Hätte der Vertragspartner sich ein Ticket für Bus/Bahn/Flugzeug gekauft, oder andere finanzielle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Besichtigung stehen, wärst du ihm schadensersatzpflichtig. .....natürlich alles nur unter der Prämisse, dass das alles zusammen auch bewiesen werden kann.
Aber lesen-denken-handeln hat's ja schon geschrieben: soll er halt das Auto besichtigen
Sonja
Hallo,
Was sollen solche Ratschläge? Willst du denn TS reinlegen?Zitat:du kannst dem ersten Interessenten ja sagen, er kann gerne vorbeikommen, sich das Auto von aussen ansehen und dann wieder gehen wenn er will :D
Ein solches Angebot zur Besichtigung wäre je nach Formulierung als (erneutes) Kaufangebot anzusehen.
Außerdem wäre ein Besichtigungsvertrag ohne Kaufmöglichkeit regelmäßig treuwidrig (§157 BGB ).
Und wo soll er das zweite Auto hernehmen? Einmal ist es doch offensichtlich bereits verkauft...Zitat:Man kann ja auch noch ein Angebot unterbreiten, was der andere nur abschlagen kann.
Wenn er es doch annimmt macht man damit dicken Profit.
Sunny10 hat es ganz gut erklärt, es gibt bisher nur einen Vertrag über eine Besichtigung (ja, auch das ist ein Vertrag). Entsprechend könnte der Interessent Schadenersatz geltend machen (etwa Fahrkarten, Kurzzeitkennzeichen etc.). Bei frühzeitiger/rechtzeitiger Terminabsage ist das aber eher unwahrscheinlich (erstens das er überhaupt einen Schaden hat, und zweitens das er diesen auch beweisen kann).
Stefan
ZitatZitat: :
>Man kann ja auch noch ein Angebot unterbreiten, was der andere nur abschlagen kann.
>Wenn er es doch annimmt macht man damit dicken Profit.
Und wo soll er das zweite Auto hernehmen? Einmal ist es doch offensichtlich bereits verkauft...
Ich denke da an ein Angebot für dass mal normallerweise zwei bis drei Bugatti Veyron bekommt.
Wenn da der Käufer einschlägt stelle ich dem entweder einen Neuwagen als Ersatz hin oder kaufe das Auto vom anderen Käufer zurück.
-- Editiert von FareakyThunder am 11.06.2016 01:03
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