Rücktritt vom Besichtigungstermin

9. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Lenalein123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Besichtigungstermin

Ich hatte ein Auto zum Verkauf im Internet, hatte von einem Interessenten ein Angebot, das er es heute besichtigen möchte. Nun hat aber ein zweiter Interessent mehr geboten und ich habe mit ihm mündlich alles zur Kaufvertragsunterschrift und Abholung abgesprochen und dem ersten Interessent abgesagt. Darauf hin beschimpft und bedroht mich der erste Interessent per SMS, obwohl keine Zusage zum Kauf existierte nur zum besichtigen. Meiner Meinung nach habe ich alles richtig gemacht aber werde ein komisches Gefühl nicht los

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Solange wirklich nur ein Besichtigungstermin vereinbart wurde, kann dir nichts passieren.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lenalein123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja wir hatten uns nur darauf geeinigt, da er besichtigen kann mehr noch nicht, alles andere hätten wir dann erst vor Ort abgesprochen wenn es denn zu Stande gekommen wäre. Ich habe auch keine Reservierung oder ähnliches ihm gegenüber geäußert. Mich hatten nur die zwei Beleidungs- oder BedrohungsSMS geschockt.Gott sei Dank kann man Handynummern sperren.

Vielen Dank

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

du kannst dem ersten Interessenten ja sagen, er kann gerne vorbeikommen, sich das Auto von aussen ansehen und dann wieder gehen wenn er will :D

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#4
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,
du kannst dem ersten Interessenten ja sagen, er kann gerne vorbeikommen, sich das Auto von aussen ansehen und dann wieder gehen wenn er will :D


Man kann ja auch noch ein Angebot unterbreiten, was der andere nur abschlagen kann.
Wenn er es doch annimmt macht man damit dicken Profit.

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#5
 Von 
Sunny10
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 18x hilfreich)

Ihr habt einen mündlichen Vertrag über eine Besichtigung geschlossen und du hast mit deiner Absage diesen Vertrag einseitig gebrochen.

Hätte der Vertragspartner sich ein Ticket für Bus/Bahn/Flugzeug gekauft, oder andere finanzielle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Besichtigung stehen, wärst du ihm schadensersatzpflichtig. .....natürlich alles nur unter der Prämisse, dass das alles zusammen auch bewiesen werden kann.

Aber lesen-denken-handeln hat's ja schon geschrieben: soll er halt das Auto besichtigen ;)

Sonja

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
du kannst dem ersten Interessenten ja sagen, er kann gerne vorbeikommen, sich das Auto von aussen ansehen und dann wieder gehen wenn er will :D
Was sollen solche Ratschläge? Willst du denn TS reinlegen?
Ein solches Angebot zur Besichtigung wäre je nach Formulierung als (erneutes) Kaufangebot anzusehen.
Außerdem wäre ein Besichtigungsvertrag ohne Kaufmöglichkeit regelmäßig treuwidrig (§157 BGB ).

Zitat:
Man kann ja auch noch ein Angebot unterbreiten, was der andere nur abschlagen kann.
Wenn er es doch annimmt macht man damit dicken Profit.
Und wo soll er das zweite Auto hernehmen? Einmal ist es doch offensichtlich bereits verkauft...

Sunny10 hat es ganz gut erklärt, es gibt bisher nur einen Vertrag über eine Besichtigung (ja, auch das ist ein Vertrag). Entsprechend könnte der Interessent Schadenersatz geltend machen (etwa Fahrkarten, Kurzzeitkennzeichen etc.). Bei frühzeitiger/rechtzeitiger Terminabsage ist das aber eher unwahrscheinlich (erstens das er überhaupt einen Schaden hat, und zweitens das er diesen auch beweisen kann).

Stefan

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#7
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Zitat:
>Man kann ja auch noch ein Angebot unterbreiten, was der andere nur abschlagen kann.
>Wenn er es doch annimmt macht man damit dicken Profit.

Und wo soll er das zweite Auto hernehmen? Einmal ist es doch offensichtlich bereits verkauft...


Ich denke da an ein Angebot für dass mal normallerweise zwei bis drei Bugatti Veyron bekommt. ;)
Wenn da der Käufer einschlägt stelle ich dem entweder einen Neuwagen als Ersatz hin oder kaufe das Auto vom anderen Käufer zurück.


-- Editiert von FareakyThunder am 11.06.2016 01:03

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