Rücktritt des Verkäufers vom Sofortkauf

11. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Rolf54
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt des Verkäufers vom Sofortkauf

Hallo,
Ich habe von einem Powerseller an Weihnachten einen sehr günstigen PC per Sofortkauf ersteigert. Insgesamt hat er mind. 40 PC in dieser Auktion angeboten. In einer weiteren Auktion die später gestartet war,waren es 44 PC. Die Artikelüberschrift war wie üblich kurz, aber in der detaillierten Beschreibung wurde der Inhalt des PC genau beschrieben.
Nach Sofortkauf erhielt ich automatisch von Ebay die Bestätigung, mit der Aufforderung die Kaufabwicklung mit dem Verkäufer zu tätigen. Hier habe ich daraufhingewiesen, dass ich den Artikel wie detailliert beschrieben gekauft habe. 1 Tag später wurde ich von dem Verkäufer direkt aufgefordert den Kaufpreis für den Artikel zu überweisen. Nach einem weiteren Tag wurde ich abermals aufgefordert die Kaufabwicklung zu tätigen und die Überweisung zu veranlassen. Ich habe dies dann getan und nachdem der Verkäufer den Eingang auf seinem Konto bestätigte, teilte er mir mit, dass das Ganze ein Datenbankfehler sei, er nicht mehr bereit ist die Ware zu liefern und das Geld zurücküberweisen will. Kann mir irgendjemand sagen ob ich im Recht bin, kann ich einen Rechtsstreit wagen? Ist es verboten ein Schnäppchen zu kaufen? Gibt es Rechtsanwälte die sich in Sachen Internetverkäufe bzw. Ebay auskennen? Und wo sind die minimum 40 anderen Sofortkäufer die dasselbe Problem mit diesem Verkäufer zur Zeit haben.

Problem bei eBay und Co?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Also:

Vom Kaufvertrag einfach so zurücktreten kann er nicht.

Er kann lediglich den Kaufvertrag anfechten, umgeht damit aber nicht einer möglichen Schadensersatzforderung durch Ihre Person.

-> Schadensersatzforderung (z.B. der Differenzbetrag zwischen "Ihrem Schnäppchen" und einer "identischen" Ersatzbeschaffung

Wenn man ihrem Verkäufer gut gesonnen wäre, kann man seine "eMail" als Anfechtung (Erklärungsirrtum) verstehen. Haben Sie den Zugang dieser eMail bestätigt? Oder irgendwie bereits darauf reagiert?

-----------------
"Nützliche Infos auch <a href="http://www.steigern-sie-mit.de/html/ebayhilfe.html" target="FAQs">hier"

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#2
 Von 
Rolf54
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort Herr Unsterblich,
Erklärungsirrtum hätte ich akzeptiert, aber ich wurde 2 mal aufgefordert die Kaufabwicklung zu tätigen und ich habe den Verkäufer auf die dataillierte Beschreibung des Artikels aufmerksam gemacht.
Ich habe mehrere E-Mails mit dem Verkäufer ausgetauscht. Erst war es ein Datenbankfehler, dann wurde behauptet in der Überschrift stehe ja etwas anderes als in der detaillierten Beschreibung, dann wurde behauptet aus der Überschrift gehe hervor dass es sich um einen Aufrüst-PC handelt und nicht um einen Komplett-PC. Ich habe dem Verkäufer mittlerweile per Einschreiben die 2.Frist gestellt die Ware zu liefern.
Ich hoffe immer noch, dass sich die anderen Sofortkäufer eventuell über diese Web-Seite treffen die wie ich von diesem Fall betroffen sind.

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#3
 Von 
Kaivlis
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielleicht solltest du versuchen mit den anderen Käufern Kontakt aufzunehmen.
Du kannst über Ebay ja die Verkäuferliste einsehen und somit die Mitglieder über Ebay anschreiben bzw anmailen.

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#4
 Von 
Rolf54
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Frischling,
die Verkäuferliste kann meiner Meinung nach nur der Verkäufer einsehen, oder mach ich da was falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Heben Sie die eMails gut auf, bzw. drucken Sie sie aus.

Sollte der VK nicht einlenken, drohen Sie ihm wie oben bereits geschrieben "Schadensersatzforderungen, die Sie mithilfe eines Rechtsbeistands notfalls vor Gericht einfordern" an. Ihre Chancen stehen gut, da sich Ihr VK durch die widersprüchlichen Aussagen selbst in die Sch... reitet. :)

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"Nützliche Infos auch <a href="http://www.steigern-sie-mit.de/html/ebayhilfe.html" target="FAQs">hier"

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#6
 Von 
Kaivlis
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey,
nee kann man auch als Käufer man bekommt nur die Email Adfressen nicht. Aber man kann ja über Ebay schreiben.
Erst auf SUCHE nach VERKÄUFER dann den Namen vom VK eingeben und alle verkauften Artikel der letzten vier Wochen anklicken und dann los...

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#7
 Von 
Rolf54
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Unsterblich,
die E-Mails sind gesichert, die Artikelbeschreibung ist per Bildschirmcopy auch nach der 30 Tage Ebay-Verfügbarkeit bei mir vorhanden. Frage ist nur ob es Anwälte gibt, die in diesem Fachbereich kompetent sind. Habe in der Vergangenheit in 2 anderen Fällen ( nicht Ebay bzw. Internet) schlechte Erfahrungen gemacht mit dem Fachwissen der Anwälte gemacht.

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#8
 Von 
Jochen75
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

probier doch einfach mal die Seite www.internetrecht-rostock.de., da gibt es einen Punkt "ebay und Internetauktionen". Eine Online-Rechtsberatung wird da auch angeboten.

Gruß

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