Kurze Vorgeschichte: 2015 wurde ein Hausvertrag geschlossen, von Verkäufer wurde zugesichert dass dieser nur 12 Monate gilt da dieser an einen Grundstücksservice gekoppelt ist.
Binnen eines Jahres wurde kein Grundstück gefunden und das geplante KFW 70 Haus wurde auch nicht mehr gefördert.
Nach einem Schreiben der Hausbaufirma sollte ein neuer Vertrag mit Konditionen für KFW 50 abgeschlossen werden.
Dieser wurde nicht nachträglich gemacht.
Nach nun zwei Jahren haben die Hausbauer selber ein Grundstück gefunden in der gewünschten Ortschaft, die Firma hat die Information von der Stadt selbst erhalten. (ist die Weitergabe solcher Daten überhaupt zulässig?)
Nun verlangt die Firma dass man weiter mit Ihr baut, obwohl alles noch teurer werden würde als Gewerkevergabe. (Finanzierung nach dem alten Vertrag nicht möglich gewesen, da auch Grundstück teurer als eingeplant gewesen ist.)
Andernfalls droht die Firma mit 5% des Kaufpreises, da die Mitarbeiter bezahlt werden sollen (obwohl keinerlei Leistungen erbracht worden sind).
Haben wir überhaupt eine Möglichkeit raus zukommen?
Rücktritt /Kündigung Hausvertrag
Verbaut?
Verbaut?
ZitatHaben wir überhaupt eine Möglichkeit raus zukommen? :
Eventuell ja oder auch nicht.
Da man die genauen vertraglichen Vereinbarungen zu dem Thema nicht kennt, lässt sich das Thema wohl nicht präziser diskutieren.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der Vertrag wurde für ein KFW 70 Haus abgeschlossen in 03/2015 als Vorbehalt in den Vertragsbedingungen steht Vorbehalt Öffentliche Mittel " Sollte der Bauherr keine Öffentliche Mittel erhalten, erlischt der am heutigen Tag geschlossene Vertrag ohne Kosten seitens des Bauherren. Ausgenommen sind bis dahin bereits erbrachte Architekten- & Vermessungsleistungen (da es nicht soweit gekommen ist, fallen diese wohl auch nicht an) Dies ist nur Vertragsbestandteilsofern unter §1 Abs. 1.1 diese Option gewählt ist."
Dazu muss ich sagen dass die Option da nicht gewählt ist (das Kreuzchen steht bei Finanzierung und nicht bei Öffentliche Mittel, allerdings Stehlt in dem Vertragsgegenstand Haustyp Edition 3 Kfw 70.
Die Finanzierung nach diesem Vertrag stützte sich auch auf das öffentliche Förderprgramm Kfw 70 das zum 01.06.2016 nicht mehr zur Verfügung steht.
Ist der Vertrag so trotzdem noch rechtens?
Hätten wir Chancen wenn wir zu einem Rechtsanwalt gehen und diesem die Sache in die Hand legen?
Die Firma droht uns mit höheren Kosten und Anwalt wenn wir bis nächste Woche nichts von uns hören lassen.
Nun...da ihr den Vertrag offenbar nicht an die Verfügbarkeit von öffentlichen Mitteln gekoppelt habt, dürfte der zumindest nach dieser Klausel auch weiterhin gültig sein.
Zitatvon Verkäufer wurde zugesichert dass dieser nur 12 Monate gilt da dieser an einen Grundstücksservice gekoppelt ist. :
Steht dies auch im Vertrag?
ZitatBinnen eines Jahres wurde kein Grundstück gefunden und das geplante KFW 70 Haus wurde auch nicht mehr gefördert. :
Nach einem Schreiben der Hausbaufirma sollte ein neuer Vertrag mit Konditionen für KFW 50 abgeschlossen werden.
Wenn dazu eine entsprechend Preiserhöhung dabei ist, sollte man sich mit einem RA vor Ort beraten.
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Ihnen vom Verkäufer zugesichert worden war, dass der Vertrag nur ein Jahr Bestand haben sollte, dann erlöscht dieser, auch wenn Sie nicht gekündigt haben.
Darüber hinaus ist auch die Vertragsgrundlage bereits weggefallen (313 BGB), da innerhalb der Jahresfrist kein geeignetes Grundstück gefunden wurde und Kfw70 auch nicht mehr im Förderprogramm steht.
Auch kann von Ihnen dann kein Schadensersatz gefordert werden, weil die vertragliche Grundlage aus den o.g. Gründen fehlt (weggefallen ist). Dies beweist auch die Tatsache, dass die Baufirma Ihnen bereits einen neuen Vertrag angeboten hatte und den alten Vertrag selbst nicht mehr als Grundlage ansieht.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da ich Ihnen auch weiterhin zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
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