366.381
Registrierte
Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Kaufrecht » Rücktritt Kaufvertrag Einbauküche

Rücktritt Kaufvertrag Einbauküche

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

3318 Aufrufe

Rücktritt Kaufvertrag Einbauküche

Hi,

meine Frau und ich haben am 12.04.2012 in einem Küchengeschäft eine Einbauküche gekauft. Nachdem der Kaufvertrag unterzeichnet wurde, hat der Händler ein externes Unternehmen für das Aufmaß der Küche beauftragt um sicherzustellen, dass die Küche auch wie geplant gebaut werden kann. Dies macht der Händler aber ausschließlich nachdem der Kaufvertrag unterzeichnet wird. Und das Angebot, welches wir da hatten, war super.
Nach dem Aufmaß stellte sich heraus, dass die Küche so nicht montiert werden kann, da die Wasser und E-Anschlüsse zu ungünstig liegen. Zudem kommt noch hinzu, dass auf der einen Seite noch eine Heizung im Weg ist.
Wir hatten eine Winkelküche geplant. Der Händler änderte daraufhin die Küche soweit, dass jetzt nur noch eine Küchenzeile vorhanden ist und gewährte uns einen kleinen Rabatt. Diese Unterlagen, mit einem neuen Kaufvertrag (jedoch selbe Vertragsnummer), sendete er uns am 17.04.2012 per Post zu. Diesen Vertrag haben wir noch nicht unterschrieben, da wir zum einen den neuen Preis ziemlich überteuert finden und zum anderen mit der neuen Planung nicht einverstanden sind, da sie uns einfach nicht gefällt. Auf meine Frage, ob die Firma jetzt den ersten Auftrag storniert hat, da der Auftrag ja nicht Möglich ist, kam nur, dass wir ja einen Änderungsauftrag erhalten hätten.
Aufgrund der sehr schlechten Kommunikation nach dem Kauf, sind wir auch nicht mehr gewillt mit dem Händler nachzuverhandeln.

Gibt es da rechtliche Möglichkeiten den Vertrag zu stornieren? Solange der neue Auftrag nicht unterschrieben ist, gilt ja noch der Alte, der ja nicht machbar ist. Laut AGBs gibt es für den Käufer keine Wiederrufsmöglichkeiten. Telefonisch wurde uns auf Anfrage mitgeteilt, dass wir nur aus dem Vertrag rauskommen, wenn wir 25% des Kaufpreises zahlen. Das sehe ich aber auch nicht ein.

Der Kauf war zum Teil mit einer 0,0% Finanzierung. Für den Fall, das das wichtig ist.

Wäre super, wenn ich da eine hilfreiche Antwort bekomme.

-----------------
""


von MidzuChi am 24.04.2012 14:31
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1894 weitere Beiträge zum Thema "Kaufvertrag".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Rücktritt Kaufvertrag Einbauküche
quote:
Das sehe ich aber auch nicht ein.

Lese mal hier: http://www.moebel-tipps.de/Ruecktritt_vom_Kaufvertrag.html

Vielleicht hast du eine Chance aufgrund der Finanzierung innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurück zu treten.

-----------------
""


von Liane46 am 24.04.2012 18:16
Status: Unsterblich (997 Beiträge)
Userwertung:  1,3  von 5 (von 24 User(n) bewertet)

>Rücktritt Kaufvertrag Einbauküche
Da der Vertrag nicht wie vorgesehen ausgeführt werden kann, bin ich der Meinung, dass man vom Kaufvertrag zurücktreten kann.

Bei dem neuen Vertrag handelt es sich um ein neues Angebot des VK. Der Käufer ist nicht verpflichtet dieses anzunehmen.

-----------------
""


von guest-12311.06.2012 09:58:36 am 24.04.2012 18:45
Status: Philosoph (585 Beiträge)
Userwertung:  2,7  von 5 (von 10 User(n) bewertet)

>Rücktritt Kaufvertrag Einbauküche
was für ein mieser Laden war das denn?

Gute Geschäfte wollen zwar oft auch erst die Unterschrift bevor Arbeit in die Planung reingesteckt wird-aber dann ist bei Nicht-Machbarkeit ein Rücktritt kein Problem.

Ansatzpunkte hier sind a)Rücktritt wg. Kreditgeschäft und b)nicht übereinstimmende Willenserklärungen. Wenn ihr auf mögliche Probleme (z.B. Heizung in Zeichnung) hingewiesen habt und die Besichtigung/Planung bewusst erst nach Auftragserteilung erfolgt, dann stimmen Kaufwunsch und Angebot nicht mehr überein. Dazu sollte aber etwas im Vertrag stehen. Außderdem ist der Schaden derzeit die Besichtigung/Planung eines Externen und eine pauschalierte Schadensersatzforderung kann ebenso unwirksam sein bei den Umständen.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"


von Mr.Cool am 24.04.2012 18:46
Status: Unsterblich (4444 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 89 User(n) bewertet)

>Rücktritt Kaufvertrag Einbauküche
quote:
Gibt es da rechtliche Möglichkeiten den Vertrag zu stornieren?


Das ist im Prinzip gar nicht nötig. Der VK braucht wegen der unvorhergesehenen Mehrkosten nicht zu leisten, § 275 II, III BGB.

Nach § 326 I BGB entfällt dann aber der Anspruch auf die Gegenleistung, ihr braucht den KP nicht zu zahlen.

Parallel liegen wegen der Finanzierung verbundene Verträge nach §§ 358, 495 BGB vor, ihr könnt den Darlehens und Küchenvertrag 2 Wochen kommentarlos widerrufen. In den Unterlagen müsstet ihr entsprechend belehrt worden sein.

-----------------
""


von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 24.04.2012 19:15
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Rücktritt Kaufvertrag Einbauküche
quote:

Parallel liegen wegen der Finanzierung verbundene Verträge nach §§ 358, 495 BGB vor, ihr könnt den Darlehens und Küchenvertrag 2 Wochen kommentarlos widerrufen. In den Unterlagen müsstet ihr entsprechend belehrt worden sein.


Liegt nicht seit Mitte 2010 ein neues EU-Recht vor, das 0%-Finanzierungen mit einem Barkauf gleich setzten und dadurch die Wiederrufsfrist entfällt? Ich hatte zumindest mal sowas gelesen. :-(

-----------------
""


von MidzuChi am 24.04.2012 21:01
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Rücktritt Kaufvertrag Einbauküche
kommt auf die Vertragsgestaltung an

-----------------
" Gruss aus Offenbach"


von guest-12313.09.2012 15:30:27 am 24.04.2012 21:44
Status: Unsterblich (982 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 37 User(n) bewertet)

>Rücktritt Kaufvertrag Einbauküche
quote:
Liegt nicht seit Mitte 2010 ein neues EU-Recht vor, das 0%-Finanzierungen mit einem Barkauf gleich setzten und dadurch die Wiederrufsfrist entfällt? Ich hatte zumindest mal sowas gelesen. :-(




Das hat nichts mit EU-Recht zu tun, sondern folgt aus § 491 BGB, der für "entgeltliche" Verbraucher-Darlehensverträge gilt.

Das ist bei der "Null-Prozent-Finanzierung" aber so gut wie immer der Fall. Oft entstehen trotzdem Kosten. Sobald eine Bank, nicht der VK, der Darlehensgeber ist, trägt der VK die Zinsen und die Kosten. Und holt sich die "versteckt" über den KP wieder.

Das WidR besdteht dann auch, wenn für den K (scheinbar) keine Zinsen fällig werden.

Sonst könnte der Verbraucherschutz, entgegen den EU-Vorgaben, allzu leicht ausgehebelt werden.

Aber hier kommt es darauf wie gesagt gar nicht an, VK kann die Ausführung des Küchenvertrages ablehnen, ihr braucht nicht zu zahlen.

Das Darlehen fristgerecht zu widerrufen schadet aber sicher nicht.

-----------------
""

-- Editiert flawless am 24.04.2012 22:07


von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 24.04.2012 22:06
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Rücktritt Kaufvertrag Einbauküche
Ich habe jetzt mal die Kompletten Unterlagen durchgearbeitet. Aber ich konnte dort auch nichts über ein Widerrufsrecht finden.
Und mündlich sind wir auch nicht darauf hin gewiesen worden.

quote:
Das Darlehen fristgerecht zu widerrufen schadet aber sicher nicht.

Widerrufe ich das Bankdarlehen bei dem Verkäufer oder direkt bei der Bank?

-----------------
""

-- Editiert MidzuChi am 25.04.2012 08:43


von MidzuChi am 25.04.2012 08:32
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Rücktritt Kaufvertrag Einbauküche
quote:
Ich habe jetzt mal die Kompletten Unterlagen durchgearbeitet. Aber ich konnte dort auch nichts über ein Widerrufsrecht finden.
Und mündlich sind wir auch nicht darauf hin gewiesen worden.


Das passt zur auch sonst gezeigten Professionalität des VK.

Das Wid.R hast du von Gesetzes wegen, nicht abdingbar. Bist du nicht darauf hingewiesen worden, hat das nur die Folge, dass die Widerrufsfrist noch gar nicht zu laufen begonnen hat.

Bei der Bank schriftlich widerrufen, Durchschrift an VK.

Aber bloß zur Klarstellung: Der Küchenvertrag ist für den VK bindend, der, nicht du, hat ein Problem, dem er sich aber über § 275 BGB, wie oben beschrieben entziehen kann.

Vertragsstrafe oder gar Abschluss eine neuen Vertrages kann man nicht von dir fordern.



-----------------
""


von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 25.04.2012 09:46
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Rücktritt Kaufvertrag Einbauküche
quote:

Das hat nichts mit EU-Recht zu tun, sondern folgt aus § 491 BGB, der für "entgeltliche" Verbraucher-Darlehensverträge gilt.

Das ist bei der "Null-Prozent-Finanzierung" aber so gut wie immer der Fall. Oft entstehen trotzdem Kosten. Sobald eine Bank, nicht der VK, der Darlehensgeber ist, trägt der VK die Zinsen und die Kosten. Und holt sich die "versteckt" über den KP wieder.

Das WidR besdteht dann auch, wenn für den K (scheinbar) keine Zinsen fällig werden.

Sonst könnte der Verbraucherschutz, entgegen den EU-Vorgaben, allzu leicht ausgehebelt werden.


Ich habe soeben mit dem Verbraucherschutz telefoniert und der hat mir bestätigt, dass man bei 0%-Finanzierungen kein Widerrufsrecht hat, da keine direkten Kosten für den Verbraucher entstehen.

-----------------
""


von MidzuChi am 25.04.2012 12:08
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 | weiter »
Mehr zum Thema im Forum:

Rücktritt   Kaufvertrag   Einbauküche  
123recht.net ist Rechtspartner von:

366381
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

110843
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online