Hallo Community,
Ich hatte bzw habe Probleme mit einem PKW den ich letzte Woche beim gewerblichen Händler R erworben habe. Nach 3 Tagen ist das Fahrzeug wegen einer defekten Lichtmaschine liegen geblieben. (Fall wurde bereits im Forum diskutiert, siehe "Autokauf mit Tücken".)
Nun sind bei der Reparaturvorbereitung in meiner Werkstatt vor Ort weitere erhebliche Mängel am Fahrzeug festgestellt worden u.a eine undichte Ölwannendichtung, Ölverlust der Servopumpe und eine unpassend montierte Staubmanschette an der Antriebswelle.
Diese Mängel waren R anscheinend bewusst und lässt sich anhand eines TÜV-Berichts welcher mir nach Kauf ausgehändigt wurde belegen.
Im neuen Tüv-Bericht, welcher am selbigen Tag 3 Stunden später erstellt wurde sind keine Mängel vorhanden. Ich unterstelle keinen Betrug oder ähnliches, sondern es wurde laut Aussage meiner Werkstatt offenbar nicht sachgemäß repariert sondern nur sporadisch für den TÜV geflickt und aufgehübscht. (Weitere Details dazu im benannten Thread.)
Fakt ist nun ich habe R nun ein Schreiben geschickt worin ich unter Fristsetzung von 14 Tagen Nachbesserung oder Reparaturkostenübernahme fordere.
Letzteres würde mir persönlich eher zusagen da das Fahrzeug derzeit durch die defekte Lichtmaschine nicht anspringt und aufgrund von hohen Ölverlust eine enorme Umweltbelastung darstellen würde, dies ist im Schreiben auch so kommuniziert.
Ich gehe stark davon aus dass R nicht reagiert und sich der Sache nicht annehmen wird da der geschlossene KV schon rechtliche Widersprüche enthält.
Angenommen R meldet sich nicht und die Frist verstreicht, welche Möglichkeiten bestehen im Detail ? Das Fahrzeug zurückgeben möchte ich eigentlich nicht da die Grundsubstanz gut ist.
Kann ich Reparaturkostenerstattung in voller Höhe geltend machen? Lt Kostenvoranschlag liegen die Kosten zwischen 800 und 1000€.
Ich habe mir für den Fahrzeugkauf einen zusätzlichen Kredit aufgenommen an den ich nun gebunden bin und kann den PKW in keinster Weise nutzen! Eine so teure Reparatur ist gerade finanziell nicht möglich!
Wie sieht es mit der Zeit aus in der ich ohne KFZ bin (bis heute schon 11 Tage) kann ich auch dafür Ausfallentschädigung geltend machen?
Danke für eure Antworten
-- Editier von pa474447-89 am 16.09.2017 17:53
Rücktritt Kaufvertrag 02.09
16. September 2017
Thema abonnieren
Frage vom 16. September 2017 | 17:52
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt Kaufvertrag 02.09
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#2
Antwort vom 17. September 2017 | 02:36
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Mal eine Frage: Wenn Sie sich doch mehrfach auf den anderen Thread beziehen, warum schreiben Sie nicht dort weiter? Erstens ist es nicht gerne gesehen, wenn mehrere Threads zum gleichen Thema eröffnet werden, zweitens ist es unnötige Mühe, sich das alles nochmal dort durchlesen zu müssen und hier dann zu antworten....
Ich beantrage bei der Administration die Schließung dieses Threads bzw die Zusammenführung mit dem bereits bestehenden Thread zum gleichen Thema.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Kaufrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 17. September 2017 | 09:05
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatIch habe mir für den Fahrzeugkauf einen zusätzlichen Kredit aufgenommen an den ich nun gebunden bin und kann den PKW in keinster Weise nutzen! Eine so teure Reparatur ist gerade finanziell nicht möglich! :
Wozu muss man jetzt einen weiteren Tread aufmachen und die Schilderung ein wenig verändern, um Wunschantworten zu erhalten?
Was im Kaufrecht keine Rolle spielt wenn man einen Kredit für ein über 10 Jahre altes Auto aufnimmt, Ein Auto in der Klasse hat schon das end of life fast hinter sich, das man hier mit Folgereparaturen und erheblichem Verschleiß, unabhängig von den Mängeln rechnen muss, sollte jedem bewusst sein.
Und jetzt?
Schon
267.043
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
3 Antworten