Rücktritt Gebrauchtwagen Kauf mit Finanzierung (BMW)

26. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
MatthiasRiehl
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt Gebrauchtwagen Kauf mit Finanzierung (BMW)

Hallo,

folgende Situation:

Ich habe am Dienstag einen Vertrag für einen Gebrauchtwagen beim BMW Händler unterschrieben inklusive einer Finanzierung nun würde ich gerne vom Kauf zurücktreten. Ausgeliefert soll das Fahrzeug mitte April werden.

Meines Wissensstandes nach kann ich vom Kauf jederzeit bis zurücktreten aber von der Finanzierung maximal bis zu zwei Wochen? Was würde nun passieren wenn ich zwischen den verstrichenen zwei Wochen und dem eigentlich Kauf des Wagens zurücktrete? Vermutlich darf ich die Zinsen etc. tragen?

Matthias

Problem nach Autokauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

quote:
Meines Wissensstandes nach kann ich vom Kauf jederzeit zurücktreten...

Das ist schlichtweg falsch!
Sie können als Privatperson maximal 14 Tage nach dem Unterschreiben des Finanzierungsvertrages (Widerrufsrecht-steht auch auf dem Finanzierungsvertrag) von diesem zurücktreten. Das bedeutet auch, dass Sie vom Autokauf zurücktreten, da die Finanzierung Vertragsbestandteil des Kaufs ist. Vertreicht diese Frist, gibt es kein KOSTENLOSES Zurück mehr.

Gruß, Wolf.


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#2
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

@ Wolf

Genau so ist es Richtig !

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

...


-- Editiert von Harry2000 am 26.03.2005 19:24:39

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Riehl,

sofern es sich nicht um einen Fernabsatzvertrag handelt (z.B. ein Vertrag übers Internet usw.), haben Sie kein Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass Sie ein vertraglich eingeräumtes Rücktrittsrecht benötigen, oder ein gesetzliches. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht ist hier nicht ersichtlich. Sofern dieses im Vertrag auch nicht der Fall sein sollte, können Sie nicht vom Vertrag zurücktreten, sofern keine weiteren Umstände hinzutreten.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -



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