quote:Wie ich schon sagte, das wird der Vermieter (ohne Vermittler) nicht durchsetzen koennen, denn jeder Richter wuerde das als verschleierte (zusaetzliche) Stornierungsgebuehr bewerten und das duerfte nicht zulaessig sein.Da kann man in den AGB reinschreiben was man will, wie ich schon mitteilte, nicht alles, was in den AGB steht, ist durchsetzbar.
....Es geht ja um keine zusätzliche, sondern um die vertraglich vereinbarte Gebühr. Diese kann der VM jedenfalls beanspruchen und auch problemlos durchsetzen....