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Rücktritt 80% des Mietwertes + Stornogebühr extra?

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Rücktritt 80% des Mietwertes + Stornogebühr extra?

Ich habe die Buchung direkt beim Vermieter einer Ferienwhg. in Deutschland gebucht und 7 Tage vor Anreise storniert.

In den Allg. Vertragsbedingungen des Vermieters steht:
Bei Rücktritt sind 80 % des Mietwertes zu zahlen, zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,-

Die 80 % des Mietwertes zahle ich (gerne), aber ist eine Bearbeitungsgebühr rechtmäßig?

Ich habe doch bereits schon € 19,- Buchungsgebühr gezahlt.


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von Mister Ed am 25.02.2010 12:05
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>Rücktritt 80% des Mietwertes + Stornogebühr extra?
Hallo,

was ist das denn fuer ein Abzockversuch?

Ein Vermieter sollte in der Lage sein in seiner Kalkulation alle Aufwendungen, die ihm im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Buchung entstehen, zu inkludieren.

80 % Stornogebuehr ist ja "ok", aber warum sollen Sie da noch eine Bearbeitungsgebuehr bezahlen, wenn Sie direkt beim Vermieter gebucht haben. Da wuerde ich mich strikt weigern und den Vermieter bitten, diese Abzockgebuehr auf dem Wege einer Klage einzutreiben zu versuchen. Mal sehen wie der dann reagiert.


Viele Gruesse
bernardoselva

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von bernardoselva am 26.02.2010 09:17
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>Rücktritt 80% des Mietwertes + Stornogebühr extra?
--- editiert vom Admin


von guest-12301.03.2010 09:35:45 am 26.02.2010 10:01
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>Rücktritt 80% des Mietwertes + Stornogebühr extra?
Vereinbaren kann man viel, aber nicht alles ist durchsetzbar. Eine zusaetzliche Bearbeitungsgebuehr zu den Stornierungsgebuehren ist fuer meine Begriffe nicht durchsetzbar, wenn sie vom Vermieter erhoben wird. Haette der Vermieter das Objekt weitervermietet, also keine Stornierungsgebuehren berechnet, dann darf er sicherlich fuer seinen administrativen Aufwand eine angemessene Bearbeitungsgebuehr berechnen.

Auch anders ist das wenn ein Vermittler dazwischen geschaltet ist, dann kann sich der Vermittler seinen Aufwand ueber die Stornierungsgebuehr hinaus vergueten lassen. Aber das ist ja hier nicht der Fall.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"


von bernardoselva am 26.02.2010 10:22
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>Rücktritt 80% des Mietwertes + Stornogebühr extra?
Der Vermieter hat eine Firma zur Vermittlung seiner Immobilien gegründet und nennt sich Fa. "Nachname" Vermittlungsbüro.

Darf er sich denn durch sein Büro überhaupt gebührenpflichtig selbst vermitteln?


von Mister Ed am 26.02.2010 10:45
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>Rücktritt 80% des Mietwertes + Stornogebühr extra?
Aha, das schaut ja nun ganz anders aus. Sicherlich ist die Vermittlungsfirma eine eigenstaendige Firma und dann darf sie fuer ihren Aufwand auch Gebuehren berechnen. Das ist legal, denn sie wurde ja fuer Sie taetig.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"


von bernardoselva am 26.02.2010 10:59
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>Rücktritt 80% des Mietwertes + Stornogebühr extra?
--- editiert vom Admin


von guest-12301.03.2010 09:35:45 am 26.02.2010 11:30
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>Rücktritt 80% des Mietwertes + Stornogebühr extra?
Vielen Dank für die Hilfe...

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von Mister Ed am 26.02.2010 11:34
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>Rücktritt 80% des Mietwertes + Stornogebühr extra?
quote:
....Es geht ja um keine zusätzliche, sondern um die vertraglich vereinbarte Gebühr. Diese kann der VM jedenfalls beanspruchen und auch problemlos durchsetzen....

Wie ich schon sagte, das wird der Vermieter (ohne Vermittler) nicht durchsetzen koennen, denn jeder Richter wuerde das als verschleierte (zusaetzliche) Stornierungsgebuehr bewerten und das duerfte nicht zulaessig sein.

Da kann man in den AGB reinschreiben was man will, wie ich schon mitteilte, nicht alles, was in den AGB steht, ist durchsetzbar.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"


von bernardoselva am 26.02.2010 12:22
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>Rücktritt 80% des Mietwertes + Stornogebühr extra?
--- editiert vom Admin


von guest-12301.03.2010 09:35:45 am 26.02.2010 13:34
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>Rücktritt 80% des Mietwertes + Stornogebühr extra?
Wie lauten denn die vertraglichen Vereinbarungen für den Fall des Rücktritts?

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von Stefan 5 am 13.03.2010 17:18
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