Rücksendung defekter Leihgeräte

4. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)
Rücksendung defekter Leihgeräte

Hallo ihr,

bin mir nicht sicher ob ich das richtige Unterforum gewählt habe, denke hier könnte es am besten passen.
Aktuell habe ich eine kleine Meinungsdifferenz mit meinem Internetanbieter und der Rücksendung defekter Hardware.

Ich habe mir von meinem Anbieter eine Fritzbox gemietet und zahle monatlich Summe X dafür. Nun hatte die Fritzbox einen Hardwaredefekt und wurde ausgetauscht. Laut Anbieter muss ich nun die defekte Fritzbox auf eigene kosten zurückschicken, wenn ich nicht die Gebühr für "nicht zurückgeschickte Hardware" zahlen möchte!

Das man Leihgeräte nach Vertragsende auf eigene Kosten zurückschicken muss ist bekannt und steht auch nicht zur Diskussion. Wie sieht es aber mit Leihgeräten aus, die aufgrund eines Defekts getauscht werden müssen?

Ich bin auf eure Meinungen gespannt!

Gruß

Kampfradler

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von Kampfradler):
Ich habe mir von meinem Anbieter eine Fritzbox gemietet und zahle monatlich Summe X dafür. Nun hatte die Fritzbox einen Hardwaredefekt


"Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. 2Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. 3Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen."

---> Der Vermieter kann im Mängelfall auf seine Kosten (reparieren oder) eine mängelfreie andere Mietsache zur Verfügung stellen (und die Rückgewähr der defekten Mietsache verlangen). Die Kosten für eine vom Vermieter verlangte Rücksendung einer defekten Mietsache trägt der Vermieter. Abweichende AGB ( "Im Defektfall hat der Meter die Kosten eines Ersatzgeräts und die Kosten der Rücksendung des ausgefallenen Gerätes zu tragen" ) dürften wg. unangemessener Benachteiligung unwirksam sein.

Zitat:
wurde ausgetauscht. Laut Anbieter muss ich nun die defekte Fritzbox auf eigene kosten zurückschicken, wenn ich nicht die Gebühr für "nicht zurückgeschickte Hardware" zahlen möchte!


1. Eine "Gebühr für nicht zurückgeschickte Hardware" wird in den AGB eher nicht vereinbart worden sein können ... Vielmehr wird nach Ende eines Endgerätemietvertrags das Mietgerät zurückzugeben sein; und sofern dies unterbleibt, wäre der dadurch entstandene Schaden zu ersetzen: etwa in Höhe des "Restwerts", den das nicht zurückgegebene Mietgerät noch hatte.

2. Die Kosten für die Zusendung eines Mietgeräts nach Mietende trägt grundsätzlich der Vermieter - es sei denn, per AGB wäre vereinbart, daß die Kosten der Rücksendung nach Mietende vom Mieter übernommen werden.

3. Wenn der Vermieter sein defektes Leihgerät zurückhaben möchte, kann ihm ein Vorschuß der Rücksendekosten ( z.B. ein Rücksendeschein) abverlangt werden.

Zitat:
Das man Leihgeräte nach Vertragsende auf eigene Kosten zurückschicken muss ist bekannt


Das ist nicht grundsätzlich so, sondern kann höchstens auf einer vereinbarten AGB-Bestimmung beruhen.

RK

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

Guten Morgen RK,

vielen Dank für deine Antwort, freut mich das diese in die von mir erwartete Richtung geht.

Werde dem Anbieter nochmals eine Nachricht zukommen lassen, dass ich gerne bereit bin das Gerät nach Erhalt eines Rücksendescheins zurückzusenden oder für die Abholung durch den Techniker (o. ä.) bereitzustellen.

Sollte der Anbieter darauf nicht reagieren, wie lange muss ich das Gerät dann aufheben? 01.01.2021 oder sogar länger?

Sollte der Anbieter die "Nicht-Rücksendungs-Prämie" in Rechnung stellen muss ich mich eh nochmal melden...

Zitat:
Das ist nicht grundsätzlich so, sondern kann höchstens auf einer vereinbarten AGB-Bestimmung beruhen.


Ah ok, danke! Ging bisher davon aus das dies immer so wäre. In meinem Fall ist dies so in den AGB geregelt, gilt dann also zumindest für diesen Vertrag.

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