Rücksendung + Porto

4. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Heinebaer
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 5x hilfreich)
Rücksendung + Porto

Ein Kunde hat Ware zurückgesendet ohne es vorher anzumelden und hat den teuersten Versand gewählt, den er nun von uns bezahlt haben möchte. Ich habe ihm eine Gutschrift erstellt zur Verrechnung mit einer neuen Bestellung, aber er beharrt auf den Kosten von ~10 ¤. Er droht mit Rechtsstreit und er will meinem Unternehmen die Handelslizenz entziehen und uns von Ebay ausschließen lassen! Kann er das aufgrund der Sachlage wirklich durchsetzen?

Kann man eine Firma schließen lassen nur weil 10 ¤ nicht bezahlt werden?

Er ist doch auch zur Schadensminimierungspflicht verpflichtet, also den Versand möglich günstig zu wählen oder uns die Möglichkeit zu geben die Ware auf unsere Kosten abholen zu lassen!

Problem bei eBay und Co?

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Ist diese Frage Ihr Ernst? Wie soll ein Kunde Ihrer Firma die Handelslizenz entziehen? Das könnte nicht mal der Papst! Mehr als eine Beschwerde bei ebay wird es wohl auch nicht werden. Hinsichtlich seiner Ansprüche auf die Versandkosten bin ich nicht kompetent genug, um eine vernünftige Meinung abzugeben. Bitte die anderen...

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#2
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

Welchen Versand hat der Kunde gewählt? Er muss sich nicht mit Ihnen absprechen. Ich nehme mal an, Sie sind gewerblicher Händler und der K hat von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht.Wenn er als versichertes Paket zurückgeschickt hat, ist es sein gutes Recht. HAt er unfrei zurückgeschickt, können Sie ihm das Strafporto abziehen, sofern Sie dies in Ihren AGBs verankert haben.
Ansonsten warten wir mal ab wie sich das Heine Urteil entwickelt.

Gruss
Susi

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"Moderne Algebra ist, wenn einer morgens um 4 die Wurzel aus einer Unbekannten zieht :) "

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#3
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Normalerweise bestimmt der Verkäufer bei Rücksendungen die Versandart. Eben wegen speziellen Rabattvereinbarungen.

Das Sie allerding lediglich einen Gutschein ausstellen ist unzulässig und in meinen Augen auch moralisch ziemlich daneben.

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"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "

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#4
 Von 
Angestellter
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn ich mit dem Verkäufer im Streit wäre, würde ich auf jeden Fall auch die versicherte Variante nehmen.
Der Verkäufer könnte sonst behaupten, die Ware nie erhalten zu haben.
Wegen 10 Euro würde ich jetzt auch nicht so ein Aufhebens machen.

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#5
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Gutschrift ist NICHT.

Sie müssen ihm schon das Geld überweisen.

Welche Versandart hat der Kunde gewählt?

Welche hätten Sie gewünscht?

Handelslizenz entziehen kann kein Kunde,das sollten Sie als Kaufmann wissen.

Wegen ein paar € würde ich mich allerdings auch nicht quer stellen.

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#6
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

@Kdr

Normalerweise bestimmt der Verkäufer bei Rücksendungen die Versandart. Eben wegen speziellen Rabattvereinbarungen


Wer sagt das? Der Vk darf den K vielleicht darum bitten so oder so zu schicken, er darf es ihm aber nicht auferlegen.

Gruss
Susi

-----------------
"Moderne Algebra ist, wenn einer morgens um 4 die Wurzel aus einer Unbekannten zieht :) "

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#7
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@susi

Ich möchte deine Aussage nicht generell anzweifeln, da ich nicht das Gegenteil beweisen kann. Aber dann wäre es ja so, daß der Käufer dem Verkäufer einen reinwürgen kann. Irgeneine billige Ware mit der teuersten Versandart, die er finden kann verschicken... Das kann doch nicht die derzeitige Gesetzeslage sein!

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#8
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

Doch, genauso ist es. Als Vk bist der Arsch. Der K kann nen Knopf als versichertes Paket zurück schicken, da kann ihm keiner was.
Was meinst, warum jeder so danach fiebert, daß das Fernabsatzgesetz anders geregelt wird. Dem Verbraucher gesteht es alle Rechte zu, der Vk darf für die Frechheit und Dummheit zahlen.


Gruss
Susi

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#9
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

aber kannst du als vk die versandart bei rücksendung nicht über die agb's regeln ?

gerade um den knopf als paket auszuschliessen ?

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#10
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Nicht wenn die Gesetze anders lauten und Diese sind sehr verbraucherfreundlich, was ja in Ordnung ist,aber leider auch sehr Händlerunfreundlich,so werden letztendlich nur die Metro Group und einige Wenige Riesen überleben.

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#11
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

Ich kann alles in meine AGBs schreiben, aber ich kann das Fernabsatzgesetz nicht aushebeln. Ich zitiere: Dem Verbraucher dürfen keine Nachteile entstehen.
Es ist schon ein Nachteil, wenn ich ihm sage, er soll mit xxx schicken. Ich kann ihn darum bitten wie er die Sendung schickt, aber ich kann ihn nicht dazu zwingen. Er darf aber keine unverhältnismässig hohen Kosten verursachen ( z. B. Expresssendungen). Ich bin mal gespannt, wie die Berufung beim Heine Prozess ausgeht. Ein Konzern dieser Grösse kann sichs halt leisten weiter zu klagen. Der Hammer wäre aber wenn Heine die Hinsendekosten erstatten muss. Dann gute Nacht du Internethandel in Deutschland. Komischer Weise sind aber nur die Deutschen so extrem hinterhältig bei Rücksendungen. Mit ausländischen Kunden gibts keine Probleme, die fragen höflich nach und schicken so wie ichs gern hätte, ohne tam tam.

Gruss
Susi

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"Moderne Algebra ist, wenn einer morgens um 4 die Wurzel aus einer Unbekannten zieht :) "

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#12
 Von 
äöüäöü
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Also der Vergleich von normi hinkt. Der Pabst kann das wohl, wenn nämlich der Vatikan Anteilseigner ist. Das beschreibt aber der Fragende nicht genauer. Also behaupten Sie in Zukunft nicht mehr solchen Mist, von dem Sie keine Ahnung haben.

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#13
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

und ich dachte schon sie hätte mit ihrem neuen nick auch die umgangsformen geändert. ;)

tja, so kann man sich täuschen.

nochmal zum knopf. die rücksendekosten müssen doch aber erst ab einem warenwert von € 40,- erstattet werden, oder ?

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#14
 Von 
äöüäöü
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Er könnte aber liebe susui die Sendung anholen lassen. Dann kann er ohne weiteres den Dienstleister bestimmen und somit seinen Rabatt erhlten. Dies setzt freilich auch ein Kundtun des K voraus. Da der aber das Recht hat zu widerrufen durch kommentarloses rücksenden, wird das hier und da schwierig umzusetzen. Allerdings wegen 10 Teuro Terror zu machen...hm

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#15
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Vom Papst habe ich mehr Ahnung als Sie, määääääm, da seien Sie gewiß. Ihre geistigen Ergüsse haben mir schon richtig gefehlt. Im übrigen wünsche ich Ihnen auch eine gute Nacht.;)

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#16
 Von 
istdochegal
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 37x hilfreich)

Also,wenn die Verkäufer schnell 8,90 für ein MMC Karte verlangen.Die Käufer sollen es bezahlen.Dann muss auch der Verkäufer den Rückversand bezahlen.Auch wenns 10€ sind.
Ich hatte auch schon mal.MMC Karte gekauft.9 € Versand.Wegen defekt für 7,10 € versichert zürück geschickt.
Habe das Geld auch erstattet bekommen.
Wo ist das Problem.
Warum so eine Theater wegen 10€.
Als Händler muss Man doch damit leben können.Oder?

-----------------
"Eins ist sicher!Überweise dein Geld nur an den,mit dem du auch Geschäfte machst,nie an Fremde!...."

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#17
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Als Händler muss Man doch damit leben können.Oder auch nicht wenn sich solche Vorfälle häufen.

Man kann den Kunden Poster ins Paket legen in denen steht das bei Rückgabe die Ware abgeholt wird,z.B. über UPS ( ist für den Kunden die bequemste Lösung und für den Händler die billigste).

Trotzdem wird immer ein Prozentsatz bleiben der unfrei oder per Post sendet.

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#18
 Von 
zoe_m1983
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
ich möchte was zurück geben, der onlinehändler (thomann.de) besteht darauf, es per ups zurückzunehmen, allerdings haben die sich nach mittlerweile 3 tagen immernoch nicht gemeldet. am telefon bei thomann wurde ich sehr unhöflich behandelt und es wurde mir untersagt, meine ware mit der post zu verschicken! wenn ich das tue, dann auf eigene gefahr und sie übernehmen nicht die kosten! können die das machen?? bin ich gezwungen, tagelang darauf zu warten, dass ups sich meldet und dass ich irgendwann mein geld (eine größere summe) wiederbekomme???

:(

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#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Der Händler kann nicht bestimmen daß mit UPS versendet werden muß. Er muß die Gebühren (in "normaler" Höhe)bezahlen welche bei einer Rücksendung anfallen.

Viele Grüße, Michael

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