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Rücksendekosten bei Gesamtwert über 40 EURO

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Rücksendekosten bei Gesamtwert über 40 EURO

Guten Tag,

ich habe bei einem grossem Internethändler mehrere Artikel bestellt, per Kredikarte bezahlt und auch erhalten. Einige dieser Artikel habe ich innerhalb der 14 tägigen Rückgabezeit per Paket zurückgesendet. Der Gesamtwert der zurückgesendeten Artikel lag über 100 Euro. Jeder einzelne zurückgesendete Artikel lag im Wert unter 40 Euro. Der Händler hat mir jetzt die Rücksendekosten nicht erstattet, auf Nachfrage mit der Antwort, dass die einzelnen Artikel im Preis unter 40 Euro liegen und das immer der einzelne Artikel betrachtet wird. Das bedeutet sie würden mir auch anteilige Versandkosten abziehen, wenn ein Artikel über 40 Euro dabei ist.
Ist das so rechtens?

Gruss Nasentiger


Gruss

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von Nasentiger am 15.06.2010 08:00
Status: Frischling (4 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

>Rücksendekosten bei Gesamtwert über 40 EURO
Die Frage ist zunächst, ob überhaupt ein Teilwiderruf zulässig ist oder die Willenserklärung nur als Ganzes zu widerrufen ist. Die Antwort ist: Ja!

quote:
Das Amtsgericht Wittmund (Urteil v. 13.03.2008, AZ: 4 C 661/07) entschied, dass sich der Widerruf auch nur auf den Teil einer Bestellung beziehen kann. In dem Fall kaufte ein Verbraucher im Internet mehrere Produkte. Für zwei davon erklärte er seinen Widerruf. Der Verkäufer wollte jedoch den Kaufpreis für diese Produkte nicht zurück erstatten


Das Amtsgericht schloss sich der einschlägigen Literaturmeinung an, dass ein Teilwiderruf immer dann möglich ist, wenn die Produkte aus einer Bestellung trennbar voneinander sind.

Aufgrund des mit dem Widerrufsrecht verfolgten Verbraucherschutzzwecks sind die gesetzlichen Bestimmungen so auszulegen, dass ein möglichst umfassender Verbraucherschutz gewährt wird.

Bei der häufig im Fernabsatz vorkommenden Sammelbestellung mehrerer Personen oder der gleichzeitigen Bestellung mehrerer Vertragsgegenstände wäre das Widerrufsrecht erheblich eingeschränkt, würde man den Widerruf nur im Hinblick auf den Vertrag im Ganzen zulassen.


http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/01/20/annahmeverweigerung-teilwiderruf-widerruf-ohne-ruecksendung-wirksame-ausuebung-des-widerrufsrechts/

Als nächstes hat der Shop hoffentlich die Hinsendekosten erstattet. Manche tun sich da noch schwer. Wissen bedeutet noch nicht Begreifen.

EuGH-Urteil: Hinsendekosten müssen dem Verbraucher erstattet werden

EuGH Urteil v. 15.04.2010, Rechtssache C-511/08

http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/04/15/eugh-urteil-hinsendekosten-widerrufsrecht/

Schließlich kommen wir zu der Frage, ob es dem Shop erlaubt sein kann, beim Kauf von mehreren Artikeln im Rahmen einer einzigen Gesamtbestellung, jeden einzelnen Artikel als einzelne Bestellung zu betrachten.

Betrachten darf er das sicherlich so. Wenn es aber um die Frage geht, ob er deshalb die Erstattung der Rücksendekosten verweigern kann, wenn der Gesamtwert der zurückgesendeten Teile den Wert von EUR 40,00 überschreitet, dürfte seine Ansicht fehl gehen.

quote:
In diesem Zusammenhang noch einmal zur Klarstellung: Die 40,00 Euro, unter denen der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen hat, beziehen sich auf den Preis der zurückzusenden Sache. Wenn beispielsweise mehrere Produkte bestellt werden, bspw. einmal für 30,00 Euro und einmal für 60,00 Euro, kommt es für die Frage, ob der Verbraucher die Rücksendekosten zu tragen hat, darauf an, welchen Wert die zurückgesendete Sache hat. Sendet der Verbraucher bspw. die Ware im Wert von 30,00 Euro zurück, muss er die Rücksendekosten tragen, sendet er die Ware im Wert von 60,00 Euro oder beide Waren im vorgenannten Beispiel zurück, muss der Unternehmer die Rücksendekosten tragen.


http://www.internetrecht-rostock.de/widerruf-40-euro.htm

Es kommt auf den Gesamtwert der Rücksendung an.

Darüber hinaus müsste er auch die Kosten für die Rücksendung tragen, wenn der Gesamtwert der zurückgesendete Ware unter EUR 40,00 liegt, er aber die EUR 40,00 Klausel nicht rechtswirksam vereinbart hat, was zwingend erforderlich macht, dass diese Vereinbarung (zusätzlich zur Widerrufbelehrung) in seinen AGB auftaucht.

quote:
Die herrschende Rechtsprechung hält es für erforderlich, die 40-Euro-Klausel doppelt zu verwenden, unabhängig davon, ob die Widerrufsbelehrung Bestandteil der AGB ist oder nicht. Jeder Händler, der seine AGB noch nicht überarbeitet hat, sollte dies dringend nachholen. Zum einen liegt ein Wettbewerbsverstoß vor, wenn Sie die 40-Euro-Klausel nicht separat vereinbaren und zum anderen müssen Sie dann immer die Kosten der Rücksendung erstatten.


http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/06/01/40-euro-klausel-ruecksendekosten-vereinbarung/

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-- Editiert am 15.06.2010 09:16


von bogus1 am 15.06.2010 09:14
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>Rücksendekosten bei Gesamtwert über 40 EURO
Danke für deine Antwort bogus1,

ich habe mit Absicht den Namen des Shops nicht erwähnt, weil ich solch ein Verhalten von "AMAZON.de" am wenigsten erwartet habe. Ich bin dort langjähriger Kunde und war bisher vom Service und der Kundenfreundlichkeit begeistert. Und nun so etwas. Das ist doch ein Riese mit einer bestimmt auch grossen Rechtsabteilung. Die müssten das doch wissen. Und warum fangen die wegen 3,50 Euro so einen Streit an?

Gruss Nasentiger

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von Nasentiger am 15.06.2010 09:25
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>Rücksendekosten bei Gesamtwert über 40 EURO

PS: Noch etwas im von dir genannten Beispiel ist ein Artikel über 40 Euro dabei. Bei mir nicht.

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von Nasentiger am 15.06.2010 09:27
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>Rücksendekosten bei Gesamtwert über 40 EURO
M. E. kommt es auf den Gesamtwert der zurückgesendeten Ware an, nicht auf den Einzelpreis der Artikel.

Kann auch in den amazon-AGB nicht den geringsten Hinweis darauf finden, dass man dort etwas anderes darunter versteht.

http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=505048

Hier ist die Widerrufsbelehrung (Widerrufsfolgen).:

quote:
Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -- zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache, die als Folge einer bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme der Sache (d.h. Ingebrauchnahme nur zu dem Zweck, zu dem das jeweilige Produkt bestimmt und gedacht ist) vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=505048

In den unglaublich verschachtelten, kaum zu übersehenden Hilfe- und Hinweise-Seiten von amazon, findet sich nur hier ein Hinweis:

Vorfrankiertes Rücksendeetikett für Artikel, die Sie bei Amazon.de gekauft haben

http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?ie=UTF8&;nodeId=200387580

Natürlich ist das kein Bestandteil der AGB (aus gutem Grund) und es bezieht sich nur und allein auf diese vorfrankierten Rücksendeetiketten.

Es ist dem Verbraucher überlassen, wie er seine Sendung zurücksendet. Würde nicht locker lassen und amazon auffordern, die Rücksendekosten zu übernehmen.



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von bogus1 am 15.06.2010 10:08
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