Rücksendekosten
Rücksendekosten
Verkäufer meldet sich nach 6 Wochen,dass der Artikel defekt ist.
Er besteht aber darauf sein Geld zurückzuerhalten,und möchte kein anderes Gerät geschweige denn Reperatur ect.Frage: Wer zahlt die Rücksendekosten und können wir Nutzung abziehen ? MFGAustin
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von Austin am 17.07.2012 11:36
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 55 weitere Beiträge zum Thema "Rücksendekosten".
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>Rücksendekosten
Gemeint ist wohl der Käufer.Unter Gewerbetreibende ist die Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
Nach 6 Wochen kann der Käufer auch nicht mehr behaupten
das Teil wäre schon bei der Lieferung defekt gewesen.
Bieten Sie ihm auf Kulanz die Reparatur an.
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von xxsirodxx am 17.07.2012 12:08
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>Rücksendekosten
Eine Reparatur oder Austausch wird abgelehnt vom Käufer.
Nun will er auch noch die versandkosten erstattet :-)Gruß
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von Austin am 17.07.2012 15:42
Status: Stift (31 Beiträge)
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>Rücksendekosten
quote:
Unter Gewerbetreibende ist die Gewährleistung ausgeschlossen
Das ist natürlich Unsinn. Denn im Gesetz steht das genaue Gegenteil.
quote:
Nach 6 Wochen kann der Käufer auch nicht mehr behaupten das Teil wäre schon bei der Lieferung defekt gewesen.
Selbstverständlich kann er das. Das könnte er sogar noch nach 732 Tagen...
quote:
wir gewerblich haben einen Reklamationsfall.
Ihr seid gewerblich. Was ist der Käufer?Was bedeutet Reklamationsfall? Garantie oder gesetzliche Gewährleistung.Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?
Mit welcher Formulierung genau?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !"
von Harry van Sell am 17.07.2012 23:37
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>Rücksendekosten
So wie ich das verstehe ist der Käufer "Gewerbetreibender"und nicht Verbraucher im Sinne des Gesetzes.
Und hier gelten eben nicht die Verbraucherschutzgesetze.
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von xxsirodxx am 18.07.2012 11:35
Status: Unsterblich (1687 Beiträge)
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>Rücksendekosten
quote:
So wie ich das verstehe ist der Käufer "Gewerbetreibender"
und nicht Verbraucher im Sinne des Gesetzes.
Von Käufer las ich nichts.
quote:
wir gewerblich haben einen Reklamationsfall.
Das 'wir gewerblich' hatte ich eher so verstanden, das der TE gewerblich ist.
quote:
Und hier gelten eben nicht die Verbraucherschutzgesetze.
§ 437 BGB regelt die Rechte des Käufers bei Mängeln, nicht des Verbrauchers. Es handelt sich eben nicht um ein Verbraucherschutzgesetz.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !"
von Harry van Sell am 18.07.2012 23:46
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