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Rücksendekosten

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Rücksendekosten

Hallo,

wir gewerblich haben einen Reklamationsfall.
Verkäufer meldet sich nach 6 Wochen,dass der Artikel defekt ist.
Er besteht aber darauf sein Geld zurückzuerhalten,und möchte kein anderes Gerät geschweige denn Reperatur ect.

Frage: Wer zahlt die Rücksendekosten und können wir Nutzung abziehen ?

MFG

Austin

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von Austin am 17.07.2012 11:36
Status: Stift (31 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 55 weitere Beiträge zum Thema "Rücksendekosten".


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>Rücksendekosten
Gemeint ist wohl der Käufer.
Unter Gewerbetreibende ist die Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
Nach 6 Wochen kann der Käufer auch nicht mehr behaupten
das Teil wäre schon bei der Lieferung defekt gewesen.
Bieten Sie ihm auf Kulanz die Reparatur an.

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von xxsirodxx am 17.07.2012 12:08
Status: Unsterblich (1687 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 30 User(n) bewertet)

>Rücksendekosten
Hallo,

Sorry , es ist natürlich der Käufer gemeint , der Verkäufer sind wir ja selbst.
Eine Reparatur oder Austausch wird abgelehnt vom Käufer.
Nun will er auch noch die versandkosten erstattet :-)

Gruß

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von Austin am 17.07.2012 15:42
Status: Stift (31 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Rücksendekosten
quote:
Unter Gewerbetreibende ist die Gewährleistung ausgeschlossen

Das ist natürlich Unsinn. Denn im Gesetz steht das genaue Gegenteil.



quote:
Nach 6 Wochen kann der Käufer auch nicht mehr behaupten das Teil wäre schon bei der Lieferung defekt gewesen.

Selbstverständlich kann er das. Das könnte er sogar noch nach 732 Tagen...



quote:
wir gewerblich haben einen Reklamationsfall.

Ihr seid gewerblich. Was ist der Käufer?

Was bedeutet Reklamationsfall? Garantie oder gesetzliche Gewährleistung.

Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?
Mit welcher Formulierung genau?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 17.07.2012 23:37
Status: Tao (21845 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 540 User(n) bewertet)

>Rücksendekosten
So wie ich das verstehe ist der Käufer "Gewerbetreibender"
und nicht Verbraucher im Sinne des Gesetzes.
Und hier gelten eben nicht die Verbraucherschutzgesetze.

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von xxsirodxx am 18.07.2012 11:35
Status: Unsterblich (1687 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 30 User(n) bewertet)

>Rücksendekosten
quote:
So wie ich das verstehe ist der Käufer "Gewerbetreibender"
und nicht Verbraucher im Sinne des Gesetzes.

Von Käufer las ich nichts.
quote:
wir gewerblich haben einen Reklamationsfall.

Das 'wir gewerblich' hatte ich eher so verstanden, das der TE gewerblich ist.



quote:
Und hier gelten eben nicht die Verbraucherschutzgesetze.

§ 437 BGB regelt die Rechte des Käufers bei Mängeln, nicht des Verbrauchers. Es handelt sich eben nicht um ein Verbraucherschutzgesetz.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 18.07.2012 23:46
Status: Tao (21845 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 540 User(n) bewertet)


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